1726 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2670/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt

Die Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Obwohl wir uns seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 mit einer wachsenden Lieferkettenproblematik und der Ukraine-Krise eigentlich in einer dauerhaften Bedrohung des österreichischen Wirtschaftsstandortes inklusive Arbeitsplatzverlust und Massenarbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit befinden, klagen viele Wirtschaftsbranchen aktuell über einen Arbeitskräftemangel.

ÖVP-nahe Wirtschaftskreise haben dazu, wie seit vielen Jahren nur ein einziges Gegenmodell, die ungezügelte Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes nicht nur für alle EU-Bürger, sondern auch für Drittstaatsangehörige und Asylwerber bzw. illegale Zuwanderer. Gleichzeitig vergisst man auf das wachsende Potential einer aktiven Generation 60 plus, die trotz Pensionsantritts noch einen gewissen Teil ihres Zeitbudgets für die Ausübung einer Beschäftigung einsetzen möchte.

Die Ausübung einer aktiven sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Pensionsantritt ist allerdings mit einer Fülle von bürokratischen und auch finanziellen Hürden verbunden, die es sowohl den Wirtschaftsbetrieben als auch den potentiell zu aktivierenden Pensionisten verleidet, für einen gewissen Zeitraum neuerlich aktiv ins Berufsleben einzusteigen und ihre Erfahrungen und Kenntnisse der Gesellschaft und Wirtschaft aktiv und gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Folgende Modelle bestehen derzeit, die allerdings nicht zu einer weiteren Aktivierung dieses qualifizierten Arbeitspotentials beitragen:

Zuverdienst zur Alterspension

Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.

Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro pro Monat (Wert 2022) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.

Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.

Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension

Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges

         • eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese

         • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.

         • Wenn die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der ,normalen‘ Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.

Zuverdienst zur Korridorpension

Wird während des Bezugs einer Korridorpension

         • eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro pro Monat aufgenommen und

         • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet, kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.

Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der ‚normalen‘ Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.

Zuverdienst während der Pension (oesterreich.gv.at)

Vor allem durch die seit 2021 explodierende Inflation und damit Geldentwertung sind die aktuellen Beträge bei der Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr aktuell und gehören dringend nach oben, dh. um die aktuelle Inflation valorisiert und dies aus aktuellem Anlass auch unterjährig, dh. zumindest vierteljährig. Gleichzeitig sollte man auch eine Förderung von Wiedereinsteigern nach dem Pensionsantritte andenken, die insbesondere in einer Reduktion bzw. einem Ausgleich der Lohnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen soll, um vor allem in allen Wirtschaftsbranchen, wo dringend qualifiziertes Personal gesucht wird, die Expertise und Erfahrung von Pensionisten in den Arbeitsmarkt zurückgeholt werden kann.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, Gabriele Heinisch-Hosek und Norbert Sieber sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Dietmar Keck, Mag. Ernst Gödl, Peter Wurm, Bettina Zopf und  Mag. Verena Nussbaum sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmannstellvertreter Abgeordneter August Wöginger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 05

                             Mag. Markus Koza                                                           August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter