1697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 2623/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutschförderung für ordentliche Schülerinnen und Schüler
Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration in Österreich ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Bestmögliche Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in allen Unterrichtsfächern stellen die Grundlagen für die Beteiligung an allen weiteren Bildungsprozessen dar. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für schulischen Erfolg, erfolgreiche Bildungslaufbahnen, eine aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich und für die spätere Integration in den Arbeitsmarkt. Der Erwerb der deutschen Sprache ist somit Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration.
Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind demnach weitere umfassende Maßnahmen zur Deutschförderung im Bildungssystem verankert. Deutschförderung soll ausgebaut und Deutschkenntnisse sollen eingefordert werden.
Im österreichischen Bildungssystem hat eine umfassende und gezielte Deutschförderung demnach hohe Priorität. Insbesondere jene Schülerinnen und Schüler, die mangels deutscher Sprachkenntnisse dem Unterricht noch nicht folgen können, sollen die Unterrichtssprache Deutsch so rasch wie möglich erlernen. Dafür werden sie im außerordentlichen (a.o.) Status eingestuft.
In Deutschförderklassen erhalten diese a.o. Schülerinnen und Schüler intensive Deutschförderung zwischen 15 und 20 Wochenstunden und nehmen zur Festigung der Sprachkenntnisse in einem geringen Ausmaß auch am Regelunterricht sowie an Schulausflügen und Projekten teil. Schülerinnen und Schüler, die bereits geringe Deutschkenntnisse aufgebaut haben (MIKA-D-Ergebnis: mangelhaft), können die meisten Fächer im Regelunterricht besuchen und erhalten eine Deutschförderung von 6 Wochenstunden.
Diese Deutschfördermaßnahmen im a.o. Status werden derzeit – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – evaluiert und sollen auf Basis der Evaluierungsergebnisse weiterentwickelt werden.
Derzeit werden in den allgemeinen Pflichtschulen insgesamt 14.978 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen und 17.716 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen unterrichtet. Das sind 5,6 % aller Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Pflichtschulen.
Aktuelle internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zweitspracherwerb zeigen, dass Kinder und Jugendliche sechs Monate bis zwei Jahre für den Erwerb alltagssprachlicher Kompetenzen und fünf bis sieben Jahre für den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen brauchen.
Von den 10.564 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2018/2019 eine Deutschförderklasse besuchten, konnten nach drei Semestern 52 Prozent in den o. Status übertreten. Obwohl diese Kinder dem Regelunterricht folgen können, fehlen ihnen manchmal trotzdem noch Wortschatz und Sprachroutine, um ihre Talente voll entfalten zu können. Damit diese Schülerinnen und Schüler ihr Potential in allen Fächern zur Gänze ausschöpfen können, ist weitere Deutschförderung auch im o. Status notwendig und sinnvoll.
Nach maximal vier Semestern im a.o Status treten alle Schülerinnen und Schüler automatisch in den o. Status über. Daten zu den MIKA-D Testergebnissen zeigen, dass ein gewisser Anteil (Ende des SJ 19/20: 3850 Schülerinnen und Schüler) auch nach vier Semestern Deutschförderung in Deutschförderklassen und -kursen kein ausreichendes Ergebnis erzielt. Insbesondere diese Schülerinnen und Schüler haben im o. Status weiterhin einen systematischen Deutschförderbedarf, um dem Regelunterricht folgen zu können.
Insofern bedarf es im Anschluss an den ao. Status einer weiterführenden aufbauenden, bedarfsorientierten und individuellen Deutschförderung für alle o. Schülerinnen und Schüler.“
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. September 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Nurten Yılmaz, Mag. Yannick Shetty, Hermann Brückl, MA, Mag. Romana Deckenbacher und MMMag. Gertraud Salzmann sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Mag. Sibylle Hamann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration in Österreich ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Bestmögliche Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in allen Unterrichtsfächern stellen die Grundlagen für die Beteiligung an allen weiteren Bildungsprozessen dar. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für schulischen Erfolg, erfolgreiche Bildungslaufbahnen, eine aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich und für die spätere Integration in den Arbeitsmarkt. Der Erwerb der deutschen Sprache ist somit Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration.
Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind demnach weitere umfassende Maßnahmen zur Deutschförderung im Bildungssystem verankert. Deutschförderung soll ausgebaut und Deutschkenntnisse sollen eingefordert werden.
Im österreichischen Bildungssystem hat eine umfassende und gezielte Deutschförderung demnach hohe Priorität. Insbesondere jene Schülerinnen und Schüler, die mangels deutscher Sprachkenntnisse dem Unterricht noch nicht folgen können, sollen die Unterrichtssprache Deutsch so rasch wie möglich erlernen. Dafür werden sie im außerordentlichen (a.o.) Status eingestuft.
In Deutschförderklassen erhalten diese a.o. Schülerinnen und Schüler intensive Deutschförderung zwischen 15 und 20 Wochenstunden und nehmen zur Festigung der Sprachkenntnisse in einem geringen Ausmaß auch am Regelunterricht sowie an Schulausflügen und Projekten teil. Schülerinnen und Schüler, die bereits geringe Deutschkenntnisse aufgebaut haben (MIKA-D-Ergebnis: mangelhaft), können die meisten Fächer im Regelunterricht besuchen und erhalten eine Deutschförderung von 6 Wochenstunden.
Diese Deutschfördermaßnahmen im a.o. Status werden derzeit – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – evaluiert und sollen auf Basis der Evaluierungsergebnisse weiterentwickelt werden.
Im Schuljahr 2020/21 wurden in den allgemeinen Pflichtschulen 14.978 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen und 17.716 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen unterrichtet. Das waren 5,6 % aller Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Pflichtschulen.
Im Sommersemester des Schuljahres 2021/22, mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine und dem daraus resultierenden Zustrom von Kriegsvertriebenen, stiegen diese Zahlen sprunghaft an. Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sind etwa 12.000 ukrainische Kinder und Jugendliche in österreichischen Schulen registriert, die allermeisten von ihnen haben a.o. Status und Deutschförderbedarf.
Diese Schüler:innen werden entweder integrativ in Regelklassen, in bereits bestehenden Deutschförderklassen, oder in den neu geschaffenen „Klassen mit ukrainisch-deutschem Schwerpunkt“ unterrichtet. Je nach Kriegsverlauf in der Ukraine ist in den nächsten Monaten mit einem weiteren Zustrom schulpflichtiger Kinder und der Notwendigkeit weiterer neuer Klassen zu rechnen. Um diese Herausforderungen gut bewältigen zu können, ist sicherzustellen, dass den Schulen bedarfsorientiert ergänzend die dafür notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.
Mit dem Ende des a.o. Status ist der Deutschförderbedarf meist nicht zu Ende. Aktuelle internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zweitspracherwerb zeigen, dass Kinder und Jugendliche sechs Monate bis zwei Jahre für den Erwerb alltagssprachlicher Kompetenzen und fünf bis sieben Jahre für den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen brauchen.
Von den 10.564 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2018/2019 eine Deutschförderklasse besuchten, konnten nach drei Semestern 52 Prozent in den o. Status übertreten. Obwohl diese Kinder dem Regelunterricht folgen können, fehlen ihnen manchmal trotzdem noch Wortschatz und Sprachroutine, um ihre Talente voll entfalten zu können. Damit diese Schülerinnen und Schüler ihr Potential in allen Fächern zur Gänze ausschöpfen können, ist weitere Deutschförderung auch im o. Status notwendig und sinnvoll.
Nach maximal vier Semestern im a.o Status treten alle Schülerinnen und Schüler automatisch in den o. Status über. Daten zu den MIKA-D Testergebnissen zeigen, dass ein gewisser Anteil (Ende des SJ 19/20: 3850 Schülerinnen und Schüler) auch nach vier Semestern Deutschförderung in Deutschförderklassen und -kursen kein ausreichendes Ergebnis erzielt. Insbesondere diese Schülerinnen und Schüler haben im o. Status weiterhin einen systematischen Deutschförderbedarf, um dem Regelunterricht folgen zu können.
Insofern bedarf es im Anschluss an den a.o. Status einer weiterführenden aufbauenden, bedarfsorientierten und individuellen Deutschförderung für alle o. Schülerinnen und Schüler.“
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2022 09 30
Mag. Sibylle Hamann Mag. Dr. Rudolf Taschner
Berichterstatterin Obmann