1759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 2660/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend unter Strafe stellen von Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen sowie auch einen Verkauf von Kindersexpuppen
Die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Online-Zeitschrift „Beobachter-Online“ berichtete über den Kampf des Herrn Marcel Jeninga gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. In diesem Bericht wird insbesondere auf ein Pädophilen-Handbuch im Darknet eingegangen, welches als 1000-seitiges PDF heruntergeladen werden kann. Es wird die Anatomie von Kindern, ob männlich oder weiblich, und wie der Missbrauch ohne sichtbaren Verletzungen vollzogen werden kann, beschrieben (https://www.beobachter-online.de/seesen/nachricht/paedophilen-handbuch-endlich-ein-erfolgserlebnis-fuer-marcel-jeninga.html):
„Es beschreibt auf zirka 1.000 Seiten in englischer Sprache detailliert in mehreren Stufen das Vorgehen, wie ein Täter, ohne Spuren zu hinterlassen, ein Kind sexuell missbrauchen kann (der „Beobachter“ hatte darüber bereits berichtet). In dem Handbuch werden mögliche Risiken, die Vorgehensweise, wie man das Vertrauen eines Kindes erlangen kann sowie strategisch günstige Orte, an denen sich potentielle Opfer am besten überwältigen lassen, gezeigt. Es werden sogar die Vorgehensweisen für verschiedene Altersgruppen dargelegt.
Für jede eigene Gruppe gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Zur Erklärung wird dabei genau die Anatomie eines Kindes, sowohl Mädchen als auch Jungen, beschrieben. „Dazu gehört auch eine Zeichnung der kindlichen Hand“, so Jeninga. Dadurch sollen Verletzungen und damit Spuren vermieden werden. (…)“
Nicht nur, dass im Darknet solche Anleitungen heruntergeladen werden können, können auch Kindersexpuppen ohne Probleme über Online-Plattformen gekauft werden. Die Puppen werden in verschiedenen Größen angeboten und aus China versandt. Neben diesem besonders verstörenden Produkt finden sich aber auch noch Dutzende weitere Ganzkörper-Puppen, die mehrere Hundert Euro kosten. Mit einer Größe von 125 Zentimeter und einem Gewicht von 20 Kilogramm sind auch sie eindeutig einem Kinderkörper nachempfunden.
In Dänemark wurde der Kauf von Kindersexpuppen verboten, um dem Kindesmissbrauch nicht Vorschub zu leisten.
Jonni Brem ist Leiter der Männerberatung Wien und Verantwortlicher der österreichischen Initiative "Nicht Täter Werden", die mit Pädophilen arbeitet. Er stellt gegenüber der WIENERIN eindeutig klar: "Ich kann die Argumentation für den Erwerb von Kindersexpuppen nicht nachvollziehen, vor allem da ein ein 'Abreagieren' an Sexpuppen eher zu einer Verstärkung der Fantasien und Fixierungen führt, anstatt darum, einen Weg aus der Fixierung auf Kinder zu finden. Deswegen treten wir vehement gegen den Erwerb von kindlichen Sexpuppen auf und würden es empfehlen, diese zu verbieten. Genauso, wie wir den Konsum von Kindesmissbrauchsfotos und -videos, die fälschlicherweise immer noch als Kinderpornografie bezeichnet werden, bekämpft haben, da erlittenes Unrecht nicht zur Abfuhr von Trieben benutzt werden darf."
2019 hat der Nationalrat, gegen die Stimmen von SPÖ, NEOS und Jetzt, eine Verschärfung hinsichtlich des Schutzes von hilfsbedürftigen und wehrloser Personen sowie auch Minderjährigen beschlossen. Diese Gesetzesänderung greift jedoch erst, wenn diese grausamen Taten begangen wurden. Die Gefahr gehört dagegen so früh wie möglich minimiert. „Missbrauchsanleitungen“ und Kindersexpuppen, die die Hemmschwelle absenken und den Wunsch wecken beziehungsweise verstärken, sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen zu begehen, potenzieren die Gefahr für sexuellen Missbrauch.
Folgerichtig muss das Herunterunterladen, das Hochladen, und das Weiterleiten des Handbuchs für Pädophile und der Verkauf von Kindersexpuppen per Gesetz so schnell wie möglich verboten werden, und jeglicher Verstoß gegen dieses Gesetz ist dann strafrechtlich zu ahnden. “
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Ruth Becher, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Mag. Dr. Petra Oberrauner sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Mag. Agnes Sirkka Prammer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Strafbarkeit wegen Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Das Strafrecht muss Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb im Jahr 2021 zwei neue Strafbestimmungen verabschiedet, um neuen Phänomenen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch Rechnung zu tragen: Einerseits wurde das Herstellen, das Inverkehrbringen, der Erwerb und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt (§184l dStGB); andererseits soll mit dem neuen § 176e dStGB die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern verboten werden.
In Österreich ist hingegen die Anwendbarkeit einschlägiger Bestimmungen des Strafgesetzbuches unklar. Einer möglichen Anwendbarkeit der Strafbestimmung des Pornographiegesetzes steht möglicherweise dessen veraltete Terminologie entgegen.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, soll im Austausch mit Expert*innen der Wissenschaft erheben, ob hier auch in Österreich Handlungsbedarf besteht.“
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2660/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2022 10 19
Mag. Agnes Sirkka Prammer Mag. Michaela Steinacker
Berichterstattung Obfrau