1764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2801/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Altersdiskriminierung durch Banken

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren vermehren sich die Beschwerden seitens österreichischer Pensionisten, dass ihre Kreditkarten von den Bankinstituten nicht mehr verlängert werden. Die Banken würden sich häufig weigern, an Personen ab einem Alter von 70 Jahren Kreditkarten auszugeben. Diese Entscheidung hätte aber weder mit der Pensionshöhe noch mit der Bonität zu tun – der Grund sei einfach die stärker erhöhte Sterberate ab diesem Alter.

Beschwerden gibt es aber auch in Bezug auf die Reduzierung bzw. gänzliche Streichung des Überziehungsrahmens bei Konten sowie über die Nichtgewährung von Krediten für ältere Personen.

In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 3206/J des Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Altersdiskriminierung der Bankinstitute bei Kreditkartenverlängerung (3144/AB) hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober u.a. geantwortet, dass „bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen tatsächlich immer wieder Beschwerden von älteren Konsument*innen eingehen, die sich beim Zugang zu Kreditkarten, Überziehungskrediten und Konsumkrediten diskriminiert fühlen.“

Dem BMSGPK würden dazu aber keine Daten vorliegen, „weil Beschwerden wegen Altersdiskriminierung bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen statistisch nicht gesondert erfasst werden.“

Und weiter: „Eine Lösung des Problems kann nur durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden, die jedoch von der Wirtschaft derzeit abgelehnt wird. Ältere Menschen müssen notfalls ein auch durchsetzbares Recht darauf haben, vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Allfällige in Gesprächen erwirkte unverbindliche Zusagen der Bankenseite wären keinesfalls ausreichend. Ältere Menschen statt einem ihnen zustehenden Grundrecht, Kulanz in Aussicht zu stellen, wäre der Sache nicht angemessen.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Peter Schmiedlechner die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Peter Weidinger, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Ulrike Fischer und Klaus Köchl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Weidinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 10 19

                                Peter Weidinger                                                                   Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann