Entschließung

betreffend „Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur“

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird ersucht sich auf Europäischer Ebene für ein umfassendes Recht auf Reparatur einzusetzen, das basierend auf einem produktspezifischen Ansatz bestenfalls eine geeignete Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhalten sollte. Dabei ist für die konkrete Ausgestaltung eine enge Einbindung aller Interessengruppen zu gewährleisten und die notwendige Austarierung unter dem Gesichtspunkt der Geeignetheit für die Zielerreichung, der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext und der besonderen Herausforderungen, die sich für KMU stellen, im Blick zu behalten.