Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Stärkung des Filmstandortes Österreich durch die Förderung von internationalen Filmen und Serien sowie österreichischen TV- und Streamingproduktionen

-       Stärkung des Filmstandortes Österreich durch eine neue Standortförderung für Kinofilmproduktionen

Das neue Filmstandortgesetz 2023 samt der Novelle des Filmförderungsgesetzes dienen der Stärkung des österreichischen Filmstandortes und fördern zukünftig internationale Filme und Serien sowie österreichische TV- und Streamingproduktionen sowie Kinofilmproduktionen. Dadurch wird der Filmstandort Österreich attraktiver und die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz der ansässigen Filmproduktions- und Produktionsdienstleistungsunternehmen sowie die Wertschöpfung innerhalb der Filmbranche und der verbundenen Branchen werden gesteigert. Das neue Filmstandortgesetz samt Novelle des Filmförderungsgesetzes zielen darauf ab, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und dadurch die soziale Lage von Filmschaffenden zu verbessern. Die Auslastung und der Ausbau von audiovisueller Infrastruktur sowie Produktionskapazitäten, im speziellen der technisch-digitalen Dienstleistungen, sollen zur Internationalisierung und Professionalisierung der Filmbranche beitragen. Weiters werden Anreize zu ökologischer Filmproduktion geschaffen und es wird ein Beitrag zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche geleistet.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Förderungsmaßnahme zur Unterstützung von österreichischen Filmproduktions- und Filmdienstleistungsunternehmen

-       Bewerbung/Vermarktung des über das neue Anreizmodell aufgewerteten Filmstandortes Österreich im Ausland

-       Abwicklung einer Standortförderung für Kinofilmproduktionen durch das Österreichische Filminstitut

-       Änderung der Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung

 

Wesentliche Auswirkungen

Der Filmstandort Österreich soll gänzlich attraktiver gemacht werden und die Wettbewerbsfähigkeit soll ausgebaut werden. Zudem soll mit aktuellen Entwicklungen wie etwa Streaming Schritt gehalten werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit dem gegenständlichen Vorhaben wird die Förderung des Filmstandortes neu strukturiert und an den modernen Medienkonsum (u.a. Streaming) angepasst.

Die Mittel werden nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren Mittel aufgebracht.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

0

‑30.147

‑39.674

‑49.757

‑54.866

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Mit dem Vorhaben wird eine höhere Anzahl an weiblichen Beschäftigten in leitenden Stabstellen/Heads of Department bei Film- und Serienproduktionen angestrebt. Durch einen Zuschuss mittels Pauschalbetrag zusätzlich zur Förderung (Gender Gap Financing gem. § 1 Abs. 2 Filmstandortgesetz sowie § 12a Abs. 5 iVm § 2 Abs. 1 lit. i Filmförderungsgesetz) soll dieses Ziel erreicht werden. Es ist ein Betrag in Höhe von 25.000 EUR vorgesehen.

 

Der Anteil an weiblichen Beschäftigten soll bis 2027 von ca. 33% auf 50% erhöht werden.

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

FISA+: Auf Basis der FISA+ Förderrichtlinie werden Unternehmen in der Filmbranche finanziell unterstützt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und verbessert somit den Zugang zu Eigen-/Finanzmitteln.

 

ÖFI+: Das neue Anreizsystem soll Filmschaffende dazu motivieren, Filmprojekte in Österreich zu realisieren. Als zusätzliche, auf Basis festgelegter Kriterien vergebene Förderung erleichtert ÖFI+ den Unternehmen die Finanzierung von Filmvorhaben, insbesondere von kostenintensiveren Produktionen, die bisher nur in internationaler Koproduktion möglich waren.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Durch eine verbesserte Fördersituation wird mit positiven Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft gerechnet. Die höhere Verfügbarkeit der Fördermittel garantiert die Berücksichtigung aller förderwürdigen Projekte und verhindert ein "first-come-first-serve"-Problem.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen bis zu einer Schwelle von jährlich 50 Mio. EUR (operative Mittel) nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Sollte sich abzeichnen, dass diese Schwelle überschritten wird, so ist das Vorhaben bei der Europäischen Kommission zu notifizieren.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Im Rahmen der Einreichung und Abwicklung von Förderanträgen kommt es zwangsläufig zur Datenverarbeitung.

 

Aufgrund der Sensibilität dieser Art von Daten wird seitens der Verarbeitenden ein hohes Maß an Diskretion eingehalten.

 

Mit der AWS besteht eine Datenschutzvereinbarung.

 

Geplant ist die Verarbeitung der Daten von Förderungswerbenden (Unternehmen), diese Verarbeitung dient zum Zweck der Beurteilung der Förderwürdigkeit und zur Abwicklung der Förderung nach positivem Entscheid.

 

Es werden keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 35 DSGVO verarbeitet.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Filmstandortgesetz neu erlassen (FISA+), das Filmförderungsgesetz (ÖFI+) und das KommAustria-Gesetz geändert werden.

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport

Sektion IV – Kunst und Kultur

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und dessen Vermittlung" der Untergliederung 32 Kunst und Kultur im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Zur Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Filmproduktionen in Österreich wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm "Filmstandort Österreich" (FISA) im Jahr 2014 gesetzlich verankert. Gefördert werden programmfüllende Kinofilme, und zwar österreichische Produktionen, österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen (im Folgenden Koproduktionen) und internationale Produktionen. Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen werden bislang nicht berücksichtigt. Gegenwärtig tritt dadurch die österreichische Filmförderlandschaft gegenüber Nachbarländern, die umfassende Anreizmodelle verwirklicht haben, stark ins Hintertreffen.

 

Das Fehlen eines effektiven Instruments in Österreich verhindert bislang, dass Unternehmen und im Film- und Medienbereich Tätige vom weltweiten Wachstumsschub des audiovisuellen Sektors ausreichend profitieren können. Die vorhandenen Förderinstrumente fokussieren sich auf nationale Kino- und Fernsehfilme und sind daher in der bestehenden Form nicht in ausreichendem Maße geeignet, um insbesondere für Streaming-Unternehmen Wirkung zu entfalten. Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht eine Weiterentwicklung des österreichischen Filmstandorts vor, die durch ein entsprechendes Anreizsystem für nationale und internationale Filmproduktionen umgesetzt werden soll. Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle.

 

Bisher bestehen bei FISA Förderungslücken für folgende Produktionen:

 

- internationale Produktionen für Filme, Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie Formate der VirtualReality bzw. virtuellen Realität).

- österreichische, nicht im Auftrag von Betreibern audiovisueller Mediendienste hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie Formate der VirtualReality bzw. virtuellen Realität).

 

Die Gesetzesnovelle des Filmförderungsgesetzes wird die Rahmenbedingungen für das Kinofilmschaffen in Österreich und die Planungssicherheit für die betroffene Branche durch die Verankerung einer zusätzlichen Säule im österreichischen Filmförderungssystem (ÖFI+) verbessern.

Die aktuell beim BMAW (FISA) angesiedelte standortbezogene Filmförderung führt dazu, dass österreichische Filmproduktionsunternehmen für die Herstellung von Kinofilmen bei zwei unterschiedlichen Bundesstellen um Förderung ansuchen müssen (ÖFI oder BMKÖS sowie FISA/BMAW) und dadurch mit unterschiedlichen Einreichfristen und Antragsverfahren sowie asynchronen Förderungszusagen bzw. -absagen konfrontiert sind. Die neue Standortförderung im ÖFI führt im Sinne einer Zusammenführung der Bundeskinofilmförderung zu einer Verkürzung und Vereinfachung der Antragsverfahren für die Fördernehmer:innen und beschleunigt die Förderabwicklung des Österreichischen Filminstituts.

In den Jahren 2018 bis 2021 wurden vom ÖFI jährlich durchschnittlich 30 Kinofilme mit einem durchschnittlichen Betrag von rd. 13 Mio. Euro aus dem Jahresbudget des ÖFI gefördert. Insgesamt wurden von allen 19 österreichischen filmfördernden Institutionen rd. 72,56 Mio. Euro ausbezahlt (2020, vgl. Filmwirtschaftsbericht, S. 83), davon entfielen 67,9% auf die Herstellung. Der Marktanteil der österreichischen Kinofilme lag in diesem Zeitraum zwischen 6,2% und 5,6%. In der Branche waren im Jahr 2019 8.594 Personen in 2.709 Unternehmen beschäftigt, die v.a. im dominierenden Sektor der Produktionsfirmen (Kino- und TV-Film) tätig waren. Es wurden Erlöse und Erträge iHv 1.487 Mio. Euro erwirtschaftet, wobei wiederum die Produktionsunternehmen mit 72,1% vom Gesamtumsatz des Sektors den Hauptteil beitrugen. Es gilt zu beachten, dass diese Werte sich auf das Jahr 2019, sprich auf die Situation vor der Pandemie beziehen. Wie die Kunst und Kultur insgesamt war auch die Filmwirtschaft von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Mit der Standortförderung soll, wie bereits ausgeführt ein wesentlicher Anreiz für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Sektors gesetzt werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Eine Nichtumsetzung der gesetzlichen Verankerung von FISA+ und ÖFI+ könnte negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Filmschaffenden und des Filmstandortes Österreich nach sich ziehen. Die vorhandenen Förderinstrumente – die geltende FISA-RL läuft Ende 2022 aus – fokussieren auf nationale Kino- und Fernsehfilme und sind daher in der bestehenden Form nicht in ausreichendem Maße geeignet, um insbesondere für global agierende Streamingdienstleister Wirkung zu entfalten, womit die Filmstandortförderung in Österreich hinter dem Stand der Zeit zurückbleiben würde.

 

Nullszenario ist, dass die Förderungslücken in den Bereichen

 

- internationale Produktionen für Filme, Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie Formate der Virtual Reality bzw. virtuellen Realität).

- österreichische, nicht im Auftrag von Betreibern audiovisueller Mediendienste hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie Formate der Virtual Reality bzw. virtuellen Realität),

 

weiterbestehen würden. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Produktionen aus Kostengründen in das nahe gelegene Ausland abwandern würden.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Evaluierung FISA 2022 durchgeführt von Paul und collegen consulting GmbH, Datum Endbericht 30.06.2022

 

Einschätzung Mögliche Effekte FISA+ von Dr. Michael Paul, Paul und collegen consulting GmbH, Datum 14.07.2022

 

Filmwirtschaft Österreich, Aktuelle Kennzahlen, Stand 2020 (https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2020/10/200520_OeFI_Ueberblick-Filmwirtschaft.pdf)

 

Filmwirtschaftsbericht 2021, facts + figures 20 (https://filminstitut.at/institut/filmwirtschaftsbericht)

 

Tätigkeitsbericht 2021, Österreichisches Filminstitut (https://filminstitut.at/institut/taetigkeitsbericht)

 

Österreichischer Film Gender Report 2012-2016, Zentrale Ergebnisse, Mai 2018 (https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2020/07/genderreport_220x297_final_einzelseiten-02.pdf

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung soll im Jahr 2027 durchgeführt werden. Der Zeitraum wurde gewählt, um ein möglichst genaues Bild der Auswirkungen der Fördermaßnahme über mehrere Jahre zu erhalten. Für FISA+ unter der Annahme, dass es eine Vorlaufzeit braucht, bis große internationale Produktionen ins Land geholt werden können.

 

Zur Durchführung der Evaluierung wird ein durch die Austria Wirtschaftsservice erstelltes Reporting (Informationen zur Art der Projekte, Anzahl, Förderungshöhe etc.) herangezogen. Es wird eine Studie in Auftrag gegeben und 2025 eine Zwischenevaluierung entsprechend der Laufzeit der Richtlinie vorgenommen, um etwaige Anpassungspotenziale zu heben.

 

Zur Durchführung der Evaluierung von ÖFI+ wird das mit der Abwicklung des Förderungsprogrammes betraute Österreichische Filminstitut die im Rahmen der Abwicklung erfassten Informationen zur Anzahl der Förderprojekte, Förderungshöhe, etc. heranziehen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung des Filmstandortes Österreich durch die Förderung von internationalen Filmen und Serien sowie österreichischen TV- und Streamingproduktionen

 

Beschreibung des Ziels:

Zur Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Filmproduktionen wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm "Filmstandort Österreich" (FISA) im Jahr 2014 gesetzlich verankert. Nunmehr soll die Filmförderung in Österreich auf neue Beine gestellt werden.

Unter dem Namen "FISA+" sollen künftig internationale Filme, Serien und Serienfolgen sowie österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen gefördert werden. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Filmproduktionen ist Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs als Filmstandort. Der Gesetzentwurf soll die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Österreich weiter verbessern und die Planungssicherheit für die betroffene Branche durch die Verankerung einer wichtigen zusätzlichen Säule im österreichischen Filmförderungssystem gewährleisten. Somit kann der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft beitragen. Durch das Förderungsprogramm FISA+ werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft verbessert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und gefördert sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt. Das Anreizmodell verfolgt insbesondere folgende Zielsetzungen:

 

- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Filmstandorts Österreich,

- Steigerung der Resilienz der ansässigen Filmproduktions- und Produktionsdienst-leistungsunternehmen,

- Steigerung der Wertschöpfung innerhalb der Filmbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette,

- Schaffung und Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze und die damit einhergehende Verbesserung der sozialen Lage von Filmschaffenden,

- Auslastung und der Ausbau der audiovisuellen Infrastruktur und von Produktionskapazitäten, im speziellen der technisch-digitalen Dienstleistungen,

- Internationalisierung und Professionalisierung der heimischen Filmbranche,

- Anreize zu ökologischer Filmproduktion zu schaffen,

- Leistung eines Beitrags zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen werden im gegenwärtigen Förderprogramm nicht berücksichtigt. Gegenwärtig tritt die österreichische Filmförderlandschaft gegenüber Nachbarländern, die umfassende Anreizmodelle in diesen Bereichen verwirklicht haben, stark ins Hintertreffen.

 

Das momentane Förderbudget beträgt 7,5 Mio. EUR.

 

Betroffen sind Filmproduktionsunternehmen, die österreichische Filme, Serien und Serienfolgen für die Auswertung durch audiovisuelle Mediendienste produzieren und Produktionsdienstleistungsunternehmen, welche Förderungen für internationale Film-, TV- und Streaming-Produktionen, Serien und Serienfolgen beantragen.

In den Jahren 2017 – 2021 sorgte 1 Euro Förderung durch FISA für 5,9 Euro Wertschöpfung im Inland, was einer Steigerung um 10% im Vergleichszeitraum 2011 – 2016 entspricht.

 

Das Produktionsvolumen in der Förderschiene "österreichische Filme, Serien und Serienfolgen" beträgt auf Basis der Berechnungen von Paul und Collegen im Jahr 2023 41,2 Mio. EUR.

 

Für die Förderschiene "internationale Filme, Serien und Serienfolgen" im Jahr 2023 beträgt das Produktionsvolumen auf Basis der Berechnungen von Paul und Collegen 18 Mio. EUR .

Der Wertschöpfungsfaktor der Jahre 2017-2021 soll auch mit dem neuen FISA+-Programm beibehalten werden. Das Produktionsvolumen soll dabei in der Förderschiene "österreichische Filme, Serien und Serienfolgen" im

Jahr 2024: 48,4 Mio. EUR

Jahr 2025: 70 Mio. EUR

Jahr 2026: 77,2 Mio. EUR

2027: 88 Mio. EUR

auf Basis der Berechnungen von Paul und Collegen betragen. Dies würde einer Vervielfachung des momentanen Budgets entsprechen.

 

Für die Förderschiene "internationale Filme, Serien und Serienfolgen" soll das Produktionsvolumen im

Jahr 2024: 40 Mio. EUR

im Jahr 2025: 57 Mio. EUR

Jahr 2026: 63 Mio. EUR

Jahr 2027: 75 Mio. EUR

auf Basis der Berechnungen von Paul und Collegen betragen.

 

Ziel 2: Stärkung des Filmstandortes Österreich durch eine neue Standortförderung für Kinofilmproduktionen

 

Beschreibung des Ziels:

Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Wertschöpfung innerhalb der Filmbranche und verbundener Branchen, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen, das Schaffen ökologisch nachhaltiger Impulse über den geplanten Öko-Bonus für den Filmproduktionsstandort Österreich sowie der Steigerung des Anteils von weiblichen Führungskräften in Stabstellen von Filmproduktionsunternehmen durch den Bonus "Gender Gap Financing" gem. § 12a Abs. 5 iVm § 2 Abs. 1 lit. i Filmförderungsgesetz. Darüber hinaus werden die Bundesfilmförderstrukturen gestrafft.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Standortförderung für den nationalen Kinofilm ist beim BMAW angesiedelt und wird im gegenwärtigen Förderprogramm des Filminstituts nicht berücksichtigt. Betroffen sind österreichische, unabhängige Filmproduktionsunternehmen und Verleihfirmen.

Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Abwicklung der Standortförderung für österreichische unabhängige Filmproduktionsunternehmen und Verleihfirmen im Bereich nationaler Kinofilme im Rahmen des neuen Förderprogramms ÖFI+ durch das Filminstitut.

Lt. ÖFI Eigenberechnungen (https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2020/10/200520_OeFI_Ueberblick-Filmwirtschaft.pdf, S. 4) liegt derzeit das Verhältnis von Förderung zu Netto-Wertschöpfung bei 1 : 2,5.

Aufgrund neuer Förderanreize, vereinfachter Antragsverfahren und der besseren Planungssicherheit kommt es zu vermehrter Antragstellung und in Folge zu einer Steigerung der Wertschöpfung durch erhöhtes Produktionsvolumen.

 

Erhöhung des Verhältnisses Förderung zu Netto-Wertschöpfung auf 1 : 2,75

Derzeit rd. 80 Anträge um Standortförderung, die in der Förderung von rd. 30 Kinostarts resultieren (Quelle: ÖFI Tätigkeitsbericht 2021, S. 40)

Zur Durchführung der Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Novelle dieses Bundesgesetzes und der Förderungsrichtlinien "ÖFI+" werden die Mittel nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren Mittel zur Verfügung gestellt. Durch diese höhere Verfügbarkeit entsteht mehr Planungssicherheit für Produzent:innen, die zu einer gesteigerten Nachfrage führt.

 

Es werden mindestens 35 Kinostarts gefördert, entspricht einer Steigerung von rd. 10%.

Anteil von weiblichen Führungskräften in Stabstellen von Filmproduktionsunternehmen liegt bei 34% (Quelle: https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2020/07/genderreport_220x297_final_einzelseiten-02.pdf, S. 14)

Steigerung des Anteils von weiblichen Führungskräften in Stabstellen von Filmproduktionsunternehmen durch den Bonus "Gender Gap Financing" auf 50%.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Förderungsmaßnahme zur Unterstützung von österreichischen Filmproduktions- und Filmdienstleistungsunternehmen

Beschreibung der Maßnahme:

Gefördert werden folgende Projekte:

- internationale Serviceproduktionen für Filme, Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie immersive, linear-narrative Formate, bekannt als Virtual Reality/Virtuelle Realität), wenn sie zur Gänze oder in Teilen am Filmstandort Österreich realisiert werden, aber die Voraussetzungen, eine Bescheinigung als österreichischer Film zu erlangen, nicht erfüllen, sowie

 

- österreichische, nicht im Auftrag von audiovisuellen Mediendiensten hergestellte Filme, sowie Serien und Serienfolgen (fiktionale und dokumentarische Formate sowie immersive, linear-narrative Formate, bekannt als Virtual Reality/Virtuelle Realität).

 

Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter sowie Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten sowie Unternehmen, an denen diese Mehrheitsanteile halten.

 

 

Spezifische Regelungen:

 

Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs vergebenen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor. Im Zuge der Green-Filming Komponente sollen nachhaltige Produktionstechnologien forciert werden – hierfür können zusätzlich 5%-Punkte gefördert werden.

 

Mittels Gender-Gap-Financing gem. § 1 Abs. 2 Filmstandortgesetz soll via Sonderbonus in Höhe von 25.000 EUR pro Projekt der Anteil der weiblichen Führungskräfte (Head of Department) in den Projektteams erhöht werden.

 

Neben Kosten für Dreharbeiten sind auch Kosten für einzelne Produktionsteile wie Postproduktion, Filmanimation, virtual effects (VFX), Filmmusik, Filmton u.ä. anrechenbar. Bei Produktionen mit nationalen Produktionsanteilen gelten grundsätzlich die gesamten österreichischen Herstellungskosten als Referenzwert, bei internationalen Service-Produktionen die zulässigen Österreich-Ausgaben inklusive Service-Abwicklungsgebühr.

 

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dies setzt einen Finanzierungsbedarf mindestens in Höhe der Förderung voraus. In Hinblick auf zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel soll der Anreiz den begünstigten Produktionen ein Höchstmaß an Verlässlichkeit bieten. Daher sieht das Modell eine höhere Verfügbarkeit von Gesamtfinanzierungsmittel vor.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Projekte für moderne Medien (Streaming) werden bislang nicht gefördert.

 

Die jährliche Förderung ist gegenwärtig mit 7,5 Mio. EUR gedeckelt.

Projekte für moderne Medien (Streaming) werden durch FISA+ gefördert, sodass diese vermehrt in Österreich gedreht werden.

 

Durch die höhere Verfügbarkeit der Fördermittel gibt es kein "Wettrennen" um die Förderung mehr.

 

Maßnahme 2: Bewerbung/Vermarktung des über das neue Anreizmodell aufgewerteten Filmstandortes Österreich im Ausland

Beschreibung der Maßnahme:

Nutzung der neuen Förderungsmodalitäten, um gezielt mehr internationale Filmproduktionen ins Land zu holen.

Durch die Fördermaßnahme soll ein Abwandern beziehungsweise Nachstellen heimischer Kulissen im benachbarten Ausland verhindert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Limitierung der Förderung auf Kinofilme und die budgetäre Unsicherheit im Zusammenhang mit dem gedeckelten Budget sorgen dafür, dass keine bzw. nur 1-2 internationale Produktionen pro Jahr gefördert werden können.

Durch die höhere Verfügbarkeit der Fördermittel wird der Filmstandort Österreich im Ausland offensiver beworben, was zu einer gesteigerten Produktionstätigkeit führt.

 

Maßnahme 3: Abwicklung einer Standortförderung für Kinofilmproduktionen durch das Österreichische Filminstitut

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit ist die Standortförderung für den nationalen Kinofilm beim BMAW angesiedelt, es besteht wenig Planungssicherheit für Produzent:innen aufgrund des "first come-first serve" Prinzips. Die Abwicklung der finanziellen Unterstützung nach dem Standortprinzip für österreichische, unabhängig produzierte Filme, die zur Erstauswertung im Kino bestimmt sind, erfolgt zukünftig durch das Programm ÖFI+. im Österreichischen Filminstitut.

 

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 30% der in Österreich anerkannten Herstellungskosten und Vorkosten für Verleih gewährt. Ein zusätzlicher Öko-Bonus in der Höhe von 5% ist geplant.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 4: Änderung der Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung

Beschreibung der Maßnahme:

Gemäß Punkt 1.4. der Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung ist eine kumulative Förderung von Filmprojekten aus Mitteln des BMKÖS und des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) oder der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) nicht möglich.

Durch die Verschiebung der Zuständigkeit für die bisher beim BMAW (Filmstandort Austria – FISA) angesiedelte standortbezogene Filmförderung in das ÖFI müssen die Filmförderungsrichtlinien dahingehend angepasst werden, dass BMKÖS-Förderungen mit den ÖFI-Förderungen nach dem Standortprinzip kumuliert werden können. Dadurch wird eine Verschlechterung für die Fördernehmer:innen verhindert, da diese Kumulierung auch bisher möglich war.

Mit der Änderung der BMKÖS-Filmförderungsrichtlinien sind keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verbunden.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Externe Faktoren, wie sie sich derzeit häufen, haben einen überdurchschnittlichen Effekt auf die Filmbranche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es wieder zu unerwarteten Ereignissen kommt.

 

Zudem ist die Steigerung der Bekanntheit nicht einfach zu beziffern. Käme es etwa zu mehreren großen Produktionen innerhalb der ersten Jahre, so würde sich die Bekanntheit drastisch steigern, was eventuell zu einem sehr schnellen Anstieg der Produktionstätigkeit führen kann.

 

Im umgekehrten Fall würde das Projekt dementsprechend länger dauern und erst später/ weniger Früchte tragen

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Transferaufwand

0

30.147

39.674

49.757

54.866

Aufwendungen gesamt

0

30.147

39.674

49.757

54.866

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Durch "Gender Gap Financing" gem. § 1 Abs. 2 Filmstandortgesetz sowie § 12a Abs. 5 iVm § 2 Abs. 1 lit. i Filmförderungsgesetz (25.000 EUR) soll der Anteil der weiblichen Beschäftigten in leitenden Stabstellen/Heads of Department bei Filmproduktionen gesteigert werden.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Wirtschaftsbereich (ÖNACE)

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

4.048

7.194

10.020

15.471

64

selbständig Beschäftigte, Statistik des WFA-Tools, keine Differenzierung möglich; selbständig Beschäftigte in der Filmwirtschaft: 2.771 im Jahr 2019 (Filmwirtschaftsbericht)

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

26.011

27.160

15.998

28.100

56

unselbständig Beschäftigte, Statistik des WFA-Tools, keine Differenzierung möglich; unselbständig Beschäftigte in der Filmwirtschaft: 5.823 im Jahr 2019 (Filmwirtschaftsbericht)

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Durch Gender Gap Financing werden Produktionsfirmen ermutigt, vermehrt Frauen in leitenden Stabstellen/Heads of Department einzustellen. Dies soll einerseits eine positive Veränderung des Einkommens für die Betroffenen nach sich ziehen, andererseits auch die beruflichen Chancen von Frauen im Bereich der Filmwirtschaft stärken.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Die Nutzerinnen sind weibliche Filmschaffende/ Arbeitnehmerinnen in der Filmbranche sowie Selbständige. Durch einen Anreiz, vermehrt auf weibliche Führungskräfte zu setzen, soll sich auch die Struktur der Filmbranche langfristig ändern.

 

Aktuell sind je Einreichungsprojekt im Rahmen der FISA-Förderung ca. 15 Stabstellen/Head of Departments involviert. Davon entfallen ca. 33% auf weibliche Führungskräfte. Es soll mittels Gender-Gap-Financing (i.H.v. 25.000 EUR) ein Beitrag geleistet werden, um diese Quote zu erhöhen.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

Filmschaffende in den Stabstellen (Kinofilm + TV (ohne ORF-Auftragsproduktionen) der Jahre 2017-2019

4.248

1.421

33

2.827

67

ÖFI

Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Auf Basis der FISA+ Förderrichtlinie werden Unternehmen in der Filmbranche finanziell unterstützt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs vergebenen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozentpunkte für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien.

Diese Modalitäten gelten für alle Unternehmensgrößen.

 

Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln

Das ÖFI+ Anreizsystem soll nationale Filmschaffende dazu motivieren, Filmprojekte in Österreich zu realisieren. Es handelt sich um eine in der Breite relativ eigenkapitalschwache Branche. Damit gehen die Unternehmen z.T. mit jedem Projekt existentielle Risiken ein, da wegen der geringen Eigenkapitalquote Fremdkapitalfinanzierungen schwierig zu erlangen sind.

 

Die Einführung von ÖFI+ ersetzt die bisherige FISA-Förderung im Bereich der Kinofilmfinanzierung. Für bislang schon bei FISA antragsberechtigte Produktionen bedeutet das neue Modell eine Erhöhung der Fördersätze und die Möglichkeit der Finanzierung höher budgetierter Produktionen. Die höhere Verfügbarkeit von Budgetmitteln schaffen mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Höhere Produktionsvolumina führen auch zu höheren Einnahmen aus den Handlungsumlagen und damit zu einer Verbesserung der Liquidität, c.p. zu einer besseren Eigenkapitalsituation und damit zu verbesserten Möglichkeiten des Zugangs zu Fremdkapital.

 

Für Verleihfirmen stellen öst. Filme wegen des schwierigen Wettbewerbs mit internationalen Produktionen sowohl im Inland als auch speziell im Ausland ein risikobehaftetes Geschäftsfeld dar. Durch eine zusätzliche Förderung verändert sich diese Risikoposition in ihrem Geschäftsmodell. Insbesondere sinkt die Mittelbindung bis zur Refinanzierung des Kinoeinsatzes öst. Filme. Dies erhöht die Eigenmittelquote und erleichtert den Zugang zu Fremdkapital.

 

Eine konkrete Bezifferung der Entlastung ist aufgrund mangelnder Daten zu individuellen Finanzierungstrukturen der Unternehmen nicht möglich.

 

Betroffene Gruppe: rd. 100 Filmproduktionsunternehmen, die regelmäßig Kinofilme produzieren und ca. 12 Verleihfirmen mit Schwerpunkt Verleih österreichischer Filme (Quelle: Österreichisches Filminstitut). Insgesamt umfasst der Sektor Filmwirtschaft 2.709 Unternehmen (Quelle: Filmwirtschaftsbericht, S. 13).

 

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus.

 

Erläuterung

Öffnung der Förderung für einzelne Produktionsteile kann dazu führen, dass österreichische Dienstleistungen (Animation, Sound) vermehrt im Ausland nachgefragt werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen.

 

Erläuterung

Nachfrageänderung kann in der derzeitigen Situation nicht verlässlich beziffert werden.

Das Dokument: "Mögliche Effekte von FISA+: Abschätzung des zusätzlichen Produktionsvolumens in den Bereichen internationaler Projekte sowie TV und Streaming national" von paul und collegen vom 14.07.2022 geht von bis zu 10 neuen Filmprojekten und bis zu 14 Streamingproduktionen in Folgejahren aus.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Die Zuschussförderung im Rahmen von FISA+ auf Basis eines höheren Fördertopfs verbessert den Zugang zu Kapital für die Fördernehmer/innen. Insbesondere in der Filmbranche ist die Zuschussförderung eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten am Filmstandort Österreich, weil es sich a) um ein kulturelles Gut handelt, welches in der Herstellung sehr kostenintensiv ist und b) sich Filmstandorte in einer Wettbewerbssituation untereinander um internationale Produktionen befinden und nur Filmstandorte mit entsprechenden Förderangeboten konkurrenzfähig sind. Eine Förderung ist ausschlaggebend für internationale Produktionen, an welchen Filmstandorten sie Dreharbeiten durchführen oder sonstige Produktionsteile (wie Animation oder Filmmusik) durchführen lassen und steigern somit das Produktionsvolumen am Filmstandort. Jedoch haben vor allem größere Film- und Serienproduktionen längere Vorlaufzeiten, was zu einem zeitversetzen Anstieg des Produktionsvolumens führen wird.

 

Das Anreizsystem des ÖFI+ soll Filmschaffende dazu motivieren, Filmprojekte in Österreich zu realisieren. Es handelt sich um eine in der Breite relativ eigenkapitalschwache Branche. Damit gehen die Unternehmen z.T. mit jedem Projekt existentielle Risiken ein, da wegen der geringen Eigenkapitalquote Fremdkapitalfinanzierungen schwierig zu erlangen sind.

 

Als zusätzliche, auf Basis festgelegter Kriterien vergebene Förderung erleichtert ÖFI+ den Unternehmen die Finanzierung von Filmvorhaben, insbesondere von kostenintensiveren Produktionen, die bisher nur in internationaler Koproduktion möglich waren. Höhere Produktionsvolumina führen auch zu höheren Einnahmen aus den Handlungsumlagen und damit zu einer Verbesserung der Liquidität der Unternehmen, c.p. zu einer besseren Eigenkapitalsituation und damit prinzipiell zu verbesserten Möglichkeiten des Zugangs zu Fremdkapital. Die höhere Verfügbarkeit von Budgetmittel erhöht Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Förderprogramme FISA+ und ÖFI+ setzen wesentliche Anreize, verstärkt Filmprojekte in Österreich umzusetzen und damit Arbeitsplätze zu sichern und ggfs. auch neue zu schaffen. Durch einen Sonderbonus (Gender-Gap-Financing) soll der Anteil der Frauen in Führungspositionen erhöht werden.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

FISA+ führt zum Ausbau der modernen Filmtechnik (digitale Effekte, Animation, nachhaltige Filmstudios), um besser auf dem internationalen Markt zu bestehen.

Durch Attraktivierung des Standortes sollen auch ausländische Schlüsselkräfte angeregt werden, sich in Österreich anzusiedeln beziehungsweise sollen österreichische Filmschaffende, die sich momentan arbeitsbedingt im Ausland aufhalten, dazu gebracht werden, nach Österreich zurückzukehren.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität Österreichs als Filmproduktionsstandort sowie der Resilienz der ansässigen Filmproduktions- und -dienstleistungsunternehmen.

 

Darüber hinaus ist das Ziel eine Steigerung der Wertschöpfung innerhalb der Filmbranche und verbundener Branchen sowie die Schaffung und der Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze, eine Steigerung der Auslastung und weiterer Ausbau audiovisueller Infrastruktur und Produktionskapazitäten, im speziellen technisch-digitaler Dienstleistungen. Des Weiteren werden als Ziele die Internationalisierung und Professionalisierung des Filmstandortes verfolgt. Ein weiteres Ziel ist das Schaffen ökologisch nachhaltiger Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich.

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Tendenz zu mehr Arbeitsplätzen.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

37.032

47.174

57.257

62.366

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

6.885

7.500

7.500

7.500

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

32.01.02 Kunst- u. Kulturförd

 

0

15.500

15.500

15.500

15.500

gem. BFRG/BFG

40.02.01 Wirtschafts- förd.

 

 

21.532

31.674

41.757

46.866

 

Erläuterung der Bedeckung

Mit dieser Änderung sind Auswirkungen auf den Bundeshaushalt verbunden. Die Mittel werden nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren Mittel aufgebracht.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

30.147.000,00

39.674.000,00

49.757.000,00

54.866.000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Standortförderung ÖFI+

Bund

 

 

1

15.500.000,00

1

15.500.000,00

1

15.500.000,00

1

15.500.000,00

FISA+ aws operative Mittel

Bund

 

 

1

20.000.000,00

1

30.000.000,00

1

40.000.000,00

1

45.000.000,00

FISA+ aws Abwicklung

Bund

 

 

1

602.000,00

1

793.000,00

1

804.000,00

1

888.000,00

FISA+ ABA Abwicklung

Bund

 

 

1

930.000,00

1

881.000,00

1

953.000,00

1

978.000,00

FISA Minderauszahlungen

Bund

 

 

1

‑6.885.000,00

1

‑7.500.000,00

1

‑7.500.000,00

1

‑7.500.000,00

 

ÖFI+:

Mit dieser Änderung sind im Bereich der "Standortförderung von Kinofilmproduktionen" Auswirkungen auf den Bundeshaushalt verbunden. Die Mittel werden nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren Mittel aufgebracht. Die angeführten Werte sind eine vorläufige Schätzung auf Basis nachstehender Annahmen.

 

Das dargestellte Volumen ist ein Näherungswert auf Basis der Daten aus den Jahren 2020 und 2021 für die Standortförderungen von nationalen Produktionen und Koproduktionen (Quelle: FISA). Die dokumentierten Österreichausgaben liegen bei rd. 39 Mio. Euro (Mittelwert der Jahre 2020/21), daraus resultiert ein potentielles Fördervolumen von rd. 12 Mio. für den Bereich nationale Produktionen und Koproduktionen. Hinzu kommt die Annahme, dass ein gewisser Lenkungseffekt eintritt (plus 2 Mio.) sowie Verleihförderung für österreichische Filme/Verleihfirmen (35 Filme) mit bis zu 500 TEUR und die Boni Gender Gap Financing, Bonus für Filme mit besonderer Wertschöpfung mit bis zu 0,7 Mio. Für die Abwicklung im ÖFI werden laut dessen Schätzung zusätzlich 3,5 neue Planstellen benötigt, die zusätzliche Verwaltungskosten (inkl. Buchhaltung etc.) von rd. 300 TEUR ergeben.

 

Insgesamt wird also ein Volumen von 15,5 Mio. jährlich für rund 35 Herstellungen und 35 Kinostarts angenommen.

 

FISA+:

Zur Durchführung der Förderungsmaßnahmen im Rahmen dieses Bundesgesetzes und der Förderungsrichtlinien "FISA+" werden der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden "AWS") und der Austrian Business Agency Österreichische Industrieansiedelungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (im Folgenden "ABA") die Mittel nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren Mittel zur Verfügung gestellt. Die Mittel setzen sich aus den operativen Mitteln sowie aus jenen Zuwendungen an AWS und ABA zusammen, die zur Abdeckung der im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung entstandenen Kosten dienen. Minderauszahlungen gemäß Kuchenstücke BFRG 2023 - 2026.

Die im WFA-Tool dargestellten Minderauszahlungen betreffen das 2022 auslaufende Programm FISA gemäß Kuchenstücke BFRG 2023 - 2026, welches ab 2023 durch FISA+ ersetzt wird.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Unternehmen

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Umwelt

Luft oder Klima

-       Veränderung der gesamtösterreichischen Emissionen der Feinstaubfraktion PM10 um mehr als 3,5 Tonnen pro Jahr oder von Stickstoffoxiden um mehr als 14 Tonnen pro Jahr oder

-       Änderung der Treibhausgasemissionen um 10 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr

Umwelt

Energie oder Abfall

-       Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr oder

-       Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr.

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2025039895).