Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Ausbildung von zusätzlichem Personal für Pflege und Sozialbetreuung

-       Nutzung von Synergien zwischen der Ausbildung für Pflegeberufe und der Ausbildung im Bereich der Sozialberufe

-       Einrichtung eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz und Sozialbetreuung

-       Errichtung von schulischen Ausbildungswegen in Pflegefachassistenz und Sozialbetreuung für Personen, die einen Berufswechsel anstreben.

-       Verbesserung der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in der weltweit als gemeinsame Sprache der Verständigung in der Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung genutzten Sprache Englisch

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einrichtung einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

-       Einrichtung einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

-       Einrichtung von Angeboten für Berufsumsteiger in Form der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung für Berufstätige

-       flächendeckende Einführung der Möglichkeit Englisch als Unterrichtssprache zu verwenden

 

Wesentliche Auswirkungen

Es sollen zusätzliche Ausbildungswege für Berufe im Bereich der Pflege und Sozialbetreuung geschaffen werden. Dabei sollen

- die Ausbildungslücke zwischen der 9. Schulstufe und dem Erreichen des 17. Lebensjahres geschlossen werden,

- ein die neue Ausbildungsarchitektur des gehobenen Dienstes ergänzendes schulisches Angebot im Bereich der Pflegefachassistenz geschaffen und

- neue schulische Möglichkeiten für die Ausbildung von Berufstätigen eingeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Errichtung einer neuen Schulart im berufsbildenden höheren Schulwesen erfordert zusätzliche Investitionen in den Schulbereich. Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass durch die Errichtung der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung sich die Zahl der Ausbildungsplätze in berufsbildenden höheren Schulen in Summe um 6.000 Plätze erhöhen wird. Der Lehrplan soll eine Gesamtwochenstundenanzahl von 185 Wochenstunden vorsehen.

 

Durch die Errichtung der Fachschule für Sozialbetreuung mit Pflegevorbereitung sollen insgesamt 2000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Der Lehrplan soll 105 Gesamtwochenstunden umfassen.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2052 um 0,34 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 2 427 Mio. € (zu Preisen von 2022) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

0

‑47 300

‑101 110

‑101 110

‑101 110

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote in der Sekundarstufe II“ für das Wirkungsziel „Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote in der Sekundarstufe II“ für das Wirkungsziel „Verbesserung der Bedarfsorientierung im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.“ der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

In Österreich besteht ein hoher Personalbedarf im Bereich der Pflege und Sozialbetreuung. Bis zum Jahr 2030 wird von einem zusätzlichen Bedarf bei Pflegeassistenten von 8.400 und bei Pflegefachassistenten von 22.400 ausgegangen.

 

Im Schuljahr 2019/20 schlossen laut Daten der Statistik Austria 1.017 Personen ihre Ausbildung zur Pflegeassistenz und 612 Personen ihre Ausbildung zur Pflegefachassistenz ab.

 

Die derzeitigen Ausbildungswege sehen den Beginn einer Pflegeausbildung ab dem 17. Lebensjahr vor.

 

Es bestehen zahlreiche Schulversuche zu Englisch als Unterrichtssprache (Arbeitssprache), die aufgrund der 2017 getroffenen Neuregelung der Bestimmungen zu Schulversuchen, nicht mehr als Schulversuche weitergeführt werden können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es wäre mit einer weiteren Verschärfung des Personalmangels in Pflegeberufen zu rechnen.

Die Schulversuche zu Englisch als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) wären einzustellen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Den Planungen liegt unter anderem, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf an Pflegepersonal und damit die Berufschancen von Absolventinnen und Absolventen, die Studie „Rappold, Elisabeth; Juraszovich, Brigitte (2019): Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich. Wien: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien“ zugrunde.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2028

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Evaluierungszeitpunkt ergibt sich aus der Ausbildungsdauer von fünf Jahren zuzüglich zweier Jahre und orientiert sich dabei an der Regelung des § 7 SchOG. Zur Bereitstellung der erforderlichen Daten bedarf es der Herstellung einer Rechtsgrundlage für eine Erfassung der geplanten schulischen Ausbildung im Bildungsdokumentationsgesetz.

Dem neuen Charakter einer kooperativen Ausbildung entsprechend soll bei Evaluierung unter Einbindung der Kooperationspartner und von Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Gesundheit erfolgen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Ausbildung von zusätzlichem Personal für Pflege und Sozialbetreuung

 

Beschreibung des Ziels:

Die Zahl von Erwerbstätigen im Bereich von Pflege und Sozialbetreuung soll erhöht werden. Gleichzeitig soll die Ausbildung verbessert werden, in dem neben einer breiten beruflichen Bildung auch schulische Abschlüsse, insbesondere die allgemeine Hochschulstudienberechtigung, vermittelt werden sollen. Damit soll ein weiterer Bildungsweg für die Pflegeausbildung einerseits und für Absolventen von Pflegeausbildungen andererseits eröffnet werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es besteht ein Mangel an Mitarbeitern im Pflegebereich. Bis zum Jahr 2030 werden zusätzliche 76.000 Personen in Pflegeberufen benötigt. Es bestehen keine schulischen Ausbildungsplätze im Bereich von Pflegeberufen.

Schaffung von 8.000 Ausbildungsplätzen im Bereich von Pflegeberufen (insbesondere Pflegefachassistenz) im Regelschulwesen.

 

Ziel 2: Nutzung von Synergien zwischen der Ausbildung für Pflegeberufe und der Ausbildung im Bereich der Sozialberufe

 

Beschreibung des Ziels:

Der Abschluss der Ausbildung in der Fachschule für Sozialberufe und Pflegevorbereitung soll neben der Qualifikation für Sozialberufe auch eine verkürzte Ausbildung in der Pflegeassistenz ermöglichen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kann erst ab dem 17. Lebensjahr begonnen werden und dauert ein Jahr.

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kann im Rahmen der Fachschule in der 9. Schulstufe begonnen werden. In einer nachfolgenden Ausbildung zur Pflegeassistenz wird die Ausbildungszeit um bis zu einem halben Jahr verkürzt.

 

Ziel 3: Einrichtung eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz und Sozialbetreuung

 

Beschreibung des Ziels:

Die Ausbildung in einem der Pflege(fach)assistenzberuf soll bereits im in der 9. Schulstufe begonnen werden können. Schülerinnen und Schüler steigen damit direkt in eine Ausbildung im Bereich der Pflege ein, die Lücke zwischen der 8. Schulstufe und dem 17. Lebensjahr wird geschlossen. Mit dem Abschluss soll ein Zugang zu weiteren Bildungseinrichtungen, insbesondere zu Fachhochschulen, möglich sein.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kannst erst ab dem 17. Lebensjahr begonnen werden. Schüler/innen müssen sich für einen anderen Bildungsweg entscheiden, bevor sie in eine Pflegeausbildung einsteigen können.

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz kann in der 9. Schulstufe begonnen werden.

 

Ziel 4: Errichtung von schulischen Ausbildungswegen in Pflegefachassistenz und Sozialbetreuung für Personen, die einen Berufswechsel anstreben.

 

Beschreibung des Ziels:

Personen, die einen beruflichen Wechsel in einen Pflegeberuf anstreben, sollen die Möglichkeit erhalten eine mit Reife- und Diplomprüfung abschließende schulische Ausbildung zu absolvieren.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für Berufstätige gibt es derzeit eine schulische Ausbildung im Bereich der Pflege und Sozialbetreuung zu absolvieren.

Rund 20vH der schulischen Ausbildungsplätze im Bereich Krankenpflege und Sozialbetreuung werden von Personen, die eine Berufswechsel anstreben, genutzt.

 

Ziel 5: Verbesserung der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in der weltweit als gemeinsame Sprache der Verständigung in der Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung genutzten Sprache Englisch

 

Beschreibung des Ziels:

Es soll allen Schulen ermöglicht werden ausschließlich oder überwiegend Englisch als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) einzusetzen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

An einigen Schulen wird im Schulversuch Englisch als Unterrichtssprache verwendet um den Schülerinnen und Schülern im weiteren Bildungsweg verbesserte Zugänge zu internationalen Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Arbeitgebern zu ermöglichen.

In jeder Bildungsregion in Österreich gibt es zumindest eine höhere Schule, in welcher in einzelnen Klassen Englisch zumindest überwiegend die Unterrichtssprache (Arbeitssprache) ist.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einrichtung einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Beschreibung der Maßnahme:

Es soll eine neue Schulart einer berufsbildenden Höheren Schule, die „Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung“, gegründet werden.

 

Umsetzung von Ziel 1, 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es gibt keine schulischen Ausbildungsplätze für Pflege und Sozialbetreuung im Regelschulwesen.

Im Schuljahr 2028/29 stehen 8.000 schulische Ausbildungsplätze an Schulen für Pflege und Sozialbetreuung zur Verfügung,

 

Maßnahme 2: Einrichtung einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Beschreibung der Maßnahme:

Es soll eine neue Schulart einer berufsbildenden mittleren Schule, die Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung gegründet werden.

 

Umsetzung von Ziel 2, 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kann erst ab dem 17. Lebensjahr begonnen werden und dauert ein Jahr.

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kann im Rahmen der Fachschule in der 9. Schulstufe begonnen werden. In einer nachfolgenden Ausbildung zur Pflegeassistenz wird die Ausbildungszeit um bis zu einem halben Jahr verkürzt.

 

Maßnahme 3: Einrichtung von Angeboten für Berufsumsteiger in Form der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung für Berufstätige

Beschreibung der Maßnahme:

Es sollen neue Angebote für einen Abschluss einer Pflegeausbildung für Berufstätige geschaffen werden.

 

Umsetzung von Ziel 4, 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für Berufstätige gibt es derzeit keine Möglichkeit eine schulische Ausbildung im Bereich der Pflege und Sozialbetreuung zu absolvieren.

Rund 20vH der schulischen Ausbildungsplätze im Bereich Krankenpflege und Sozialbetreuung werden von Personen, die eine Berufswechsel anstreben, genutzt.

 

Maßnahme 4: flächendeckende Einführung der Möglichkeit Englisch als Unterrichtssprache zu verwenden

Beschreibung der Maßnahme:

Es wird die Möglichkeit geschaffen Englisch als Unterrichtssprache zu führen. Es ist Aufgabe des regionalen Bildungsmanagements (Bildungsdirektionen) einerseits für ein ausreichendes Angebot in der Arbeitssprache Englisch zu sorgen und gleichzeitig sicher zu stellen, dass die öffentlichen Schulen dennoch allgemein zugänglich bleiben.

 

Umsetzung von Ziel 5

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

An einigen, wenigen Schulen wird im Schulversuch Englisch als Unterrichtssprache verwendet um den Schülerinnen und Schülern im weiteren Bildungsweg verbesserte Zugänge zu internationalen Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Arbeitgebern zu ermöglichen.

In jeder Bildungsregion in Österreich gibt es zumindest eine höhere Schule, in welcher in einzelnen Klassen Englisch zumindest überwiegend die Unterrichtssprache (Arbeitssprache) ist.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen ergeben sich aufgrund des Lehrpersonal- und betrieblichen Sachaufwands für 8 000 zusätzliche Ausbildungsplätze in den höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung sowie in den Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung. Der Mehraufwand wird bis zum Vollausbau im Jahr 2028 mit valorisiertem Personalaufwand berechnet und dann als repräsentatives Jahr fortgeschrieben.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2052 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013

2 427

0,3433

*zu Preisen von 2022

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Personalaufwand

0

5 313

21 676

38 688

54 355

Betrieblicher Sachaufwand

0

41 987

79 434

62 422

46 755

Aufwendungen gesamt

0

47 300

101 110

101 110

101 110

 

Die höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung und die Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung werden ab dem Schuljahr 2023/24 eingeführt. Im Vollausbau, der nach 5 bzw. 3 Jahren erreicht ist (alle Schulstufen sind aktiv), werden diese von 6 000 bzw. 2 000 Schüler/innen besucht. Für diese im Endausbau zusätzlichen 8 000 Schüler/innen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen fallen Personalaufwand für das Lehrpersonal, Mietaufwand für den erforderlichen Schulraum und betrieblicher Sachaufwand an den Schulen an. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 101,11 Millionen Euro zu rechnen.

Durch die Möglichkeit, Englisch als Unterrichtssprache zu verwenden, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da sich an der vorgesehenen Gesamtstundenzahl nichts ändert.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen.

 

Erläuterung

Es wird davon ausgegangen, dass die neue Schulart zu einer Erhöhung der Zahl der Abschlüsse der Sekundarstufe II beiträgt und somit in einem gewissen Ausmaß zu einer Steigerung der Einnahmen aus der Einkommenssteuer einen Beitrag leisten kann.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

47 300

101 110

101 110

101 110

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

30.02.05 BMHS

 

 

6 842

27 878

49 692

69 726

gem. BFRG/BFG

30.01.03 Infrastruktur

 

 

40 458

73 232

51 418

31 384

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des Mietaufwandes erfolgt im Detailbudget 30.01.03, die der übrigen Aufwendungen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen im Detailbudget 30.02.05. Für die zusätzlichen Schüler/innen dieser neuen Ausbildungsform wird ab dem Jahr 2023 im BFG und BFRG für die UG30 entsprechend Vorsorge zu treffen sein.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

 

 

5 312,67

66,75

21 675,70

267,00

38 687,82

467,21

54 354,79

643,54

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Höhere Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung

Bund

Bundeslehrperson

 

42,90

171,61

300,32

429,03

Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Bund

Bundeslehrperson

 

23,85

95,39

166,89

214,51

 

Für die zusätzlichen Schüler/innen werden zusätzliche Lehrpersonalressourcen entsprechend dem Zuteilungsfaktor für Humanberufliche Schulen (2,010 Realstunden je Schüler/in) zugeteilt. Eine durchschnittliche Lehrperson erbringt 18,74 Realstunden und verursacht einen Personalaufwand von jährlich 75 000 Euro. Es wird angenommen, dass beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 bei den höheren Lehranstalten 5 Schuljahre lang jeweils 1 200 Schüler/innen und bei den Fachschulen 3 Schuljahre lang jeweils 667 Schüler/innen hinzukommen. Der Aufwand eines Schuljahres verteilt sich zu einem Drittel auf das erste und zu zwei Drittel auf das zweite Kalenderjahr. Zusätzlich fallen 20% Verwaltungsgemeinkosten als arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand an. Ab dem Schuljahr 2027/28 beträgt der jährliche Mehraufwand 8 000 x 2,010 / 18,74 x 75 000 x 1,20 = 77,2 Millionen Euro (nicht valorisiert).

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

1 062 534,51

4 335 140,80

7 737 563,88

10 870 958,45

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2022

2023

2024

2025

2026

Höhere Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung

Bund

Bundeslehrperson

 

20,00 %

20,00 %

20,00 %

20,00 %

Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Bund

Bundeslehrperson

 

20,00 %

20,00 %

20,00 %

20,00 %

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

40 924 792,94

75 099 155,20

54 684 616,72

35 884 249,30

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Mietaufwand HLSP

Bund

 

 

2 000

120,00

8 000

120,00

14 000

120,00

20 000

120,00

Mietaufwand Fachschulen

Bund

 

 

1 112

120,00

4 447

120,00

7 780

120,00

10 000

120,00

Sachaufwand HLSP

Bund

 

 

400

750,00

1 600

750,00

2 800

750,00

4 000

750,00

Sachaufwand Fachschulen

Bund

 

 

222

750,00

889

750,00

1 556

750,00

2 000

750,00

Investitionen in die Schulausstattung

Bund

 

 

1

40 084 852,94

1

71 738 765,20

1

48 804 016,72

1

27 784 249,30

 

Für den Flächenbedarf wird mit 5 Quadratmeter je Schüler/in bei einem durchschnittlichen jährlichen Mietaufwand von 120 Euro pro Quadratmeter gerechnet. Zusätzlich erfordert jede/r zusätzliche Schüler/in einen betrieblichen Sachaufwand an den Schulen von rund 750 Euro jährlich. Das zugrundeliegende Mengengerüst ist beim Personalaufwand dargestellt. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist mit sonstigem betrieblichen Sachaufwand von 8 000 x (5 x 120 + 750) = 10,8 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Die Einrichtung eines völlig neuen Ausbildungsangebots erfordert neben dem zusätzlichen Schulraum auch eine spezielle Ausstattung, die in den ersten Jahren sukzessive angeschafft werden muss, wobei die höchsten Aufwendungen zu Beginn zu erwarten sind. Mit dem Vollausbau sind diese Anschaffungen für alle Schultypen abgeschlossen.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

47,30

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

 

 

 

2032

2033

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

2041

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

 

 

 

2042

2043

2044

2045

2046

2047

2048

2049

2050

2051

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

101,11

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Pflegegeld

Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1033403927).