1795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„GIS Gebühr abschaffen“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die GIS Gebühr abschaffen. Die von einem großen Teil der Bevölkerung als solche wahrgenommene abnehmende Programmqualität, eine fragwürdige Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, parteipolitische Besetzungen der Führungspositionen und des Stiftungsrats sowie die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen rechtfertigen die bestehende Gebühr aus Sicht der Initiatoren nicht. Eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1 ist hingegen legitim.

Begründung:

„Weil es notwendig ist.“

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Dominik Schmied

1. Stellvertreter(in)

Lukas Papula

2. Stellvertreter(in)

Michaela Maier

3. Stellvertreter(in)

Florian Oberauer

4. Stellvertreter(in)

Felix Oberauer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.724.472

Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.292

14.767

6,33

Kärnten

434.057

25.822

5,95

Niederösterreich

1.293.587

92.238

7,13

Oberösterreich

1.099.371

63.894

5,81

Salzburg

392.320

22.590

5,76

Steiermark

954.863

55.671

5,83

Tirol

540.198

25.353

4,69

Vorarlberg

274.970

11.101

4,04

Wien

1.136.200

52.910

4,66

Österreich

6.358.858

364.346

5,73

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.292

14.767

6,33 %

3.267

11.500

Kärnten

434.057

25.822

5,95 %

6.688

19.134

Niederösterreich

1.293.587

92.238

7,13 %

23.777

68.461

Oberösterreich

1.099.371

63.894

5,81 %

21.209

42.685

Salzburg

392.320

22.590

5,76 %

5.853

16.737

Steiermark

954.863

55.671

5,83 %

14.941

40.730

Tirol

540.198

25.353

4,69 %

7.268

18.085

Vorarlberg

274.970

11.101

4,04 %

3.537

7.564

Wien

1.136.200

52.910

4,66 %

14.730

38.180

Österreich

6.358.858

364.346

5,73 %

101.270

263.076