1762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 2241/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pensionist*innen
Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Immer wieder kommt es vor, dass Pensionist*innen trotz ausreichender Sicherheiten keinen Kredit mehr ab einem bestimmten Alter erhalten. Die Rechtslage in Österreich betreffend Wohnimmobilienkredite für Verbraucher ist einerseits durch die EU-Richtlinie 2014/17/EU grundsätzlich festgelegt und wurde in Österreich durch das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt. In Österreich bedeutet dies, dass Kredite, die mit Wohnimmobilien gesichert sind, zu Lebzeiten der Kreditnehmer vollständig zurückgezahlt werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, werden keine Kredite vergeben.
In Deutschland hingegen wurde durch das Bundesministerium der Finanzen und durch das Bundesministerium der Justiz eine „Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung“ erlassen, die in § 4 Abs. 3 u.a. folgende Regelung enthält:
„die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, [kann] unberücksichtigt bleiben, wenn
1. wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und
2. der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehensnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet.“
Eine derartige Rechtslage sollte auch in Österreich Gültigkeit erlangen. Dies würde es ermöglichen, Kredite – bei vorhandenen Sicherheiten durch Immobilien – auch dann zu vergeben, wenn der Kreditnehmer vor Rückzahlung aller Raten allenfalls verstirbt. Nachdem die Rechtsgrundlage in beiden Staaten eine EU-Richtlinie bildet, spricht auch nichts dagegen, in Österreich eine entsprechende Regelung wie in Deutschland zu erlassen.
Die Möglichkeit einer Kreditaufnahme für Seniorinnen und Senioren ist nicht nur bereits jetzt in vielen Fällen wichtig (z.B. Einbau eines Treppenliftes, Umbau auf ein barrierefreies Bad etc.) sondern wird auch in naher Zukunft durch die Energiewende, d.h. den Umstieg auf erneuerbare Energie, noch wichtiger (z.B. Austausch von Gas- und Ölheizungen).
Viele Seniorinnen und Senioren können sich aber gerade diese – dann auch gesetzlich vorgeschriebenen – Investitionen nicht leisten.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Peter Weidinger, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Peter Schmiedlechner, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Ulrike Fischer und Klaus Köchl.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Clemens Stammler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 10 19
Clemens Stammler Peter Wurm
Berichterstattung Obmann