Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung der Beteiligung der Verbraucher/innen an der Normung
- Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung
- Positionspapiere zu Normen und Entwicklungen im Normungsbereich
Stärkeres Einbringen der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in die Normenentwicklung (national, europäisch, international) durch Herstellung organisatorischer Voraussetzungen, indem eine geeignete Einrichtung für diese Aufgaben geschaffen wird.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einrichtung und Aufbau der Fachstelle Normungsbeteiligung
- Laufender Austausch zwischen Fachstelle Normungsbeteiligung und BMSGPK
Einrichtung der "Fachstelle Normungsbeteiligung" als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Behindertenrat u.a. das Normungsgeschehen beobachtet und an der Erarbeitung von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene teilnimmt.
Wesentliche Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen durch Zuwendungen an die Fachstelle und Kosten durch laufende Betreuung der Fachstelle (Prüfung des Gebarungsvorschlags, Abstimmung des Arbeitsprogrammes, Abnahme von Rechnungsabschluss und Jahresbericht, Koordination mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten und dem Behindertenrat...).
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Für die Finanzierung der Fachstelle Normungsbeteiligung sind – wie bisher für das Büro des Verbraucherrates – max. EUR 200.000 p.a. für den Bereich "Verbraucher:innen" vorgesehen. Zudem sind für den Bereich "Menschen mit Behinderungen" vorläufig EUR 100.000 für das erste operative Jahr berücksichtigt. Der Gesamtaufwand für die Fachstelle soll in den ersten Jahren – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – max. EUR 400.000 p.a. betragen.
Legt man das Gehaltsschema des Bundes zugrunde ist diese Finanzierung ausreichend für ein Büro mit etwa drei akademischen Referent:innen (bei Teilzeit evt. auch mehr) sowie einer (Teilzeit-)Assistenzkraft. Darüber hinaus gehende Mittel werden für Bürobetrieb, Dienstreisen, Projekte etc. benötigt.
Der administrative Aufwand auf Seiten des Bundes ist gering (< EUR 20.000 p.a.), da die Fachstelle weitgehend unabhängig und selbständig arbeiten soll; allerdings ist ein laufender fachlicher Austausch erforderlich und gewünscht.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Nettofinanzierung Bund |
‑11 |
‑317 |
‑417 |
‑418 |
‑418 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Es ist keine Datenverarbeitung beabsichtigt, die über Office-Anwendungen hinausgeht.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz)
Einbringende Stelle: |
BMSGPK III/A |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung." der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens." der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Normen haben in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und legen Anforderungen an eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest; sie betreffen jede/n Verbraucher/in und im Besonderen Menschen mit Behinderungen . Bei der Entwicklung internationaler, europäischer und nationaler Normen sind aber Organisationen, die die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen vertreten, v.a. mangels Ressourcen deutlich unterrepräsentiert.
Deutlich wird dies an der Zusammensetzung von Normungsgremien bei Austrian Standards: 2021 nahmen 4.454 österreichische Fachleute aus 2.260 Organisationen an der Normungsarbeit teil; davon waren 26,44 % große Unternehmen, 50,87 % KMUs, aber nur 1,80 % Konsumenten und Verbände sowie 0,75 % NGOs u.a. aus dem Bereich Umwelt (Quelle: Austrian Standards Jahresbericht 2021).
Diese Problemlage wird in der europäischen und nationalen Normenverordnung und in den Normungsstrategien angesprochen und ein besserer Zugang zur Normung für die o.a. Gruppen eingefordert.
Das bislang in diesem Bereich tätige und aus Mitteln des BMSGPK geförderte Büro des Verbraucherrates kann aus organisatorischen Gründen nicht weitergeführt und muss ersetzt werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Da NGOs aus den Bereichen Konsumentenschutz und Menschen mit Behinderungen/Barrierefreiheit nicht über genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Teilhabe an der Normenentwicklung verfügen, wäre ohne Einrichtung der Fachstelle die Berücksichtigung der Anliegen dieser Gruppen in der Normung nicht ausreichend sichergestellt.
Eine Beteiligung am Normungsprozess erfordert laufende Befassung mit Normung und hohe Expertise. Daher wäre ein fallweise Förderung von einschlägigen NGOs nicht sinnvoll, da die kontinuierliche Mitarbeit in der Normung nicht gewährleistet wäre. Die laufende Teilhabe einer spezialisierten Stelle kann hingegen die erforderliche Qualität und Intensität der Mitarbeit an der Normung sicherstellen.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
"Bericht zur Prüfung der Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten"; erstellt vom BMSGPK im Februar 2022 in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 15.12.2021 (227/E XXVII. GP); Bericht am 15.6.2022 vom Nationalrat zur Kenntnis genommen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027
Evaluierungsunterlagen und -methode:
- Normungsvorhaben laufen in der Regel über mehrere Jahre; eine Evaluierung der Effizienz der Fachstelle kann daher erst nach mehreren Jahren erfolgen.
