1734 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 2838/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 03. Oktober 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 1 Abs. 4a):
Um Personen, die in mehrfach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen standen (§ 471f ASVG), sowie fallweise Beschäftigte (§ 33 Abs. 3 ASVG), die nach den Vorgaben der zu erlassenden Richtlinie des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Förderung nach diesem Bundesgesetz erhalten können, möglichst umfassend zu informieren, ist eine Datenübermittlung durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen notwendig.
Zu Z 2 bis 4 (§ 6 Abs. 1 bis Abs. 5):
Um eine Datenübermittlung auch nach 2022, u.a. im Rahmen der ex post Prüfung sicherzustellen, wird das Gesetz bis 31. 12. 2024 verlängert.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Elisabeth Götze einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Es wird eine redaktionelle Änderung (Streichung des Wortes „mit“ in § 6 Abs. 1, da sonst doppelt angeführt) vorgenommen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 10 05
Dr. Elisabeth Götze Peter Haubner
Berichterstattung Obmann