1775 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!" (1628 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen, ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden.

Begründung:

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist eine monatliche, staatliche Zahlung an jeden Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich.

Es gilt als soziales Menschenrecht und bleibt bei Zuverdienst erhalten.

Es wird jedem Menschen ohne Antrag und ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung garantiert. Bezieher:innen von hohen Einkommen und Vermögende werden durch steuerliche Maßnahmen zur Finanzierung beitragen.

Es beinhaltet keinen Zwang zu einer Gegenleistung und ist ein Vertrauensvorschuss der Gesellschaft.

Es ermöglicht bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten, aber auch Erholungszeit besser auf die Menschen aufzuteilen.

Es ergänzt den heutigen Sozialstaat statt in zu ersetzen.

Es garantiert individuell, wertgesichert und unpfändbar die Lebensgrundlage.

Wir erwarten, dass dieses materielle Recht auf Leben

•              den sozialen Zusammenhalt stärken,

•              die Existenzangst abbauen,

•              den Klimaschutz vorantreiben,

•              die Armut abschaffen,

•              den Wandel der Arbeitswelt besser gelingen lassen,

•              die Ungleichheit in Österreich verringern,

•              die Geschwindigkeit unseres Lebens senken,

•              unsere Gesundheit und Lebensfreude steigern

kann, mehr als es der heutige Sozialstaat ohne Bedingungslosigkeit je könnte.

Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, den Einführungsprozess unverzüglich zu beginnen.

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Klaus SAMBOR

1. Stellvertreter(in)

Roswitha MINARDI

2. Stellvertreter(in)

Ingrid FARAG

3. Stellvertreter(in)

Paul J. ETTL

4. Stellvertreter(in)

Petra PAYER

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

 

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren ‚Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!‘ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.063

4.380

1,88

Kärnten

434.058

8.736

2,01

Niederösterreich

1.292.780

30.704

2,38

Oberösterreich

1.099.800

28.198

2,56

Salzburg

392.476

8.908

2,27

Steiermark

955.744

21.750

2,28

Tirol

540.468

10.484

1,94

Vorarlberg

274.705

6.384

2,32

Wien

1.138.385

49.437

4,34

Österreich

6.361.479

168.981

2,66

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Steiner


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

4.380

1,88 %

2.383

1.997

Kärnten

434.058

8.736

2,01 %

5.368

3.368

Niederösterreich

1.292.780

30.704

2,38 %

17.960

12.744

Oberösterreich

1.099.800

28.198

2,56 %

15.249

12.949

Salzburg

392.476

8.908

2,27 %

4.558

4.350

Steiermark

955.744

21.750

2,28 %

13.356

8.394

Tirol

540.468

10.484

1,94 %

5.901

4.583

Vorarlberg

274.705

6.384

2,32 %

3.130

3.254

Wien

1.138.385

49.437

4,34 %

30.671

18.766

Österreich

6.361.479

168.981

2,66 %

98.576

70.405

 

Das Volksbegehren wurde von 168.981 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Dipl.-Ing. Klaus Sambor namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Roswitha Minardi, MBA, DSA Ingrid Farag, MAS, Paul J. Ettl, MBA und Petra Payer.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 21. September 2022 in der 171. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 27. September 2022 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und zwei von diesem nominierte Stellvertreter:innen im Sinne des Volksbegehrensgesetzes beigezogen. Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete Mag. Ernst Gödl. In der sich daran anschließenden Debatte ergriffen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Dipl.-Ing. Klaus Sambor, für eine einleitende Stellungnahme, und der Abgeordnete Mag. Ernst Gödl das Wort. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Am 3. November 2022 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Experten beigezogen wurden: Dr. Rolf Gleißner, Dr. Mag. David Mum, Prof. Günther Danhel, Karl Öllinger und Mag. Hanno Lorenz. Für das Volksbegehren nahmen gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR der Bevollmächtigte Dipl.-Ing. Klaus Sambor sowie seine Stellvertreter:innen Roswitha Minardi, MBA und DAS Ingrid Farag, MAS an der Sitzung teil.

Nach der einleitenden Stellungnahme des Bevollmächtigten und seiner Stellvertreter:innen und den Eingangsstatements der Experten Dr. Rolf Gleißner, Dr. Mag. David Mum, Prof. Günther Danhel, Karl Öllinger und Mag. Hanno Lorenz ergriffen die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Bettina Zopf, Dietmar Keck, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza und Mag. Gerald Loacker zu einer ersten Fragerunde das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Experten beantwortet.

Anschließend folgte eine zweite Fragerunde in der die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Alois Stöger, diplômé, Peter Wurm, Mag. Markus Koza und Fiona Fiedler, BEd das Wort ergriffen. Die aufgeworfenen Fragen wurden wiederum von den Experten beantwortet. Es folgte eine abschließende Wortmeldung des Bevollmächtigen Dipl.-Ing. Klaus Sambor.  

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Dipl.-Ing. Klaus Sambor legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbericht als Anlage 1 angeschlossen.

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellungen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 3. November 2022 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 2 enthalten.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 11 03

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann