1728 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 2828/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

sowie

über den Antrag 2649/A(E) der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung der Photovoltaik-Förderung für Private

Antrag 2828/A

Die Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, dem Krieg in der Ukraine und der anhaltenden Covid-19-Pandemie kommt es zu massiven Lieferkettenproblemen und Engpässen bei der Bestellung von Komponenten von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Darüber hinaus trägt der Fachkräftemangel zu Verzögerungen bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen bei. Demgegenüber steht jedoch eine – nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Strom- und Gaspreise – äußerst hohe und stark zunehmende Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Da die massiven Lieferverzögerungen nicht im Einflussbereich der Förderwerber:innen liegen und eine Entspannung der Lage derzeit nicht absehbar ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die gesetzlich festgelegten Inbetriebnahmefristen entsprechend zu verlängern.

Zudem sollen für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) gewisse Erleichterungen geschaffen werden.

Zu Z 2 und 6 (§ 34 Abs. 2 und § 56 Abs. 14):

Die gesetzlich bereits vorgesehene Möglichkeit zur Verlängerung der Inbetriebnahmefrist durch die EAG-Förderabwicklungsstelle soll entsprechend erweitert werden, sodass für Photovoltaikanlagen (und Stromspeicher) insgesamt, sohin inklusive Verlängerungsmöglichkeit, eine Inbetriebnahmefrist von bis zu zwei Jahren zur Verfügung steht. Wie bereits bisher soll die Frist nur dann verlängert werden, wenn der/die Förderwerber:in bzw. der/die Bieter:in glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem bzw. ihrem Einflussbereich liegen. Die derzeitigen Lieferverzögerungen aufgrund des Komponentenmangels etc. sind grundsätzlich nicht der Sphäre der Förderwerbenden bzw. Bietenden zuzurechnen und können daher eine Fristverlängerung rechtfertigen.

Zu Z 3, 4 und 5 (§ 56 Abs. 4, 6 und 7):

Mit dieser Änderung soll für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) gewisse Erleichterungen geschaffen werden, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bereits bisher für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (>10 bis 20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden („first come, first served“) und mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.

Zu Z 7 (§ 103 Abs. 6):

Da die Änderungen für Photovoltaikanlagen der Kategorie B erst zukünftig für die EAG‑Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2023 zur Anwendung kommen sollen, ist ein späteres Inkrafttreten für diese Bestimmungen vorgesehen.“

 

Entschließungsantrag 2649/A(E)

Die Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Juni 2022 in den Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 7. Juli 2022 wurde im Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen, das die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen neu gestaltet. Darin enthalten sind u.a. Regelungen für die Investitionsförderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, für die das Gesetz jährlich mindestens 60 Millionen Euro vorsieht.

Leider ist es der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Jahr 2021 nicht gelungen, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Förderung in Form einer Verordnung zu erlassen. Dadurch war das Jahr 2021 ein verlorenes Jahr für die Investitionsförderung und die FörderwerberInnen mussten sich bis zum April 2022 gedulden bis endlich die Möglichkeit der Einreichung von Förderanträgen möglich gemacht wurde.

Der lange Rückstau führt nun - mit anderen negativen Faktoren wie z.B. Unsicherheit in den Lieferketten - dazu, dass es Engpässe sowohl bei der Lieferung der Komponenten als auch bei der Verfügbarkeit qualifizierter FacharbeiterInnen für die Umsetzung kommt.

Diese Engpässe führen in Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben der Inbetriebnahmefrist (z.B. 6 Monate plus weitere 3 Monate bei Anlagen bis 100 kWp, unter die die privaten Anlagen fallen) nun zu Problemen für die AntragstellerInnen, da diese Fristen derzeit sehr schwer einzuhalten sind. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung privater PV- Anlagen im Rahmen des Klima- und Energiefonds gelten nun auch strenge Vorgaben was den Zeitpunkt der Antragsstellung betrifft. Diese muss zwingend vor Beginn der Arbeiten (rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) erfolgen.

Die Kleine Zeitung berichtete dazu:

„Im System entsteht aber gerade hoher Druck. Das liegt auch an fixen Errichtungsfristen, wenn Anlage und Förderung erst einmal bewilligt sind: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht eine Fertigstellung binnen sechs Monaten vor, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um drei Monate. Fachleute wie Brigitte Ederer, Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, sowie die Netzbetreiber warnen, dass das einst als völlig ausreichend erachtete Dreivierteljahr angesichts der Lieferkettenprobleme zu kurz sein könnte und deshalb die Errichtungsfristen zumindest temporär ausgesetzt werden sollten.“ (Kleine Zeitung, 13.5.2022, S. 28-29)

Die aktuelle Situation führt bei zahlreichen AntragstellerInnen zu großer Enttäuschung und Unverständnis.“

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständlichen Anträge in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer  dem Berichterstatter über den Antrag 2828/A Abgeordneten Lukas Hammer und dem Berichterstatter über den Antrag 2649/A(E) Abgeordneten Alois Schroll die Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Alois Schroll eingebrachter Abänderungsantrag zum Initiativantrag 2828/A fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Damit ist der Entschließungsantrag 2649/A(E) betreffend Vereinfachung der Photovoltaik-Förderung für Private miterledigt.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Hammergewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 10 05

                                Lukas Hammer                                                                 Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann