1702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1662 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II)

Zum Einkommensteuergesetz 1988:

Nach dem bisher dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu Grunde liegenden Nominalwertprinzip ist für die Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert maßgebend. Bei Preissteigerungen entspricht ein nomineller Einkommenszuwachs jedoch nicht dem realen Einkommenszuwachs. Im Rahmen des progressiven Einkommensteuertarifs kommt es in diesen Fällen im zeitlichen Verlauf zum Effekt der so genannten „kalten Progression“, weil die Eckwerte des progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst sind.

Mit der Änderung soll der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der „kalten Progression“ begegnet werden. Dabei sollen in § 33 Abs. 1 die anzupassenden Beträge definiert und in § 33a die Wirkweise der Inflationsanpassung umschrieben werden.

Für das Jahr 2023 soll die Inflationsanpassung bereits mit diesem Gesetz erfolgen, für die Folgejahre soll der in § 33a beschriebene Mechanismus wirksam werden.

Zuschüsse des Arbeitgebers für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen sollen bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt werden.

Die für die Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung vorgesehene Einheitswertgrenze soll angehoben werden.

Zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967:

Mit diesem Gesetzentwurf soll der Dienstgeberbeitrag ab dem Kalenderjahr 2023 gesenkt werden.

Zum Umsatzsteuergesetz 1994:

Für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Umsätze ausführen, soll die Umsatzgrenze hinsichtlich der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalregelung auf 600 000 Euro angehoben werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Maximilian Lercher, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Petra Bayr, MA MLS und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Finanzen, Dr. Magnus Brunner, LL.M..

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1662 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 10 03

                          Mag. Andreas Hanger                                                          Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann