1739 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 2416/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate

Die Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als untaugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister Günther PLATTER dem Bundesheer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Aufwachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Die chronische Unterdotierung brachte dazu noch einen schweren Mangel an Ausrüstung und Ausstattung. Der Wegfall der Übungspflicht und die reduzierten Ausbildungskapazitäten führten zur Personalknappheit bei der Miliz. Dies alles wirkte sich negativ auf die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Miliz aus, so die Erkenntnis der Ressortführung selbst im Jahr 2019!

Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Diese Maßnahmen sind umgehend umzusetzen, weil niemand weiß, ob wir nicht nur 3000 Mann, sondern alle Soldaten einmal brauchen werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und seiner Bevölkerung unverzüglich zu setzen!

Der wesentlichste Schritt dazu ist, durch die Änderung des Wehrgesetzes, die Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, die Möglichkeit diese auszubilden und gemeinsam zu üben und sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde auch damit endlich der laufend praktizierte Verfassungsbruch abgestellt werden.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger der Abgeordnete David Stögmüller sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und in einer weiteren Sitzung am 10. Oktober 2022 wiederaufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, David Stögmüller, Ing. Manfred Hofinger, Mag. Friedrich Ofenauer sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 10

                  Ing. Mag. Volker Reifenberger                                        Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann