Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (Buchpreisbindungsgesetz 2023 – BPrBG 2023)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMKÖS

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Nicht zuletzt durch Erfahrungen im Zuge der Corona-Krise und eine zunehmende Verlagerung des Vertriebs von Büchern in den Online- und Versandhandel sind Defizite in der gesetzlichen Ausgestaltung der Bruchpreisbindung sichtbar geworden. Zudem ist mittlerweile durch eine empirische Studie nachgewiesen, dass Personen in Orten mit stationärem Buchhandel sowohl mehr Bücher kaufen als auch mehr Bücher lesen, als das in Orten ohne stationären Buchhandel der Fall ist. Somit steht auch fest, dass der Schutz von Büchern als Kulturgut untrennbar mit der Sicherstellung einer großen Vielfalt im Buchvertrieb verknüpft ist, was ausdrücklich im Gesetz abgebildet werden soll, um die Buchpreisbindung als Instrument insgesamt zu stärken und abzusichern.

 

Ziel(e)

Das Buchpreisbindungsgesetz verankert die Preisbindung für Bücher auf der Stufe der Letztverkäufer:innen (Einzelhandel) im österreichischen Bundesgebiet. Die kultur- und gesellschaftspolitischen Ziele sind der Schutz von Büchern als Kulturgut und die Sicherstellung eines breiten und qualitätsvollen physischen Angebots von Büchern sowie die Förderung angemessener Buchpreise. Dies wird unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels durch eine Vielfalt im Buchvertrieb und eine große Zahl von Verkaufsstellen gewährleistet.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Neuerlassung des Buchpreisbindungsgesetzes aufgrund formaler Erfordernisse und der Verankerung inhaltlicher Neuerungen

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und dessen Vermittlung" der Untergliederung 32 Kunst und Kultur im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Von der Neuerlassung des Buchpreisbindungsgesetzes sind 3 045 Unternehmen betroffen (1 650 Verlage und 1 395 Buchhandlungen). Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Branche. Ziel ist vielmehr die rechtliche Absicherung und Stärkung der Buchpreisbindung, die vielen Branchenteilnehmer:innen (und insbesondere vielen kleinen Buchhandlungen) überhaupt das Überleben sichert.

 

Die neu geschaffene Auskunftspflicht in § 6 wird nur dann schlagend, wenn Verstöße (beispielsweise aufgrund von ohnehin verpönten Rabattwerbungen auf preisgebundene Bücher, für die kein Preis festgesetzt ist) vermutet werden. Damit die Auskunftspflicht nicht missbraucht wird, wurde sie deshalb auch auf die Branchenvertretungen beschränkt. Die Verwaltungskosten für eine Auskunft werden als äußerst gering eingeschätzt, weil lediglich mitzuteilen ist, ob ein bestimmtes Buch selbst importiert wurde.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das im neuen Buchpreisbindungsgesetz 2023 enthaltene Preisbindungssystem stellt im Verhältnis zum bisher geltenden Preisbindungssystem keinen wesentlichen Systembruch dar und ist mit dem Recht der Europäischen Union, insbesondere mit der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV, weiterhin vereinbar.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Der Entwurf ist nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft zu notifizieren.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1897911665).