1707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über die Regierungsvorlage (1525 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991 geändert wird
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 20.258) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013, zu. Intersexuelle Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig „männlich“ oder „weiblich“ ist, sollen das Recht auf eine ihrem Geschlecht entsprechende Eintragung im Personenstandsregister oder in Urkunden haben. Zu diesem Ergebnis ist der Verfassungsgerichtshof im Wege einer verfassungskonformen Interpretation des PStG 2013 gekommen. Dadurch werden auch Anpassungen im Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, und in den Anlagen zum MeldeG erforderlich.
Im Einklang mit den einschlägigen Regelungen im Personenstandswesen soll in den Anlagen zu diesem Bundesgesetz und im Zentralen Melderegister (ZMR) künftig auch der „sonstige Name“ erfasst werden, um Besonderheiten in fremdem Namensrecht zu berücksichtigen.
Zudem sollen die gemäß § 20 Abs. 7 an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften zu übermittelnden Daten nach dem Vorbild der Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004), BGBl. II Nr. 312/2004, konkretisiert werden.
Durch die geplante Einführung der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) bedarf es darüber hinaus einiger terminologischer Anpassungen im Bereich dieses Bundesgesetzes: Die ursprünglichen Bezeichnungen in Zusammenhang mit der Bürgerkarte sollen durch die entsprechenden neuen Begrifflichkeiten ersetzt werden.
Kompetenzgrundlage:
Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines diesem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG („Meldewesen“).
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Johanna Jachs die Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Christian Ries sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F ) beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde
Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1525 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 10 04
Hermann Gahr Dr. Christian Stocker
Berichterstatter Obmann