- Die im Gesetz vorgesehenen Jahresberichte der Fachstelle werden die Grundlage für die Evaluierung sein.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung der Beteiligung der Verbraucher/innen an der Normung
Beschreibung des Ziels:
Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der nationalen, europäischen und internationalen Normung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Aktuell sind kaum Vertreter:innen von österr. Verbraucherorganisationen in der Normungsentwicklung tätig. |
Fachstelle nimmt aktiv gleichzeitig an mehreren Normungsvorhaben (zB Normen für Verbraucherprodukte) teil und beobachtet die Entwicklung anderer Normen. Pro Jahr wird an mind. 20 Sitzungen von Normungsgremien teilgenommen. |
Ziel 2: Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung
Beschreibung des Ziels:
Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der nationalen, europäischen und internationalen Normung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Aktuell sind nur wenige Vertreter:innen von österr. Behindertenorganisationen in der Normungsentwicklung tätig. |
Fachstelle nimmt aktiv gleichzeitig an mehreren Normungsvorhaben (Barrierefreiheit etc.) teil und beobachtet die Entwicklung anderer Normen. Pro Jahr wird an mind. 20 Sitzungen von Normungsgremien teilgenommen. |
Ziel 3: Positionspapiere zu Normen und Entwicklungen im Normungsbereich
Beschreibung des Ziels:
Fachstelle kommentiert ausgewählte Normungsvorhaben oder Normungsbereiche im Hinblick auf Verbraucherschutz und/oder Barrierefreiheit und verfasst entsprechende Positionspapiere.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine Positionspapiere 2022. |
Mindestens 10 Positionspapiere pro Jahr. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einrichtung und Aufbau der Fachstelle Normungsbeteiligung
Beschreibung der Maßnahme:
Unterstützung der Einrichtung der Fachstelle, Auswahl eines/r Leiter/in der Fachstelle, Sicherstellung des laufenden Betriebs
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Büro des Verbraucherrates ist aufgelöst; Fachstelle noch nicht eingerichtet. |
Fachstelle verfügt über Büro-Infrastruktur und hat operativen Betrieb aufgenommen. |
Maßnahme 2: Laufender Austausch zwischen Fachstelle Normungsbeteiligung und BMSGPK
Beschreibung der Maßnahme:
BMSGPK und Fachstelle tauschen sich regelmäßig über aktuelle Normungsvorhaben aus. Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten (ASI) sowie dem Behindertenrat.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Wenig Information über Normungsvorhaben und deren konkreten Entwicklungsstand verfügbar. |
Fachstelle informiert über Normungsvorhaben; Möglichkeit der Diskussion von Normen und der Entwicklung von Positionen. Fachstelle legt Positionspapiere vor. In Abstimmung mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten (ASI) sowie dem Behindertenrat erfolgt eine Priorisierung zu verfolgender Normenprojekte. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Personalaufwand |
8 |
13 |
13 |
13 |
13 |
Betrieblicher Sachaufwand |
3 |
4 |
4 |
5 |
5 |
Transferaufwand |
0 |
300 |
400 |
400 |
400 |
Aufwendungen gesamt |
11 |
317 |
417 |
418 |
418 |
Die Aufwendungen umfassen:
- Laufende administrative Betreuung der Fachstelle.
- Inhaltlicher Austausch mit der Fachstelle, Koordinierung.
- Nur in der Aufbauphase: logistische Unterstützung (Personalauswahl, Gebarungsvorschlag, Erarbeitung der Geschäftsordnung...)
- Jährliche Zuwendungen an die Fachstelle.
Die angeführten Summen sind Maximalbeträge.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
11 |
317 |
417 |
418 |
418 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
gem. BFRG/BFG |
21.01.03 Konsumentenschutz |
|
11 |
209 |
209 |
209 |
209 |
gem. BFRG/BFG |
21.04.01 M.f.Behind, spez.FP |
|
0 |
109 |
209 |
209 |
209 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt aus dem Budget des BMSGPK (UG 21).
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
7,79 |
0,10 |
12,52 |
0,15 |
12,77 |
0,15 |
13,03 |
0,15 |
13,29 |
0,15 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
Maßnahme / Leistung |
Körper-schaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
Fallzahl |
Zeit (h) |
|
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
1 |
160,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Laufende inhaltlicher Austausch mit der Fachstelle, Koordinierung |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
|
0,10 |
0,10 |
0,10 |
0,10 |
Laufende administrative Betreuung der Fachstelle |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
|
0,05 |
0,05 |
0,05 |
0,05 |
Da die Fachstelle weitestgehend unabhängig und selbständig arbeiten wird, ist der laufende administrative Betreuungsaufwand für den Bund gering (< EUR 20.000 p.a.)
Für 2022 werden vom BMSGPK Vorarbeiten für den Aufbau der Fachstelle zu leisten sein; dafür werden 20 Arbeitstage (einschließlich der Erstellung der rechtlichen Grundlagen) angesetzt.
Nach Aufnahme des operativen Betriebs der Fachstelle ist ein regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit ihr sowie dem Ausschuss für Verbraucherbeteiligung erforderlich.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Bund |
2.727,55 |
4.381,80 |
4.469,44 |
4.558,83 |
4.650,00 |
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Bund |
|
300.000,00 |
400.000,00 |
400.000,00 |
400.000,00 |
|
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Zuwendung an Fachstelle |
Bund |
|
|
1 |
300.000,00 |
1 |
400.000,00 |
1 |
400.000,00 |
1 |
400.000,00 |
Nach Aufnahme des operativen Betriebs sind für das erste Jahr (2023) EUR 300.000 vorgesehen (EUR 200.000 für den Bereich Verbraucher:innen, EUR 100.000 für Bereich Menschen mit Behinderungen)
In den Folgejahren fallen – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – max. EUR 200.000 p.a. pro Bereich (Verbraucher:innen, Menschen mit Behinderungen) an; zudem der administrative Aufwand auf Seiten des Bundes (< EUR 20.000 p.a.).
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