1754 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 343/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte – nationale Schritte umgehend setzen

Die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich exportiert jährlich zirka 120.000 Rinder, 30.000 Schweine, 10.000 Hühner, 10.000 Puten, 15.000 Schafe und Ziegen und 2.000 Pferde ins Ausland.

Zuchtrinder werden zu 70 % über die EU-Grenze hinaus transportiert. Österreich ist gemessen an seiner Rinderpopulation der größte Exporteur von Zuchtrindern in ganz Europa.

Aktuelle Medienberichte über Tiertransporte ins Ausland, gestützt auf Augenzeugenberichte von Tierschutzorganisationen, zeigen Grauenvolles.

Internationalen Tierschutzorganisationen haben den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau rekonstruiert und die Schlachtung im Libanon dokumentiert.

In den Video-Aufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, mit denen genauso grauenvoll umgegangen wird - so wie zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden. Im Nahen Osten werden den Tieren vor der Schlachtung mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen, damit diese nicht davonlaufen. All dies zu sehen ist kaum auszuhalten.

Tierschützer machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

Innerhalb der EU werden Tiertransporte durch die Verordnung (EC) No 1/2005 geregelt. Darin werden Mindestanforderungen für das Wohlergehen der Tiere während des Transports vorgesehen:

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 2015 gelten die EU-Tiertransport-Vorschriften (C-424/13) auch über die EU-Grenze hinaus. Demnach müssten die oben genannten Mindestanforderungen auch in Drittländern erfüllt werden.

In der Praxis wird die Verordnung schon innerhalb der EU oft ignoriert. Außerhalb der EU ist die Überprüfbarkeit praktisch unmöglich. Da es viel zu viele Tiertransporte gibt, die gegen die gesetzlichen Vorschriften durchgeführt ist, muss Österreich handeln und ein Zeichen setzen, dass Tiere, ein solch grausames Schicksal nicht verdienen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 3. März 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Ing. Josef Hechenberger, Franz Leonhard Eßl und Ing. Markus Vogl sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 5. Mai 2020 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Dietmar Keck, Ralph Schallmeiner, Fiona Fiedler, BEd, Franz Leonhard Eßl, Peter Schmiedlechner und Ing. Markus Vogl. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 6. November 2020 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Ulrike Fischer, Alois Kainz, Ing. Markus Vogl, Dietmar Keck sowie Ing. Josef Hechenberger. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 18. März 2021 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, Fiona Fiedler, BEd, Franz Leonhard Eßl, Peter Schmiedlechner, Ralph Schallmeiner, Clemens Stammler, Ing. Josef Hechenberger und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Peter Schmiedlechner, MMag. Katharina Werner, Bakk., Ing. Josef Hechenberger, Fiona Fiedler, BEd, Andreas Kühberger, Dietmar Keck und Irene Neumann–Hartberger sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 19

                        Ing. Josef Hechenberger                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann