1724 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2253/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flexipension mit Pensionsautomatik

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Pensionssystem fährt gegen die Wand. Die Hauptursache für dessen fehlende finanzielle Nachhaltigkeit liegt in der mangelnden Anpassungsfähigkeit des Systems. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter stagniert auf dem Niveau der 1970er Jahre. Die Zeitspanne, die wir in Pension verbringen, wächst also immer weiter, während längere Ausbildungsdauern das Erwerbsleben verkürzen.

Aber nicht nur die Lebenserwartung muss im Pensionssystem berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Stabilität unseres Pensionssystems gewährleistet. Und diese langfristige Stabilität ist massiv gefährdet. Denn laut Bundesrechnungsabschluss fehlen bis 2050 EUR 1.300 Mrd. an Beiträgen, um die Pensionsausgaben abzudecken. Der Handlungsbedarf ist also enorm. Und je später gehandelt wird, desto größer ist die Gefahr, dass die Einschnitte für die folgenden Generationen massiv ausfallen müssen.

Wer also will, dass die Jugend von heute in 40, 50, 60 Jahren noch solide Pensionen bekommt, muss rasch Mechanismen zur Stabilisierung ins Pensionssystem.

Pensionsautomatik nach schwedischem Vorbild (ABM)

Um als ersten Schritt Klarheit über den status quo, über die Auswirkungen zukünftiger Entscheidungen und über die generelle Finanzierbarkeit zu erlangen, ist die Einrichtung eines permanenten Automatischen Balance-Mechanismus (ABM - ,Automatie Balance Mechanism‘) nach schwedischem Vorbild erforderlich. Der ABM vergleicht die Aktiva des Pensionssystems (aktuelle und zukünftige Einzahlungen; ggfs. Ausgleichsfonds u. Kapital- Deckung) mit den Passiva (aktuelle und zukünftige Pensionszahlungen). Wenn die Aktiva größer sind als die Passiva, dann ist das System langfristig finanzierbar und man hat sogar noch einen Überschuss. Sollten die Passiva größer sein, sind Maßnahmen bei den Stellhebeln (Änderung der Aufwertungszahlen, geringere Pensionsanpassung, Ausgleich durch Pufferfonds, Veränderung der Zu- und Abschläge für frühere und spätere Pensionsantritte, Änderung des Referenzpensionsantrittsalters, ...) erforderlich, um das Gleichgewicht wieder herzustellen.

Eine Pensionsautomatik bedeutet nicht notwendigerweise ein höheres Pensionsantrittsalter

Im System einer flexiblen Pension (,Flexi-Pension‘) wählt jeder und jede den Pensionsantrittstermin selbst. Es ist dann nicht eine starre Formel, aus der sich die Pensionshöhe ergibt. Vielmehr beeinflussen die oben genannten Faktoren die Pensionsanwartschaft bis zum Zeitpunkt des Pensionsantritts. Beispielsweise führt eine sinkende Lebenserwartung (z.B. durch eine Pandemie) zu einer geringeren statistischen Restlebenserwartung, damit zu höheren Pensionen oder zur selben Pensionshöhe bei früherem Pensionsantritt, während eine steigende Lebenserwartung eine niedrigere Pension bei frühem Pensionsantritt bewirkt, weil die Anwartschaft auf dem Pensionskonto auf einen längeren Zeitraum der Restlebenserwartung umgelegt werden muss.

Flexipension: Flexibler Pensionsantritt

So wird sichergestellt, dass jeder Beitragseuro gleich viel wert ist, weil er statistisch gesehen in gleich vielen Leistungseuros resultiert. Ohne die automatischen Anpassungsfaktoren (z.B. wegen steigender Lebenserwartung) bewirkt die Reformverweigerung eine jährliche Pensionserhöhung dadurch, dass bei gleicher Beitragsleistung eine immer längere Bezugszeit finanziert werden muss. Diese Finanzierung bürdet das aktuelle System alleine den Jungen auf.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Peter Wurm, Gabriele Heinisch-Hosek, Norbert Sieber und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Dietmar Keck, Mag. Ernst Gödl, Peter Wurm, Bettina Zopf und  Mag. Verena Nussbaum sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmannstellvertreter Abgeordneter August Wöginger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 05

                               Mag. Ernst Gödl                                                              August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter