Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung; Beitritt von Bolivien und Jamaika; Annahme durch Österreich
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
BMEIA |
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Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Der Plurinationale Staat Bolivien (im Folgenden: Bolivien) und Jamaika sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 512/1988 (im Folgenden: „Übereinkommen") beigetreten. Da Österreich die Beitritte noch nicht angenommen hat, ist das Übereinkommen zwischen Österreich und den genannten Staaten bisher nicht in Kraft und damit nicht anzuwenden.
Ziel(e)
Erleichterung der Zusammenarbeit in Fällen internationaler Kindesentführungen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Annahmeerklärung bezüglich der Beitritte Boliviens und Jamaikas zum Übereinkommen.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte“ der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Keine.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehene Annahmeerklärung fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Entsprechende Ermächtigungsbeschlüsse der Europäischen Union liegen vor, nämlich
- Beschluss (EU) 2021/2207 des Rates vom 9. Dezember 2021 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Boliviens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl. Nr. L 446/42 vom 14.12.2021 S. 42;
- Beschluss (EU) 2021/2206 des Rates vom 9. Dezember 2021 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Jamaikas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl. Nr. L 446/40 vom 14.12.2021 S.40.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1541690530).