1753 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über das Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ (1631 der Beilagen)

 

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, damit es zu keinem Tierleid beim Schlachtviehtransport mehr kommt und sich die Regierung für entsprechende EU-weite Regelungen einsetzt. Ziele: Tierleid verringern: Schlachtviehtransporte nur noch vom Bauern zu nächstgelegenen Schlachthöfen. Fleischtransport mit Hausverstand: Vom Schlachthof wird Fleisch nur noch gekühlt oder gefroren transportiert. Global denken: Stopp von unnötiger Tiertransportqual auf Europas Straßen.

Begründung

Die ausufernden Lebendtiertransporte von Schlachtvieh in Europa sind ein Armutszeugnis für die EU-Staaten: Täglich sind laut Tierschutzorganisationen etwa 3,8 Millionen Tiere auf den Straßen unterwegs, das sind 1,4 Milliarden (!) pro Jahr. Während das Vieh auf stunden- und tagelangen Fahrten unter verheerenden Bedingungen fürchterliche Qualen durchleidet, machen einige wenige fleischverarbeitenden Großbetriebe enormen Profit.

Viele Tiere werden zu extrem weit entfernten Schlachthöfen transportiert, die Routen führen etwa von Spanien nach Italien (Dauer: 35 Stunden), von Irland nach Spanien (Dauer: 3 Tage) oder von Österreich in die Türkei (7 Tage). Unfälle, Staus und Wartezeiten an heißen Sommer- oder eisigen Wintertagen verlängern die Transportzeiten noch.

Es kommt zu Erschöpfungszuständen, Verletzungen durch den oft massiven Platzmangel (zu kleine Ladeflächen bzw. unzureichende Deckenhöhen), Durst und Dehydrierung bei den Tieren; ganz abgesehen von fehlenden Infrastrukturen bei Notfällen.

Die EU-Gesetzgebung bestimmt, dass Rinder, Schafe und Ziegen bis zu 30 Stunden, Schweine bis zu 24 Stunden ohne Ruhepause transportiert werden können.

Die Folgen sind unendliches Tierleid auf den Straßen. Stresshormonausschüttungen durch die brutalen Transporte „vergiften“ außerdem das Fleisch und schaden letztlich den Konsumenten. Der CO2-Ausstoss durch Tiertransporte steigt enorm etc.

Proteste gehen seit vielen Jahren ins Leere, Kontrollen sind Placebo – Tatsache ist, dass sämtliche bisherigen Änderungsansätze zu kurz greifen.

Eine Lösung mit Hausverstand kann nur darin liegen, dass Lebendtiertransporte von Schlachtvieh in ganz Europa verboten werden, die Tiere unmittelbar am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten sind, und das Fleisch danach nur noch gekühlt bzw. gefroren transportiert werden darf.

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Gottfried WALDHÄUSL

1. Stellvertreter(in)

Johann BÖCK

2. Stellvertreter(in)

Regina DANOV

3. Stellvertreter(in)

Konstantin BANK

4. Stellvertreter(in)

Robert LAGLER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

Volksbegehren ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.063

14.143

6,07

Kärnten

434.058

27.086

6,24

Niederösterreich

1.292.780

94.891

7,34

Oberösterreich

1.099.800

73.493

6,68

Salzburg

392.476

25.033

6,38

Steiermark

955.744

58.978

6,17

Tirol

540.468

30.711

5,68

Vorarlberg

274.705

15.767

5,74

Wien

1.138.385

86.836

7,63

Österreich

6.361.479

426.938

6,71

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein

 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

14.143

6,07 %

9.590

4.553

Kärnten

434.058

27.086

6,24 %

19.142

7.944

Niederösterreich

1.292.780

94.891

7,34 %

61.120

33.771

Oberösterreich

1.099.800

73.493

6,68 %

45.225

28.268

Salzburg

392.476

25.033

6,38 %

14.028

11.005

Steiermark

955.744

58.978

6,17 %

40.336

18.642

Tirol

540.468

30.711

5,68 %

18.952

11.759

Vorarlberg

274.705

15.767

5,74 %

7.748

8.019

Wien

1.138.385

86.836

7,63 %

58.799

28.037

Österreich

6.361.479

426.938

6,71%

274.940

151.998

Das Volksbegehren wurde von 426.938 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Gottfried Waldhäusl namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Johann Böck, Regina Stoll (früherer Name: Regina Danov, Namensänderung wurde der Parlamentsdirektion bekannt gegeben), Konstantin Bank, und Robert Lagler.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 21. September 2022 in der 171. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Gesundheitsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und ein weiterer von diesem nominierter Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ralph Schallmeiner gab der Bevollmächtigte Gottfried Waldhäusl eine Stellungnahme ab. Anschließend meldet sich der Abgeordnete Ralph Schallmeiner sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak zu Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 hat der Gesundheitsausschuss das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und zwei weiterer von diesem nominierte Stellvertreter:innen im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Außerdem wurde vor Beginn der Verhandlungen einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

-       Ann-Kathrin Freude

-       DI Adolf Marksteiner

-       NAbg. a.D. MMag. Dr. Madeleine Petrovic

-       Dr. Alexander Rabitsch

-       Dr. Erik Schmid

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Gottfried Waldhäusl, der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch sowie die Expertinnen und Experten gaben jeweils einleitenden Stellungnahmen ab. Danach ergriffen die Abgeordneten Carina Reiter, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Dietmar Keck, Gabriele Heinisch-Hosek, Peter Schmiedlechner, Alois Kainz, Mag. Faika El-Nagashi, Clemens Stammler, Ing. Martin Litschauer, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Gerald Hauser, Philip Kucher, Rudolf Silvan und Ing. Josef Hechenberger das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und Experten beantwortet. Anschließend meldete sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch zu Wort. Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Gottfried Waldhäusl und seine nominierte Stellvertreterin Regina Stoll gaben abschließende Stellungnahmen ab.

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Beratungen des Gesundheitsausschusses zum gegenständlichen Volksbegehren am 19. Oktober 2022 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1 enthalten.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ing. Josef Hechenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 19

                        Ing. Josef Hechenberger                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann