1695 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1733/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

Die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Familienbeihilfe ist 2014 um 4%, 2016 um 1,9% und 2018 um 1,9% angehoben worden. Durch ständige Teuerungen und Wertverluste ist es an der Zeit, eine automatische Inflationsraten-Anpassung vorzunehmen. (Quelle: 267/A(E))

Im Unterschied zu den Pensionen wird die Familienbeihilfe nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wurde das System der Familienbeihilfe auf neue Beine gestellt.

§ 8 FLAG regelt die Höhe der zustehenden Beträge für die Familienbeihilfe. Ursprünglich gab es einen einheitlichen, altersunabhängigen Betrag für alle Kinder. Erhöhungen wurden nach der Anzahl der Kinder gewährleistet. Im Laufe der Zeit wurden schrittweise nach dem Alter gestaffelte Beträge eingeführt.

Wie die inflationsbereinigte Kurve zeigt, wurden in der Vergangenheit immer wieder Inflationsanpassungen durchgeführt (1968-1974 und 1986-1992). Ab 1980 wurde für Kinder ab 10 Jahren ein höherer Betrag ausbezahlt, eine weitere Altersgrenze wurde im Jahr 1992 eingezogen, nämlich die Altersgrenze ab 19 Jahren, welche auf Kosten der übrigen Altersbeträge erhöht wurde. Zuletzt wurde die Altersgruppe der Unter-Drei-Jährigen im Jahr 2002 eingeführt, welche mit dieser Änderung unverändert blieb, wobei die restlichen Altersbeträge angehoben wurden.

Während vor allem zwischen 1968 und 1974 und später 1978 und 1992 immer wieder Inflationsanpassungen durchgeführt wurden (ähnlich einer automatischen Anpassung), erfolgten seit 1992 nur ungenügende Valorisierungen, sodass die einzelnen Beträge heute auf dem Niveau der späten 70er Jahre zu liegen kommen (Ausnahme die Altersgruppe ab 19 Jahren – Niveau von 1985). In Anbetracht der demografischen Entwicklung eine höchst fahrlässige politische Untätigkeit.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Oktober 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Barbara Neßler, Nikolaus Prinz, Michael Bernhard, Christian Lausch sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in seiner Sitzung am 08. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Eva Maria Holzleitner, BSc, Rosa Ecker, MBA, Petra Wimmer, Barbara Neßler, Maria Großbauer, Michael Bernhard, Edith Mühlberghuber, Kira Grünberg, Julia Elisabeth Herr sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 29. September 2022 wieder aufgenommen, und es meldeten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Ralph Schallmeiner, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber und Dr. Gudrun Kugler zu Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 09 29

                                  Heike Grebien                                                                  Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann