Entschließung

betreffend Veröffentlichung der Empfehlungen des Tierschutzrats

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, die Berichte des Tierschutzrats zeitnahe nach der Bestätigung der Protokolle durch den Tierschutzrat in dessen darauffolgender Sitzung, längstens jedoch bis 4 Wochen nach der Bestätigung, in der bisherigen Form zu veröffentlichen. Zusätzlich soll über die weitere Behandlung der im Tierschutzrat beschlossenen Empfehlungen im Rahmen des Tierschutzberichts berichtet werden.