1711 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 2815/A(E) der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Auskunftsverweigerung und Vertuschung. Viele parlamentarischen Anfragen wurden von Bundesminister Karner unter fadenscheinigen Ausreden nicht beantwortet. Dieses ÖVP-Verhalten stellt eine eklatante Missachtung des parlamentarischen Interpellationsrechtes dar.
Der Anfragebeantwortung 11385/AB vom 06.09.2022 zu 11573-11582/J (XXVII. GP) zur Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen musste folgendes entnommen werden:
‚In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen im Berichtsjahr gemeldeten Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen veröffentlicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Anzeigenstatistik, das heißt, die Daten werden anlässlich der Vorlage der Anzeige über eine strafbare Handlung an die Strafverfolgungsbehörde in die Datenbank des Bundesministeriums für Inneres gespeichert, vom Bundeskriminalamt aufbereitet und zu den veröffentlichten Daten verarbeitet. Es handelt sich um Rohdaten, die noch nicht der Qualitätskontrolle und weiteren Prüfmechanismen unterzogen wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Experten aus der Wissenschaft im Rahmen des Projektes ‚Kriminalstatistikneu‘ festgestellt haben, dass Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung aus quartalsmäßigen, halbjährlichen und monatlichen Zahlenwerten nicht möglich sind, weil daraus gezogene Schlüsse einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ergo kann aus diesem Zahlenmaterial weder die gegenwärtige kriminalpolizeiliche Lage noch Trends bzw. Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung abgeleitet werden.
Aufgrund dessen darf um Verständnis ersucht werden, dass zu den Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2022 keine Auskunft erteilt werden kann und erst nach Durchlaufen der entsprechenden Qualitätskontrollen und Prüfungsmechanismen zuverlässige Zahlen bekanntgegeben werden können.‘
In den letzten 20 Jahren gab es nie ein Problem dabei, regelmäßig die abgefragten Fakten aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik auf diesem Wege einzuholen. Herr Bundesminister Karner maßt sich an, diese parlamentarischen Eckpfeiler einfach abzuwürgen. Hier muss man entweder von schlichter Arbeitsverweigerung ausgehen oder man will hier brisantes Datenmaterial unter der Decke halten.
Es ist für Bundesminister Karner an der Zeit die Verantwortung für dieses Verhalten zu übernehmen.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA die Abgeordneten Hermann Gahr, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Georg Bürstmayr sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 10 04
Hermann Gahr Dr. Christian Stocker
Berichterstattung Obmann