Entschließung

betreffend Einsatz für Ende der Gewalt und notwendiges Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich bilateral, im Verbund mit den EU-Partnern sowie im Rahmen der OSZE gegenüber den Konfliktparteien dahingehend einzusetzen, dass Drohungen und Handlungen, welche die Souveränität, territoriale Integrität und Unversehrtheit einer Partei und somit das Völkerrecht, die Prinzipien der VN-Satzung und die Schlussakte von Helsinki verletzen, strikt zu unterlassen und sämtliche Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen sind.

Zudem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung vom November 2020 von allen Konfliktparteien vollumfassend respektiert und das humanitäre Völkerrecht sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur sowie die Menschenrechte strikt eingehalten werden.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, die laufenden diplomatischen Bemühungen der Europäischen Union für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan, sowie für die Einhaltung der Menschenrechte und die Stärkung der Demokratie in den Ländern selbst und somit für die Herstellung einer nachhaltigen Stabilisierung im südlichen Kaukasus weiterhin bestmöglich zu unterstützen.