1710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 2183/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend entschiedenes Vorgehen zur Bekämpfung von LGBTIQ-feindlicher Hasskriminalität

Die Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit geraumer Zeit ist in Europa, aber auch spezifisch in Österreich, ein starkes Ansteigen von gruppenspezifischer Hasskriminalität zu beobachten. Insbesondere Schwule, Lesben, Bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche und queere Menschen, sowie Gruppen, die Anliegen dieser Personen vertreten, werden immer öfter Opfer von Hass, Vandalismus und leider auch Gewalt. Seit Beginn des Jahres 2021 fanden viele tragische Beispiele dieser Entwicklung fast im Wochentakt in die mediale Berichterstattung. Allein im ersten Halbjahr gab es in Österreich, laut der parlamentarischen Anfragebeantwortung 7270/AB, in 160 Fällen Anzeigen wegen Verbrechen gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Fälle von transphober Gewalt können gleichzeitig noch immer nicht eigens ausgewertet werden. Die Dunkelziffer von LGBTIQ-feindlichen Verbrechen dürfte, wie zahlreiche internationale Studien zeigen, um ein Vielfaches höher sein.

Erst im Dezember 2021 zeigte der Fall eines Angriffs auf ein schwules Paar 2018 in Wien weitere Probleme im Kampf gegen LGBTIQ-feindliche Verbrechen auf.[1] Trotz Augenzeugenberichten und Videomaterials kam es um Jahr 2021 zur Einstellung der entsprechenden Verfahren – der Verdacht von Ermittlungsversagen oder zumindest groben Fehlern in der Verfolgung der mutmaßlichen Täter (u.a. eines ukrainischen Parlamentsabgeordneten) steht im Raum. Damit steht dieser tragische Fall beispielhaft für Lücken in der Verfolgung LGBTIQ-feindlicher Verbrechen, die endlich ein entschiedenes politisches Vorgehen erfordern.

Mit diesem Problem steht Österreich nicht allein da: In Deutschland reagierte die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in ihrer 215. Sitzung im Dezember 2021 darauf mit der Einsetzung eines „unabhängiges Expertengremiums aus Wissenschaft und Praxis, unter Einbindung von Fachverständigen aus der LSBTI-Gemeinschaft“. Innerhalb eines Jahres soll dieses Gremium umfangreiche Handlungsanleitungen in der Bekämpfung von LGBTIQ-Feindlichkeit auf Bundes- und Landesebene erarbeiten. Die Innenministerkonferenz verfolgt damit folgende Ziele:

–      ‚Überprüfung bestehender Programme zur Aus- und Fortbildung bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

–      weitere Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für die Opfer von homophober und transfeindlicher Gewalt,

–      Überprüfung des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Ansprechstellen in den Ländern hinsichtlich der standardisierten Vermittlung von Opfern von LSBTI-gerichteter Gewalt von den Polizeien des Bundes und der Länder an Beratungsstellen,

–      Überprüfung der statistischen Erfassung von Fällen der Hasskriminalität gegen LSBTI im KPMD-PMK, insbesondere hinsichtlich einer weiteren opferbezogenen Ausdifferenzierung,

–      Prüfung weiterer Maßnahmen zur Aufhellung des Dunkelfeldes,

–      Verdeutlichung LSBTI-feindlicher Hintergründe von Straftaten in polizeilichen Veröffentlichungen,

–      Überprüfung bestehender Ansätze zur Prävention der Polizeien des Bundes und der Länder und anderer Träger,

–      Prüfung der ausdrücklichen Aufnahme LSBTI-feindlicher Beweggründe und Motive in § 130 StGB sowie § 46 StGB.‘[2]

Dieses Vorgehen der deutschen Politik gegen den Anstieg von LGBTIQ-feindlicher Gewalt muss gerade für Österreich Vorbild sein: Durch eine Verbindung von Aufklärung und Sensibilisierung der Exekutive in diesem Bereich mit entschiedenem Vorgehen gegen jede gruppenspezifische Gewalt in der Öffentlichkeit hat die österreichische Politik die Möglichkeit, echte Lösungen für dieses wachsende Problem zu schaffen!“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Nurten Yılmaz die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti und Mag. Georg Bürstmayr.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 04

                         Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                                   Dr. Christian Stocker

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Vgl. https://www.derstandard.at/story/2000131864720/ukrainischer-politiker-schlaegt-in-wien-schwules-paar-zusammen-totalversagen-von

[2] Vgl. https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20211201-03/beschluesse.pdf?__

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