1780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1745 der Beilagen): Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

I. Ausgangssituation und Handlungsbedarf

Der Finanzierungsrahmen für die Bedeckung der Förderungen zur Transformation der Industrie, die im Rahmen der gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz vorgesehenen Änderungen des Umweltförderungsgesetzes (Artikel 2) eingeführt werden, ist für den Zusagezeitraum bis 2030 mit maximal 2,975 Milliarden Euro festgelegt. Für die Untergliederung 43 ist davon auszugehen, dass mit den Förderungszusagen gegebenenfalls Vorbelastungen einzugehen sein werden, die mehr als 10 % der Ausgabenobergrenzen der Untergliederung 43 ausmachen. Vor diesem Hintergrund ist eine bundesgesetzliche Ermächtigung für das Eingehen dieser Vorbelastungen erforderlich (§ 60 Abs. 4 Z 1 BHG). Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die aus der Zusage von Förderungen bis 2030 entstehen.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. November 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1745 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 11 04

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                              Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann