1738 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Antrag 2756/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des KSE
Die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das österreichische Bundesheer nimmt seit Jahrzehnten an Auslandseinätzen unter der Schirmherrschaft internationaler Organisationen teil, wo österreichische Soldat_innen auch unter ausländischem Kommando im Einsatz stehen. Die Rechtsgrundlage für internationale Entsendungen bildet das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), welches in seiner ursprünglichen Form spezifisch nach einem Aufruf der UNO für Unterstützung im Kongo und in Zypern verabschiedet, allerdings 1997 im Zusammenhang mit dem österreichischen EU-Beitritt neu verfasst wurde.
Der Strategischen Kompass der Europäischen Union sieht unter anderem die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe für militärische Aufgaben von strategischer Bedeutung für Europa in der Peripherie vor, also Evakuierungen, Stabilisierungsmaßnahmen etc. Der Nationalrat muss den Rechtsrahmen für eine Teilnahme, die von Bundesministerin Klaudia Tanner bereits angekündigt wurde, entsprechend anpassen.
Die Beilage zu GZ S91018/2-GrpRechtLeg/2021) bietet für Einsätze im Rahmen der GASP (Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, welche im Rahmen des EU-Beitritts auch die Republik Österreich verfassungsrechtlich übernommen hat) folgende Interpretation:
In Beantwortung der Anfrage 11670/J betreffend
‚Parlamentsarmeen im internationalen Einsatz‘ vom
6. Juli 2022 schreibt die Bundesministerin (11323/AB) auf die Frage, welche Novellierungen
des KSE-BVG notwendig, wären, um diesen Rechtsrahmen an die Erfordernisse
des Strategischen Kompasses und spezifisch der RDC anzupassen:
Eine Dringlichkeitsklausel findet sich im KSE in der gegenwärtigen Fassung für 1 Z 1 lit. b, Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe. Die Entsendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a beinhalten ‚Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.‘
Bereits vom KSE erlaubt sind ‚vom Menschen verursachte Katastrophen‘ mit sicherheitspolitischer Relevanz. Militärische Einsätze zur Verhinderung von Massenmigration, der Infiltration von bewaffneten Gruppen oder Terroreinsätze fallen demnach unter die Entsendungskategorie Friedenssicherung.
Auslandseinsätze setzen gemäß §§4 und 8 KSE eine freiwillige Meldung voraus. Um die Landesverteidigung verstärkt in europäische Strukturen einzubinden, kann es Soldat_innen des ÖBH nicht freigestellt sein, ob sie an internationalen Einsätzen teilnehmen wollen oder nicht. Bereits 2004 hat die Bundesheerreformkommission die Abschaffung des Prinzips der freiwilligen Meldung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde 2005 im Rahmen des Österreich-Konvents aufgegriffen, jedoch bislang nicht umgesetzt.“
Der Landesverteidigungsausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10.
Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer
dem Berichterstatter Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die
Abgeordneten Robert Laimer, David Stögmüller, Ing. Mag.
Volker Reifenberger, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Helmut Brandstätter,
Mag. Friedrich Ofenauer sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung
Mag. Klaudia Tanner.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Mag. Friedrich Ofenauer, David Stögmüller einen
Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Die Bundesministerin für Landesverteidigung und die Bundesministerin für EU und Verfassung sollen mit ihren Expert:innen die Flexibilität erhalten, den Gesetzestext entsprechend den Bedürfnissen des BMLV an die neuen Gegebenheiten der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen der gemeinsamen europäischen Verteidigung anzupassen.“
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung
des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Mag. Friedrich Ofenauer, David Stögmüller mit Stimmenmehrheit
(für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2022 10 10
Mag. Friedrich Ofenauer Dr. Reinhard Eugen Bösch
Berichterstattung Obmann