1756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2526/A(E) der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend Monitoring und zeitnaher Veröffentlichung der Dokumente des Tierschutzrats

Die Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Tierschutzrat ist in Österreich eine wichtige Einrichtung; berät die zuständige Bundesminister_in, schafft Grundlagen für einheitliche Vollziehung des Tierschutzrechts, evaluiert Implementierungen, arbeitet Grundlagen für Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse aus. Die Expertise des Tierschutzrats ist oft Grundlage wichtiger Entscheidungen. Im Sinne einer bürgernahen und transparenten Politik sollten diese Ergebnisse auch öffentlich und niederschwellig zugänglich sein. Grundsätzlich sind die Protokolle auf der Seite www.verbrauchergesundheit.gv.at abrufbar. Allerdings dauert es oft Monate bis die letzten Protokolle online sind. So ist das aktuellste abrufbare Protokoll am 21.4.2022 beispielsweise das von der Sitzung vom 11.6.2021. Eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung und damit Verfügbarkeit der Expertisen des Tierschutzrats sucht man vergeblich.

Daten zur Umsetzung der Empfehlungen des Tierschutzrats findet man ebenfalls nicht. Ein Monitoring (z.B. angelehnt an den Regierungsmonitor des Landes Wien), das ersichtlich macht, in welchen Bereichen welche Empfehlungen umgesetzt wurden, würde zu mehr Transparenz beitragen und als Grundlage für weitere evidenzbasierte Ansätze im Bereich Tierschutz dienen.

 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/Tierschutzrat/Protokoll_42._TSR_Sitzung_anonymisiert.pdf?8hkxud

https://www.wien.gv.at/regierungsabkommen2020/regierungsmonitor/

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi und Dietmar Keck und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Ing. Josef Hechenberger und MMag. Katharina Werner, Bakk. einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der Tierschutzrat ist in Österreich eine wichtige Einrichtung; berät die zuständige Bundesminister_in, schafft Grundlagen für einheitliche Vollziehung des Tierschutzrechts, evaluiert Implementierungen, arbeitet Grundlagen für Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse aus. Die Expertise des Tierschutzrats ist oft Grundlage wichtiger Entscheidungen. Im Sinne einer bürgernahen und transparenten Politik sollen diese Ergebnisse auch öffentlich und niederschwellig zugänglich sein. Nach einer Beschlussfassung im Tierschutzrat besteht eine 4-wöchige Frist zur Übermittlung des Protokolls; danach wird der Bericht in der darauffolgenden Sitzung des Tierschutzrats – üblicherweise halbjährlich – bestätigt. Danach können die Berichte veröffentlicht werden, das soll in Zukunft zeitnäher zur Bestätigung erfolgen.

Um für die Öffentlichkeit ersichtlich zu machen, welche Empfehlungen bereits umgesetzt wurden, soll eine Übersicht bzgl. des Umsetzungsstands im Zuge des Tierschutzberichts veröffentlicht werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk. in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Ing. Josef Hechenberger und MMag. Katharina Werner, Bakk. mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 10 19

                         Mag. Faika El-Nagashi                                                   Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann