1722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2811/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dieser Änderung wird eine Zitierung bezüglich des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes richtiggestellt.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, Gabriele Heinisch-Hosek, Norbert Sieber und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. Die Verhandlungen wurden vertagt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Dietmar Keck, Mag. Ernst Gödl, Peter Wurm, Bettina Zopf und Mag. Verena Nussbaum sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmannstellvertreter Abgeordneter August Wöginger.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll klargestellt werden, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend den Regelungen des Pensionsanpassungsgesetzes 2023 limitiert ist, das heißt ihre Erhöhung unter Berücksichtigung des Gesamtpensionseinkommens zu erfolgen hat.
Diese Verfassungsbestimmung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder betroffen sind.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 10 05
Mag. Markus Koza August Wöginger
Berichterstatter Obmannstellvertreter