1761 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (1677 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Das Regierungsprogramm für die XXVII. Gesetzgebungsperiode sieht im Bereich Verkehr und Infrastruktur eine „Öffi-Milliarde“ für den Nahverkehr zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr vor. Damit sollen vor allem der Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um Ballungsräume vorangetrieben werden. Dazu gehören Ausbau und Verbesserung der Schieneninfrastruktur in Abhängigkeit von der Mobilitätsnachfrage sowie die Stärkung der Schiene als „Rückgrat“ des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch die Fortsetzung der U-Bahn-Kofinanzierung des Bundes.
Gemäß § 2 F-VG 1948 haben der Bund und die übrigen Gebietskörperschaften jenen Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu tragen, sofern die zuständige Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Diese Bestimmung wird vom Verfassungsgerichtshof so interpretiert, dass vom Grundsatz, wonach jede Gebietskörperschaft ihren Aufwand selbst zu tragen hat, auch durch zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG abgewichen werden kann. Denn der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfSlg. 20.284/2018 klargestellt, dass in Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG auch Regelungen über die Kostentragung im Sinne des § 2 F-VG getroffen werden können, die unmittelbar zwischen den Vertragspartnern anwendbar sind und dementsprechend Rechte und Pflichten begründen.
Die Regelung der Finanzierung des Vorhabens „Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn“ soll in Form einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien erfolgen.
Die Errichtung dieser U-Bahn (Linienkreuz U2/U5 mit Verlängerung der U2 bis Wienerberg sowie der U5 bis Hernals) ist im Zeitraum bis 2033 vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 5.741 Millionen Euro sollen zu 50 % vom Bund sowie zu 50 % vom Land Wien getragen werden. Konkret bedeutet dies einen Finanzierungsbeitrag des Bundes in Höhe von maximal 2.870,5 Millionen Euro, der in jährlichen Raten in der Höhe von 78 Millionen Euro an das Land Wien geleistet wird.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Alois Schroll, Johann Singer, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Dr. Johannes Margreiter und Hermann Weratschnig, MBA MSc sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (1677 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2022 10 19
Lukas Hammer Alois Stöger, diplômé
Berichterstattung Obmann