Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung der Beteiligung der Verbraucher/innen an der Normung

-       Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung

-       Positionspapiere zu Normen und Entwicklungen im Normungsbereich

Stärkeres Einbringen der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in die Normenentwicklung (national, europäisch, international) durch Herstellung organisatorischer Voraussetzungen, indem eine geeignete Einrichtung für diese Aufgaben geschaffen wird.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einrichtung und Aufbau der Fachstelle Normungsbeteiligung

-       Laufender Austausch zwischen Fachstelle Normungsbeteiligung und BMSGPK

Einrichtung der "Fachstelle Normungsbeteiligung" als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Behindertenrat u.a. das Normungsgeschehen beobachtet und an der Erarbeitung von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene teilnimmt.

 

Wesentliche Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen durch Zuwendungen an die Fachstelle und Kosten durch laufende Betreuung der Fachstelle (Prüfung des Gebarungsvorschlags, Abstimmung des Arbeitsprogrammes, Abnahme von Rechnungsabschluss und Jahresbericht, Koordination mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten und dem Behindertenrat...).

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Für die Finanzierung der Fachstelle Normungsbeteiligung sind – wie bisher für das Büro des Verbraucherrates – max. EUR 200.000 p.a. für den Bereich "Verbraucher:innen" vorgesehen. Zudem sind für den Bereich "Menschen mit Behinderungen" vorläufig EUR 100.000 für das erste operative Jahr berücksichtigt. Der Gesamtaufwand für die Fachstelle soll in den ersten Jahren – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – max. EUR 400.000 p.a. betragen.

Legt man das Gehaltsschema des Bundes zugrunde ist diese Finanzierung ausreichend für ein Büro mit etwa drei akademischen Referent:innen (bei Teilzeit evt. auch mehr) sowie einer (Teilzeit-)Assistenzkraft. Darüber hinaus gehende Mittel werden für Bürobetrieb, Dienstreisen, Projekte etc. benötigt.

Der administrative Aufwand auf Seiten des Bundes ist gering (< EUR 20.000 p.a.), da die Fachstelle weitgehend unabhängig und selbständig arbeiten soll; allerdings ist ein laufender fachlicher Austausch erforderlich und gewünscht.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑11

‑317

‑417

‑418

‑418

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Es ist keine Datenverarbeitung beabsichtigt, die über Office-Anwendungen hinausgeht.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz)

 

Einbringende Stelle:

BMSGPK III/A

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung." der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens." der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Normen haben in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und legen Anforderungen an eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest; sie betreffen jede/n Verbraucher/in und im Besonderen Menschen mit Behinderungen . Bei der Entwicklung internationaler, europäischer und nationaler Normen sind aber Organisationen, die die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen vertreten, v.a. mangels Ressourcen deutlich unterrepräsentiert.

Deutlich wird dies an der Zusammensetzung von Normungsgremien bei Austrian Standards: 2021 nahmen 4.454 österreichische Fachleute aus 2.260 Organisationen an der Normungsarbeit teil; davon waren 26,44 % große Unternehmen, 50,87 % KMUs, aber nur 1,80 % Konsumenten und Verbände sowie 0,75 % NGOs u.a. aus dem Bereich Umwelt (Quelle: Austrian Standards Jahresbericht 2021).

 

Diese Problemlage wird in der europäischen und nationalen Normenverordnung und in den Normungsstrategien angesprochen und ein besserer Zugang zur Normung für die o.a. Gruppen eingefordert.

Das bislang in diesem Bereich tätige und aus Mitteln des BMSGPK geförderte Büro des Verbraucherrates kann aus organisatorischen Gründen nicht weitergeführt und muss ersetzt werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Da NGOs aus den Bereichen Konsumentenschutz und Menschen mit Behinderungen/Barrierefreiheit nicht über genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Teilhabe an der Normenentwicklung verfügen, wäre ohne Einrichtung der Fachstelle die Berücksichtigung der Anliegen dieser Gruppen in der Normung nicht ausreichend sichergestellt.

Eine Beteiligung am Normungsprozess erfordert laufende Befassung mit Normung und hohe Expertise. Daher wäre ein fallweise Förderung von einschlägigen NGOs nicht sinnvoll, da die kontinuierliche Mitarbeit in der Normung nicht gewährleistet wäre. Die laufende Teilhabe einer spezialisierten Stelle kann hingegen die erforderliche Qualität und Intensität der Mitarbeit an der Normung sicherstellen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

"Bericht zur Prüfung der Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten"; erstellt vom BMSGPK im Februar 2022 in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 15.12.2021 (227/E XXVII. GP); Bericht am 15.6.2022 vom Nationalrat zur Kenntnis genommen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode:

- Normungsvorhaben laufen in der Regel über mehrere Jahre; eine Evaluierung der Effizienz der Fachstelle kann daher erst nach mehreren Jahren erfolgen.

- Die im Gesetz vorgesehenen Jahresberichte der Fachstelle werden die Grundlage für die Evaluierung sein.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung der Beteiligung der Verbraucher/innen an der Normung

 

Beschreibung des Ziels:

Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der nationalen, europäischen und internationalen Normung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aktuell sind kaum Vertreter:innen von österr. Verbraucherorganisationen in der Normungsentwicklung tätig.

Fachstelle nimmt aktiv gleichzeitig an mehreren Normungsvorhaben (zB Normen für Verbraucherprodukte) teil und beobachtet die Entwicklung anderer Normen.

Pro Jahr wird an mind. 20 Sitzungen von Normungsgremien teilgenommen.

 

Ziel 2: Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung

 

Beschreibung des Ziels:

Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der nationalen, europäischen und internationalen Normung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aktuell sind nur wenige Vertreter:innen von österr. Behindertenorganisationen in der Normungsentwicklung tätig.

Fachstelle nimmt aktiv gleichzeitig an mehreren Normungsvorhaben (Barrierefreiheit etc.) teil und beobachtet die Entwicklung anderer Normen.

Pro Jahr wird an mind. 20 Sitzungen von Normungsgremien teilgenommen.

 

Ziel 3: Positionspapiere zu Normen und Entwicklungen im Normungsbereich

 

Beschreibung des Ziels:

Fachstelle kommentiert ausgewählte Normungsvorhaben oder Normungsbereiche im Hinblick auf Verbraucherschutz und/oder Barrierefreiheit und verfasst entsprechende Positionspapiere.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Positionspapiere 2022.

Mindestens 10 Positionspapiere pro Jahr.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einrichtung und Aufbau der Fachstelle Normungsbeteiligung

Beschreibung der Maßnahme:

Unterstützung der Einrichtung der Fachstelle, Auswahl eines/r Leiter/in der Fachstelle, Sicherstellung des laufenden Betriebs

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Büro des Verbraucherrates ist aufgelöst; Fachstelle noch nicht eingerichtet.

Fachstelle verfügt über Büro-Infrastruktur und hat operativen Betrieb aufgenommen.

 

Maßnahme 2: Laufender Austausch zwischen Fachstelle Normungsbeteiligung und BMSGPK

Beschreibung der Maßnahme:

BMSGPK und Fachstelle tauschen sich regelmäßig über aktuelle Normungsvorhaben aus. Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten (ASI) sowie dem Behindertenrat.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Wenig Information über Normungsvorhaben und deren konkreten Entwicklungsstand verfügbar.

Fachstelle informiert über Normungsvorhaben; Möglichkeit der Diskussion von Normen und der Entwicklung von Positionen.

Fachstelle legt Positionspapiere vor. In Abstimmung mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten (ASI) sowie dem Behindertenrat erfolgt eine Priorisierung zu verfolgender Normenprojekte.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Personalaufwand

8

13

13

13

13

Betrieblicher Sachaufwand

3

4

4

5

5

Transferaufwand

0

300

400

400

400

Aufwendungen gesamt

11

317

417

418

418

 

Die Aufwendungen umfassen:

- Laufende administrative Betreuung der Fachstelle.

- Inhaltlicher Austausch mit der Fachstelle, Koordinierung.

- Nur in der Aufbauphase: logistische Unterstützung (Personalauswahl, Gebarungsvorschlag, Erarbeitung der Geschäftsordnung...)

- Jährliche Zuwendungen an die Fachstelle.

Die angeführten Summen sind Maximalbeträge.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

11

317

417

418

418

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

21.01.03 Konsumentenschutz

 

11

209

209

209

209

gem. BFRG/BFG

21.04.01 M.f.Behind, spez.FP

 

0

109

209

209

209

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt aus dem Budget des BMSGPK (UG 21).

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

7,79

0,10

12,52

0,15

12,77

0,15

13,03

0,15

13,29

0,15

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

 

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1

160,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Laufende inhaltlicher Austausch mit der Fachstelle, Koordinierung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

 

0,10

0,10

0,10

0,10

Laufende administrative Betreuung der Fachstelle

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

 

0,05

0,05

0,05

0,05

 

Da die Fachstelle weitestgehend unabhängig und selbständig arbeiten wird, ist der laufende administrative Betreuungsaufwand für den Bund gering (< EUR 20.000 p.a.)

Für 2022 werden vom BMSGPK Vorarbeiten für den Aufbau der Fachstelle zu leisten sein; dafür werden 20 Arbeitstage (einschließlich der Erstellung der rechtlichen Grundlagen) angesetzt.

Nach Aufnahme des operativen Betriebs der Fachstelle ist ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit ihr sowie dem Ausschuss für Verbraucherbeteiligung erforderlich.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

2.727,55

4.381,80

4.469,44

4.558,83

4.650,00

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

300.000,00

400.000,00

400.000,00

400.000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Zuwendung an Fachstelle

Bund

 

 

1

300.000,00

1

400.000,00

1

400.000,00

1

400.000,00

 

Nach Aufnahme des operativen Betriebs sind für das erste Jahr (2023) EUR 300.000 vorgesehen (EUR 200.000 für den Bereich Verbraucher:innen, EUR 100.000 für Bereich Menschen mit Behinderungen)

In den Folgejahren fallen – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – max. EUR 200.000 p.a. pro Bereich (Verbraucher:innen, Menschen mit Behinderungen) an; zudem der administrative Aufwand auf Seiten des Bundes (< EUR 20.000 p.a.).

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 37594636).