179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (153 der Beilagen)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2020 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 11. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Susanne Fürst die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Selma Yildirim, Peter Haubner und Dr. Susanne Fürst.

 

Bei der Abstimmung beschloss der Verfassungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) dem Nationalrat die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B‑VG wiederholt.

Wien, 2020 05 11

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                      Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann