1798 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

Die vielen willkrlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurckgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.

Begründung:

Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidung treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

DDr. Christian Fiala

1. Stellvertreter(in)

Mag. Dr. Michael Brunner

2. Stellvertreter(in)

Sepp Rothwangl

3. Stellvertreter(in)

Karin Kaiblinger

4. Stellvertreter(in)

Gabriele Safran

 


3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.724.472

Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.292

5.290

2,27

Kärnten

434.057

13.221

3,05

Niederösterreich

1.293.587

42.174

3,26

Oberösterreich

1.099.371

39.386

3,58

Salzburg

392.320

11.393

2,90

Steiermark

954.863

26.850

2,81

Tirol

540.198

14.651

2,71

Vorarlberg

274.970

7.784

2,83

Wien

1.136.200

24.187

2,13

Österreich

6.358.858

184.936

2,91

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.292

5.290

2,27 %

3.028

2.262

Kärnten

434.057

13.221

3,05 %

7.879

5.342

Niederösterreich

1.293.587

42.174

3,26 %

26.016

16.158

Oberösterreich

1.099.371

39.386

3,58 %

25.798

13.588

Salzburg

392.320

11.393

2,90 %

6.628

4.765

Steiermark

954.863

26.850

2,81 %

16.382

10.468

Tirol

540.198

14.651

2,71 %

9.612

5.039

Vorarlberg

274.970

7.784

2,83 %

5.036

2.748

Wien

1.136.200

24.187

2,13 %

15.289

8.898

Österreich

6.358.858

184.936

2,91 %

115.668

69.268