1740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 2802/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der monatlichen Bezüge für Grundwehrdiener auf Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu

Die Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diesen Antrag hat die FPÖ bereits zum Bundesvoranschlag des Budgets 2022 eingebracht und er wurde von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne Im November 2021 abgelehnt.

Nun berichtete ‚Der Standard‘ am 20. August 2022 unter dem Titel ‚Regierung plant bis zu 978 Euro Vergütung für Präsenzdiener‘, dass Grundwehrdiener und Zivildienstleistende doch mehr Geld bekommen sollen:

https://www.derstandard.at/story/2000138546441/regierung-plant-bis-zu-978-euro-verguetung-fuer-praesenzdiener

Asylberechtigte haben ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen der Schutzstatus als Flüchtling zuerkannt wird, Anspruch auf die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu. Die Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beträgt 2021 rund 949 Euro für Alleinlebende. Asylberechtigte bekommen dies in Österreich, ohne für den Staat Österreich und seine Bürger etwas zu leisten.

Die monatlichen Bezüge eines Grundwehrdienst leistenden Soldaten belaufen sich zurzeit auf ca. 350,- Euro. Der Grundwehrdienst muss in Zukunft mit einem Betrag der zumindest der Mindest-sicherung bzw. Sozialhilfe-Neu entspricht abgegolten werden. Dieser Betrag darf aber nicht durch Abzüge wie zum Beispiel ‚Übernachtung in Kasernen‘ geschmälert werden. Unsere jungen Männer haben eine enorm verantwortungsvolle Aufgabe in dieser krisenhaften Zeit. Die Anhebung der Besoldung auf das Niveau der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe würde eine gewisse Wertschätzung gegenüber den Grundwehrdienern für den Dienst an unserer Republik ausdrücken.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger die Abgeordneten Rudolf Silvan, David Stögmüller sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Rudolf Silvan,
Dr. Reinhard Eugen Bösch, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Erhöhung der monatlichen Bezüge für Grundwehrdiener auf Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe-Neu eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 2802/A(E) der Abgeordneten
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter David Stögmüller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2802/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 10 10

                               David Stögmüller                                                    Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann