Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Weiterentwicklung der Kompetenzorientierung im Bereich Förderung und Unterricht auf Basis standardisierter Leistungsinformationen

-       Erweiterung der Informationsgrundlagen für eine datengestützte Schul- und Qualitätsentwicklung sowie für die Bildungssteuerung

-       Abgeltung der Erhöhten Belastung der Prüfer bei Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Erweiterung der Kompetenzerhebungen und der daraus verfügbaren Informationen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die erhöhten Prüfungstaxen im Zusammenhang mit Externistenprüfungen für schulpflichtige Kinder im häuslichen Unterricht führen zu einem jährlichen Mehraufwand von rund 141 000 Euro. Das Zertifizierungsverfahren im Rahmen des Quereinstiegs als Lehrperson verursacht einen jährlichen Aufwand von rund 243 000 Euro.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑40

‑384

‑384

‑384

‑384

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die ergänzenden Module legen den Fokus auf die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die verpflichtenden Module dienen darüber hinaus auch als Rückmeldung an das Bildungssystem, wo Steuerungs- und Unterstützungsbedarfe bestehen.

Der Fokus auf Förderung, der allen Kompetenzerhebungen innewohnt, wird durch das neue optionale Instrument der „Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen“ weiter unterstützt. Dieses Instrument kann mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu jeder Schülerin bzw. jedem Schüler erstellt werden und enthält Einschätzungen der Lehrperson zu deren bzw. dessen personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Geplant sind insbesondere Datenverarbeitungen in Zusammenhang mit den Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler sowie mit Schüler/innen-Daten gemäß Bildungsdokumentationsgesetz, die dem Bildungscontrolling dienen sollen. Eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung wird zum Bildungsdokumentationsgesetz durchgeführt und die Datenverarbeitung gemäß BIST-VO berücksichtigen. Da sie wesentlich auf einer Risikoanalyse gem. Art. 32 DSGVO beruht, ist für Teile der DSFA erst die konkret geplante technisch-organisatorische Umsetzung zu berücksichtigen. Die DSFA wird nach Fertigstellung auf den Webseiten des Ressorts veröffentlicht.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

§ 5 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017) legt fest, dass zur Sicherstellung der qualitätsvollen Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, sowie eines wirkungsorientierten, effizienten und transparenten Mitteleinsatzes ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen (einschließlich Schulcluster und ganztägige Schulformen) umfassendes Bildungscontrolling (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) einzurichten ist, das an den im jeweiligen Bundesfinanzgesetz vorgesehenen einschlägigen Wirkungszielen und Maßnahmen ausgerichtet ist. Dazu gehört gemäß § 5 Abs. 2 Z 6 BD-EG insbesondere auch die periodische, standardisierte Überprüfung von Lernergebnissen der Schülerinnen und Schüler (z. B. Bildungsstandard-Überprüfung, standardisierte Reife- und Diplomprüfung).

 

§ 17 Abs. 1a SchUG idgF legt fest, dass die per Verordnung festzulegenden Bildungsstandards insbesondere im Rahmen von nationalen Leistungsmessungen zu überprüfen sind, deren Ergebnisse das Ausmaß des Erreichens grundlegender, nachhaltig erworbener Kompetenzen aufzeigen. Die Lehrkraft hat demgemäß bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit die Kompetenzen und die darauf bezogenen Bildungsstandards zu berücksichtigen sowie die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in diesen Bereichen zu beobachten, zu fördern und bestmöglich zu sichern.

 

Zu diesen beiden in § 5 BD-EG und § 17 Abs. 1a SchUG definierten Zwecken sollen neben den für die 3., 4., 7., und 8. Schulstufe bereits verankerten Kompetenzerhebungen ab 2023 weitere Erhebungen durchgeführt und weitere Angebote geschaffen werden. Der Hauptfokus liegt dabei einerseits darauf, den Lehrpersonen weitere unterstützende Instrumente für ihre Unterrichts- und Förderarbeit zu bieten und ihre pädagogische Arbeit so noch besser zu unterstützen; andererseits auf der Bereitstellung weiterer Evidenzen für ein effizientes Bildungsmonitoring und evidenzbasiertes schulisches Qualitätsmanagement. So soll ein möglichst umfassendes Bild über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler gewonnen werden und soll pädagogische Förderung gezielt und evidenzbasiert geplant werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die Anpassung der Gesetze wäre die Durchführung weiterer verpflichtender sowie ergänzender Module der nationalen Kompetenzerhebungen nicht programmatisch möglich. Es würden wichtige Informationen über den umfassenden Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in weiteren Kompetenzbereichen, die im Rahmen der bereits bestehenden Kompetenzerhebungen nicht erhoben werden, verloren gehen und nicht erfasst. Daraus resultierend, würden den Lehrpersonen pädagogische Instrumente und Materialien sowie wesentliche förderrelevante Informationen nicht zur Verfügung stehen. Schließlich würden weitere wichtige Indikatoren zu weiteren Bereichen des Kompetenzerwerbs für eine umfassende und evidenzbasierte Bildungssteuerung entfallen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Ab dem Schuljahr 2025/26 werden im Dreijahresabstand umfassende Systemberichte zu den Ergebnissen der Kompetenzerhebungen erstellt, auf Basis derer die Zielerreichung auf allen Zielebenen laufend evaluiert wird. Die laufende formative sowie abschließende umsetzungsorientierte Evaluierung ist in die Projekte und Arbeitspakete zur Umsetzung des Vorhabens integriert.

 

Ziele

 

Ziel 1: Weiterentwicklung der Kompetenzorientierung im Bereich Förderung und Unterricht auf Basis standardisierter Leistungsinformationen

 

Beschreibung des Ziels:

Die kompetenzorientierte Förderplanung und Unterrichtsentwicklung wird durch die Bereitstellung weiterer pädagogischer Instrumente und standardisierter Informationen zum Kompetenzerwerb gezielt unterstützt. Mit den weiteren Modulen der iKMPLUS entsteht ein noch umfassenderes Bild zu Lernprozessen und Lernständen. Langfristig soll die Anzahl jener Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards bis zum Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe erreichen oder übertreffen unter besonderer Bedachtnahme auf den Gleichstellungsaspekt erhöht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum Zeitpunkt der WFA sind flächendeckende Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I – Englisch definiert.

Umfassende Instrumente zur pädagogischen Diagnostik und Förderung sind implementiert. Förderung kann auf einem breiteren Bild des Lernstands aufbauen. Die Anzahl der Schüler/innen, die die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreichen wird reduziert. Schüler/innen werden im Erreichen ihrer Bildungsziele nachhaltig unterstützt.

 

Ziel 2: Erweiterung der Informationsgrundlagen für eine datengestützte Schul- und Qualitätsentwicklung sowie für die Bildungssteuerung

 

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Erweiterung des flächendeckenden periodischen Angebots werden Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung und Bildungssteuerung mit umfassenderen Informationen hinsichtlich weiterer Kompetenzbereiche bedient. So können die an den Schulen erbrachten Leistungen umfassender beobachtet werden und den Schulleitungen sowie der Schulaufsicht wichtige Hinweise für die langfristige Schul- und Qualitätsentwicklung geben. Eine dreijährlich bereitgestellte, umfassende Informations- und Datenbasis über die Leistungen am Standort dient unmittelbar als weitere Grundlage für Schulentwicklungsmaßnahmen. Schulleitungen und Schulaufsicht beobachten Entwicklungen am Standort bzw. in der Bildungsregion auf Basis aussagekräftiger – jährlicher sowie dreijährlicher, aggregierter – Informationen aus den verpflichtenden Kompetenzerhebungen und leiten Qualitätsentwicklungsmaßnahmen daraus ab. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewinnt aus den Daten wichtige Informationen für evidenzbasierte Steuerungsmaßnahmen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum Zeitpunkt der WFA werden die Informationen für die dreijährlichen Berichte ausgehend von den flächendeckenden Kompetenzerhebungen auf der 4. und 8. Schulstufe in ausgewählten Kompetenzbereichen der Gegenstände Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I – Englisch gewonnen.

Die Berichte für die einzelnen Systemebenen bauen auf eine breite Datengrundlage auf und berücksichtigen ein breiteres Verständnis des Kompetenzerwerbs / -spektrums. Es werden produktive und rezeptive Fertigkeiten systemisch in den Blick genommen und dienen einer nachhaltigen Schul- und Qualitätsentwicklung. Kompetenzbereiche werden breiter abgedeckt und geben Aufschluss über systemische Trends und erforderliche Steuerungsmaßnahmen. Schulen werden in ihrer Entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen unterstützt.

 

Ziel 3: Abgeltung der Erhöhten Belastung der Prüfer bei Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG

 

Beschreibung des Ziels:

Die durch die gesetzliche Festlegung der Frist für die Ablegung der Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG entstandene und entstehende Belastung der Prüferinnen und Prüfer soll abgegolten werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die zeitintensive Tätigkeit der Annahme von Prüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG findet keine Berücksichtigung in der Abgeltung.

