1693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 2549/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Väterbeteiligung erhöhen – Familienzeitbonus reformieren

Die Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit bekommen Väter für den Papa-Monat, den so genannten Familienzeitbonus, 700 Euro. Der Familienzeitbonus ist somit eine Geldleistung für erwerbstätige Väter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, damit sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und sich in dieser Zeit ausschließlich der Familie widmen. Gehen Väter jedoch anschließend in Karenz und beziehen Kinderbetreuungsgeld, wird der Familienzeitbonus von dem in Folge bezogenen Kinderbetreuungsgeld abgezogen (§ 2 Abs. 7 KBGG). Diese für viele Familien unverständliche Maßnahme führte dazu, dass der Familienzeitbonus nicht, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, für Väter einen Anreiz darstellt, sich nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch später an der Kinderbetreuung zu beteiligen und somit eine partnerschaftliche Kinderbetreuung zu fördern. Außerdem ist die Zahl der Väter, die den Familienzeitbonus beanspruchen, weit hinter den Erwartungen bei Einführung der Maßnahme zurückgeblieben (ÖIF 2022)[1]. Analysen belegen keine Erhöhung der Väterbeteiligung, sondern deuten sogar auf einen „Verdrängungseffekt“ zwischen Papamonat/Familienzeitbonus-Bezug und Kinderbetreuungsgeld-Bezug hin: Väter, die Familienzeitbonus beziehen, beteiligen sich später eher nicht an der Kinderbetreuung.

Eine weitere Tücke beim Familienzeitbonus findet sich in der Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes, in dem Eltern und Kind während der Bezugszeit anwesend sein müssen. Diese Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des Familienzeitbonus kann zu massiven Problemen führen, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wird. Zwar sieht das Gesetz ausnahmsweise einen gemeinsamen Haushalt vor, wenn das Kind im Krankenhaus ist und persönlich durch beide Elternteile gepflegt wird (§ 2 Abs. 3a FamZeitbG). Eltern müssen die Betreuung des Kindes vom Krankenhaus bestätigen lassen. Muss die Mutter jedoch aufgrund einer eigenen Erkrankung nach der Geburt im Krankenhaus behandelt werden, liegt kein gemeinsamer Haushalt vor. Dieser liegt auch dann nicht vor, wenn Vater und Baby währenddessen im gemeinsamen Zimmer untergebracht sind. Auch hier ist es dringend erforderlich, das Familienzeitbonusgesetz anzupassen und den Krankenhausaufenthalt der Mutter als Ausnahmetatbestand zu erfassen. Darüber hinaus sollte eine aliquote Auszahlung des Bonus, wenn die Familienzeit und der gemeinsame Haushalt nicht taggenau übereinstimmen, sowie eine nachträgliche Änderung des Antrages ermöglicht werden.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Juni 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Petra Wimmer die Abgeordneten Nikolaus Prinz, Christian Ries, Michael Bernhard und Lukas Brandweiner. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in seiner Sitzung am 29. September 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Michael Bernhard, Joachim Schnabel, Heike Grebien, Alois Stöger, diplômé und.Rosa Ecker, MBA.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 09 29

                                  Heike Grebien                                                                  Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann

 



[1] Christiane Rille-Pfeiffer, Olaf Kapella: Evaluierung des neuen Kinderbetreuungsgeldkontos und der Familienzeit. Meta-Analyse. ÖIF-Forschungsbericht 37, Wien, März 2022