Jeder Prüferin und jeder Prüfer erhält eine Abgeltung für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen über den Lehrinhalt eines Schuljahres für mehrere Prüflinge in kurzer Zeit.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Erweiterung der Kompetenzerhebungen und der daraus verfügbaren Informationen

Beschreibung der Maßnahme:

Das System der Kompetenzerhebungen wird ausgebaut und diversifiziert. Weitere Module und Angebote werden geschaffen, welche verbindlich umgesetzt werden bzw. welche bedarfsorientiert im Ermessen der Schulen zur Anwendung kommen.

So werden ergänzende Angebote für Schulen und Lehrpersonen geschaffen, die ihren Daten- und Informationsbedarfen entgegenkommen und die gezielt dabei unterstützen, Schülerinnen und Schüler zielgerichtet zu fördern und Unterricht entsprechend zu evaluieren und zu planen. Durch das optionale Instrument der Einschätzung im überfachlichen Bereich können weitere Stärken und Förderbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler erkannt und adressiert werden. Gleichzeitig wird durch die Umsetzung weiterer verpflichtender Kompetenzerhebungen die Datengrundlage für die Systemebenen ausgebaut.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum Zeitpunkt der WFA sind flächendeckende Kompetenzerhebungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und – in der Sekundarstufe I – Englisch definiert.

Mit der Novelle werden weitere Angebote, verpflichtende und ergänzende Module für zusätzliche Kompetenzbereiche im fachlichen und überfachlichen Bereich geschaffen.

Die Ausrollung der Angebote (Kompetenzerhebungen) erfolgt stufenweise, ab dem Schuljahr 2024/25 wird das gesamte Spektrum an Kompetenzerhebungen an den Schulen zur Verfügung stehen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Betrieblicher Sachaufwand

0

203

203

203

203

Werkleistungen

40

40

40

40

40

Transferaufwand

0

141

141

141

141

Aufwendungen gesamt

40

384

384

384

384

 

Die Erweiterung der Kompetenzerhebungen wird vom Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) im Rahmen des bereits etablierten und budgetär bedeckten Gesamtsystems der individuellen Kompetenzmessung PLUS abgewickelt. Durch dieses Vorhaben entsteht daher kein zusätzlicher finanzieller Aufwand.

Für die Externistenprüfungen für schulpflichtige Kinder im häuslichen Unterricht fällt zusätzlicher Personalaufwand in Folge der erhöhten Prüfungstaxen an (siehe dort).

Durch die Dienstrechts-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 137/2022, wurden die Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Lehrberuf erweitert. Zur Sicherstellung ausreichender pädagogischer, fachlicher und persönlicher Eignung wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eine Zertifizierungskommission eingerichtet. Die für die Mitglieder der Zertifizierungskommission anfallenden Prüfungstaxen werden nun mit der Änderung des Prüfungstaxengesetzes festgelegt. In administrativen Belangen wird die Zertifizierungskommission von einer Geschäftsstelle unterstützt. Das im Rahmen des dreistufigen Zertifizierungsverfahrens vorgesehene Online-Assessment wird von der Karl-Franzen-Universität (KFU) durchgeführt. Aus alledem ergibt sich Sachaufwand (siehe bei den Werkleistungen und dem sonstigen betrieblichen Sachaufwand).

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

0

141

141

141

141

Personalkosten

0

141

141

141

141

Kosten gesamt

0

141

141

141

141

Nettoergebnis

0

0

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Durch eine mit den Kompetenzerhebungen gestützte stärkenorientierte Bildungsplanung wird die Wahrscheinlichkeit des Erreichens von Bildungszielen erhöht.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Schüler/innen der Primarstufe und der Sekundarstufe

320 000

Statistik Austria 2020/21 – Gesamtgröße potenziell betroffener Schüler/innen – ergänzendes Angebot, nicht in allen Fällen flächendeckend

Schüler/innen der 4. und der 8. Schulstufe

160 000

Statistik Austria 2020/21 – Gruppe der Schüler/innen die von zusätzlich verpflichtenden, dreijährlichen Modulen betroffen sind

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

40

384

384

384

384

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

30.02.01 Pflichtschulen Sek I

 

 

141

141

141

141

gem. BFRG/BFG

30.01.01 Zentralstelle

 

40

243

243

243

243

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des Aufwands für die erhöhten Prüfungstaxen für Externistenprüfungen ist im DB 30.01.02 gegeben. Die Kosten für das Zertifizierungsverfahren werden von der Zentralstelle bedeckt.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

140,92

 

140,92

 

140,92

 

140,92

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Externistenprüfung Vorsitz

Länder

 

 

17 333

0,94

17 333

0,94

17 333

0,94

17 333

0,94

Externistenprüfung Prüfer/in

Länder

 

 

17 333

6,25

17 333

6,25

17 333

6,25

17 333

6,25

Externistenprüfung Schriftführung

Länder

 

 

17 333

0,94

17 333

0,94

17 333

0,94

17 333

0,94

 

Externistenprüfungen im Zusammenhang mit häuslichem Unterricht:

Pro Schuljahr befinden sich rund 2 000 Pflichtschüler/innen im häuslichen Unterricht, rund zwei Drittel davon sind vom Besuch der Volksschule und ein Drittel vom Besuch der Mittelschule abgemeldet. Für Volksschüler/innen besteht die Externistenprüfung am Ende des Schuljahres aus durchschnittlich 5 Teilprüfungen, für Mittelschüler/innen aus durchschnittlich 16. Daraus ergibt sich eine jährliche Zahl von 2/3 x 2 000 x 5 + 1/3 x 2 000 x 16 = 17 333 Teilprüfungen. Je Teilprüfung beträgt der Aufwand (inkl. DGB) für die erhöhten Prüfungstaxen je 0,75 x 1,25 = 0,94 Euro für Vorsitz und Schriftführung und 5 x 1,25 = 6,25 Euro für die/den Prüfer/in. Der jährliche Mehraufwand für die Prüfungstaxen beträgt somit rund 141 000 Euro.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2022

2023

2024

2025

2026

Externistenprüfung Vorsitz

Länder

 

 

 

 

 

 

Externistenprüfung Prüfer/in

Länder

 

 

 

 

 

 

Externistenprüfung Schriftführung

Länder

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

203 100,00

203 100,00

203 100,00

203 100,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Vorsitz

Bund

 

 

1

14 400,00

1

14 400,00

1

14 400,00

1

14 400,00

Geschäftsstelle

Bund

 

 

1

94 500,00

1

94 500,00

1

94 500,00

1

94 500,00

Prüfungstaxen

Bund

 

 

300

249,00

300

249,00

300

249,00

300

249,00

Reisegebühren

Bund

 

 

300

25,00

300

25,00

300

25,00

300

25,00

Evaluierung

Bund

 

 

1

12 000,00

1

12 000,00

1

12 000,00

1

12 000,00

 

Zertifizierungskommission:

Für den Vorsitz der Zertifizierungskommission, der auch die Geschäftsstelle leitet, ist eine jährliche Vergütung von 14 400 Euro vorgesehen.

In der Geschäftsstelle sind 1,25 VBÄ für Assistenzposten zu je 66 000 Euro jährlich erforderlich, zuzüglich 15% (rund 12 000 Euro) für einen Büroarbeitsplatz ergibt sich ein Aufwand für die Geschäftsstelle von 94 500 Euro jährlich.

Pro Schuljahr wird von 300 Bewerbungen von Quereinsteiger/innen ausgegangen, deren Eignung durch die Zertifizierungskommission zu überprüfen ist, die aus 6 Expert/innen aus dem Bildungsbereich zusammengesetzt ist. Sie entscheidet in Senaten mit 4 Mitgliedern. Für den Senatsvorsitz sind 120 Euro pro Zertifizierung vorgesehen, für jedes weitere Mitglied des Senats 43 Euro. Daraus ergibt sich ein Betrag von 120 + 3 x 43 = 249 Euro pro Zertifizierung.

Für die anfallenden Reisegebühren wird mit durchschnittlich rund 10% des Aufwands für die Prüfungstaxen bzw. 25 Euro pro Zertifizierung gerechnet.

Für die Evaluierung des Verfahrens sind jährlich 12 000 Euro zu veranschlagen.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

40 000,00

40 000,00

40 000,00

40 000,00

40 000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Online-Assessment

Bund

1

40 000,00

1

40 000,00

1

40 000,00

1

40 000,00

1

40 000,00

 

Zertifizierungsverfahren:

Für die Entwicklung und Bereitstellung des Online-Assessments durch die KFU fallen jährliche Kosten von rund 40 000 Euro an.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

 

140 917,29

140 917,29

140 917,29

140 917,29

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Refundierung Prüfungstaxen

Bund

 

 

1

140 917,29

1

140 917,29

1

140 917,29

1

140 917,29

 

Prüfungstaxen:

Der Bund refundiert die Prüfungstaxen der Landeslehrpersonen gemäß § 4 FAG.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Länder

 

140 917,29

140 917,29

140 917,29

140 917,29

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Refundierung Prüfungstaxen

Länder

 

 

1

140 917,29

1

140 917,29

1

140 917,29

1

140 917,29

 

Der Bund refundiert die Prüfungstaxen der Landeslehrpersonen gemäß § 4 FAG.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 17694939).