1799 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„COVID-Maßnahmen abschaffen“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „COVID-Maßnahmen abschaffen“

Keine gentechnischen Experimente mit Kindern! Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht - ohne COVID-Maßnahmen - ermöglichen. Die COVID-Maßnahmen und die 3‑G‑Regel (geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs- und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen.

Begründung:

Die Hauptgründe für das „COVID-Maßnahmen abschaffen“ - Volksbegehren sind:

1.     Der Zwang durch die Politik ist abzulehnen. Wir fordern die Grundrechte ein.

Das österr. Parlament und die Bundesregierung zwingen die Österreicher und Österreicherinnen seit mehr als zwei Jahren zu fragwürdigen COVID-Tests, (Staubschutz-FFP2-)Masken, Betriebs- sperren, Abstandhalten, Hausarrest („Lockdown“), und seit 5. Feb. 2022 auch zu COVID-Impfungen (= gentechnisches Experiment), ohne dass diese Maßnahmen geeignet wären, die Infektionen durch COVID/Corona-Viren dadurch aufzuhalten. Die regierungssubvenitionierten Medien wurden auf die Regierungslinie eingeschworen. Es gibt für breite Bevölkerungsschichten keine verläßlichen Informationen mehr, nicht zur Gesundheit allgemein und schon gar nicht zum Corona-/COVID-Gen-Experiment oder zum Verfassungsbruch, der mit Parlamentsmehrheit beschlossen wurde.

Die COVID-Maßnahmen führten und führen

*      zu einer Spaltung der Familien und der ganzen Gesellschaft,

*      zu zahlreichen Firmenpleiten & Arbeitslosigkeit,

*      zu einem extremen Anstieg bei den Staatsschulden Österreichs,

*      auch zu zahlreichen Impfschäden, insbesondere bei 3-fach-geimpften.

*      zur einseitigen Information der Bevölkerung, z.B. durch Löschung unerwünschter Videos auf YouTube.

Das heißt, die COVID-Maßnahmen führen zu Armut und Krankheiten bei sehr vielen Menschen. Das lehnen wir entschieden ab. Ebenso lehnen wir die Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung durch das Parlament ab.

Wir fordern daher die Einhaltung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte, die insbesondere auch in Krisenzeiten gelten. Wir fordern das Recht der Freiheit der Person, das Recht auf die körperliche Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Jeder Bürger soll selbst entscheiden, ob er sich gesund fühlt oder nicht, ob er mit Mund-Nasenschutz besser oder schlechter atmen kann, wieviel Abstand er zu wem halten möchte, ob er oder sie an einem Genexperiment teilnehmen möchte, ob er einem (geldgierigen?) Arzt vertrauen mag oder doch lieber seinem (kostenlosen) Hausverstand, ob er eine Genspritze haben will oder doch lieber Gesundheit durch gesündere Ernährung, durch mehr Bewegung und durch mehr Sonnenlicht bzw. Vitamin‑D haben will. Die Bürger sind mündig genug, um diese Eigenverantwortung für sich wahrnehmen zu können.

2.     Gentechnisch Geimpfte können mit dem Coronavirus angesteckt werden und auch andere Menschen anstecken!

D.h. der angeblich „Impfschutz“ gibt keine sterile Immunität. Das spricht auch verfassungsrechtlich gegen eine Impfpflicht. Der Corona-„Impfschutz“ ist somit nicht das, was er verspricht. (Wahrscheinlich müssen die Hersteller des Impfstoffes deshalb keine Produkthaftung übernehmen.)

D.h. selbst eine Impfquote von 100% in Österreich, brächte kein Ende der „COVID-Pandemie“. Insoferne geht das Hauptargument der angeblichen „COVID-Impfung“ völlig ins Leere. Dass Geimpfte nicht getestet werden müssen (2G) und die Pandemie dennoch gestoppt werden könne, ist somit eine große Fehleinschätzung.

3.     Keine ordentliche Zulassung vorhanden. Die Langzeitfolgen sind unbekannt:

Namhafte Institutionen, wie die Universität Bonn, haben im August 2021 bestätigt, dass die Impfung unser Immunsystem dauerhaft schädigt. Die Langzeitfolgen sind – klarerweise – noch nicht erforscht. Es handelt sich nach wie vor nur um eine Notfallzulassung, aber keine ordentliche Zulassung. Weil es aber noch keine ordentliche Zulassung gibt, befindet sich der COVID-Impfstoff noch immer im experimentellen Stadion. Wir wollen keine Versuchskaninchen der Pharmabranche sein.

4. Wie man vom Staat Österreich als tatsächlich „Geimpfter“ oder „Genesener“ zum angeblich „Ungeimpften“ gemacht wird:

*      Impfstatus unbekannt => Status „ungeimpft“

*      1x geimpft => Status „ungeimpft“

*      2x geimpft + mehr als 183 Tage zurückliegend => Status „ungeimpft“

*      2x geimpft + Corona-Symptome => Status „ungeimpft“

*      2x geimpft, aber kreuzgeimpft => Status „ungeimpft“

*      kein Nachweis in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache => Status „ungeimpft“

*      Genesen + 6 Monate => Status „ungeimpft“ (denn auch eine weitere vorhandene natürliche Immunabwehr zählt nach 6 Monaten nicht mehr).

*      Mit in der EU nicht zugelassene Injektionen – wie Sputnik oder Sinovac, etc. – geimpft

         => Status „ungeimpft“

Anm.: Auch wenn sie rechtlich als „ungeimpft“ gelten, so haben Geimpfte dennoch die gentechnische Flüssigkeit im Körper. D.h. die angeblich „Ungeimpfte“ haben dann tatsächlich Nebenwirkungen von der (gentechnischen) „Impfung“ zu befürchten.

Exkurs: Mit einem anderen Impfstoff Geimpfte, zählen nicht als Geimpfte in Österreich.

Zu den in der EU nicht zugelassen Impfstoffen zählen z.B. Sinovac (Totimpfstoff aus China), Sinopharm (Totimpfstoff aus China), Valneva (Totimpfstoff aus Österreich & Frankreich), Sputnik V (Totimpfstoff aus Russland; gentechnisch hergestellter, viraler Vektorimpfstoff), Bharat Biontech Indien (Covaxin®) (Totimpfstoff aus Indien), Novavax (rekombinanter Proteinimpfstoff bzw. Totimpfstoff mit gentechnisch hergestellten Virusantigenen aus Indonesien) und Turkovac (türkischer Totimpfstoff).

„Totimpfstoff“ heißt, dass nur abgetötete Viren oder Virenbestandteile gespritzt werden. Die toten Viren können sich im Körper nicht mehr vermehren. Bei den in der EU zugelassenen „Impfungen“ werden hingegen im Rahmen eines Gentechnik-Experiments lebendige Viren in die Menschen gespritzt...)

PS: Deshalb liegen jetzt angeblich soviele „Ungeimpfte“ – tatsächlich oft aber Geimpfte – auf den Intensivstationen in Österreich ;-)

5.     Dritte Teilimpfung = Booster-Impfung:

Ab vier Monaten nach der zweiten Covid-Impfung kann man sich in Österreich ein drittes Mal gegen Corona impfen lassen. Eine Auffrischungsimpfung (oder Booster-Impfung) ist nötig, weil angeblich die ersten zwei Impfungen doch nicht so toll waren. Dann kommt die 4., 5., 6., usw. Impfung. Ansonsten gilt man wieder offiziell als Ungeimpfter (= Aussätziger).

Ab 1. Februar 2022 wird der gesetzliche zeitliche Mindestabstand zwischen der zweiten und der dritten Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage verkürzt.

PS: Normale Impfungen haben eine Schutzwirkung von 10-20 Jahren oder wirken sogar für das gesamt restliche Leben.

6.     Nebenwirkungen einer COVID-„Impfung“ können sein:

(hier eine kleine Auswahl):

*      Kopfschmerzen

*      man riecht seltsam (Die Ausdünstungen riechen nach Chlor. Das können nicht nur Hunde, sondern auch Menschen riechen.)

*      Haarausfall

*      Fieber

*      Muskel- und Gliederschmerzen

*      Menstruations- und Schwangerschaftsprobleme

*      Gürtelrose bzw. Herpeserkrankung

*      Gesichtslähmungen

*      Erblindungen

*      epileptische Anfälle

*      schwerer Gedächtnisverlust (man kann sich ev. nicht einmal mehr an seine Angehörigen erinnern!)

*      Thrombosen (insbesondere im Flugzeug! Immer wieder sterben auch Piloten!!!)

*      Blutbildveränderungen

*      Nierenschäden (Der Urin kann dadurch blutig oder aufschäumend sein.)

*      Atemnot

*      Erschöpfungszustände

*      anaphylaktische Schocks (lebensbedrohliche Immunreaktion, die auf einer Allergie beruht)

*      Fehlgeburten

*      Herzinfarkte

*      Tod

Aufgrund der langen Liste an möglichen Nebenwirkungen und der Schwere der Nebenwirkungen, sollten unseres Erachtens derzeit keine COVID-Injektionen („Impfungen“) durchgeführt werden. Eine Impfpflicht lehnen wir bei solchen Nebenwirkungen strikt ab.

7.     Impfdurchbrüche:

Unter „Impfdurchbrüche“ versteht man, dass selbst vollständig Geimpfte mit dem Coronavirus infiziert werden und Symptome entwickeln.

Anm.: Impfdurchbrüche dürften bei einer „Schutzimpfung“ aber gar nicht passieren. Tatsächlich ist das aber kein Sonderfall, sondern passiert logischer Weise eben, wenn man bedenkt, dass Corona-Impfungen Lebendimpfstoffe sind, wo noch lebende Corona-Viren oder Bestandteile injiziert werden. Dann bricht der Virus früher oder später auch aus.

8.     Die angeblichen „Impfungen“ sind tatsächlich Mogelpackungen.

Die angeblichen „Impfungen“ sind tatsächlich gentechnische Experimente und somit Mogelpackungen. Ärzte sollten ihre Kunden/Patienten über diese Irreführung aufklären, auch über die möglichen schweren Nebenwirkungen und die nur bedingte Zulassung der Impfung. Die Pharmafirmen und die Ärzte sollen die Garantie für die Schutzwirkung ihrer „Impfungen“ und die volle Haftung für schädliche bis tödliche Nebenwirkungen übernehmen. Das tun sie aber nicht.

Wer keine Gentechnik im Essen haben will, sollte sich auch keine Gentechnik in seinen Körper reinspritzen lassen. Wir sind jedenfalls für Entscheidungsfreiheit des einzelnen über seinen Körper, für die Wahrung der Menschenrechte, sowie gegen eine Impfpflicht bzw. Impfzwang;

9.     Die Regierungskoalition drückte das COVID-Impfpflichtgesetz im Parlament durch. Es trat am 5. Februar 2022 in Kraft:

Das Gesetz gilt laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) ab 5. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer und Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr mit einem Wohnsitz in Österreich. Das wird auch viele EU‑Bürger in Österreich treffen, weshalb auch geltendes EU‑Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingeklagt werden wird.

Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID „impfen“ läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen. Damit will die Regierungskoalition aus ÖVP‑Grüne das Volk maximal abschrecken und einschüchtern. Österreich ist das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht eingeführt hat.

10.   Influenza und COVID19 ähneln sich zum Verwechseln.

Aber bei Grippe / Influenza gibt es keinen Lockdown, keine Quarantäne, keine Strafen. Deshalb sollten diese beiden Erkrankungen peinlich genau unterschieden werden. Werden sie aber nicht! Seit es Corona gibt, gibt es keine Influenza / Grippe mehr.

11.   Der Lockdown für Ungeimpfte von 22. Nov. 2021 bis 31. Jan. 2022 kommt einer Freiheitsstrafe ohne Verurteilung sehr nahe, ohne erkennbaren Nutzen für den einzelnen, die Gäste bzw. Kunden. Der Zwang zu Betriebsschließungen bei den Gastronomie-, Hotelerie-, Dienstleister-, Veranstaltungs- und Kulturbetrieben führt zu existenziellen Bedrohungen;

Von 15.11.2021 - 31.1.2022 (= 2,5 Monate) schickte die ÖVP-Grüne Regierungskoalition nur die Ungeimpften in den Lockdown, die Geimpften lediglich 16.11. - 30.11.2021 (= 2 Wochen). Dass das eine Diskriminierung gegenüber den Geimpften & Genesenen sei, kam der Bundesregierung nicht in den Sinn. Alle Menschen sind halt doch nicht gleich. Am 23. Nov. 2021 erklärte der neue österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer in Beantwortung einer „Dringlichen Anfrage“ im Parlament, dass es derzeit kein Enddatum für den Lockdown der Ungeimpften gäbe.

12.   Die Quarantäne = Freiheitsentzug:

„360.000 Menschen“ (!) sind gestern, 13.1.2022, in Österreich in Quarantäne gewesen, so der oberste österreichische Rettungskommandant Gerry Foitik ...

Qu.: orf.at vom 14.1.2022, https://orf.at/stories/3243657/

Unter „Quarantäne“ versteht man die Isolierung von Personen, die im Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus stehen. Durch die Isolierung soll die Ausbreitung von Erregern zu anderen Menschen vermieden werden.

In Quarantäne kommt man in Österreich, wenn man

* eine Kontaktperson mit einem Infizierten ist,

* selbst mit dem Corona-Virus infiziert ist,

* tatsächlich an Corona – mit Symptomen – erkrankt ist oder

* nach Österreich einreisen will und keinen negativen PCR‑Test vorweisen kann.

Eine richterliche Entscheidung über diesen Freiheitsentzug gibt es nicht. Falls der Freiheitsentzug zu Unrecht war, dann hat der Betroffene eben Pech gehabt. Es gibt keine Entschädigungen für den entstandenen Schaden der Isolierung zu Hause oder im Krankenhaus. Die Arbeitgeber haben Mitarbeiter im Corona-Krankstand zu verbuchen, die in Quarantäne sind, aber vielleicht nicht einmal krank oder infiziert sind. Das liegt an den höchst ungenauen PCR‑Tests. Österreich berühmtester Quarantäne-Inhaftierter ist der dreifachgeimpfte (!) Bundeskanzler Karl Nehammer. Er war trotz seiner Impfungen corona-positiv und mußte vom 7.1. - 15.1.2022 – in Heimquarantäne und daß, obwohl er – nach eigenen Aussagen – keine Krankheitssymptome hatte.

13.   Die Impfpflicht bzw. der Impfzwang ist bei Erwachsenen – wegen des schweren Eingriffs in die Grundrechte – verpönt.

Bei minderjährigen Kindern wäre die Impfpflicht bzw. der Impfzwang noch absurder, da minderjährige Kinder ja fremdbestimmt werden, noch dazu bei einem Grundrechtseingriff. Die Impfpflicht ist von ÖVP-Grünen ab 1. Februar 2022 für alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich angedacht. Unserer Meinung nach sollten die Grundrechte jedenfalls auch in der Krise gelten, denn sonst sind sie keine Grundrechte.

14.   Der Impfbrief vom Dachverband der Sozialversicherung und vom Sozialministerium:

Am Dienstag 7.12.2021 flatterte bei den Österreichern ein Impfbrief ins Haus oder in die Wohnung bzw. in den Briefkasten. Rechtsgrundlage ist der Paragraf, der kurz zuvor am 3.12.2021 als §750 (1a) des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes beschlossen wurde.

Die Impfbriefe („Informationsschreiben“) gehen an alle Personen in Österreich, die älter als 18 Jahre sind und noch keine erste COVID-Impfung abbekommen haben. Dabei wird von der Sozialversicherung und vom Sozialminister Mückstein (Grüne) versucht, die Menschen zur COVID-Impfung zu treiben.

Dieser Impfbrief hat aber einige Mängel:

Erstens sind keine Absendeadressen der Absender enthalten und

zweitens auch keine Unterschriften der Absender. D.h. wer die Haftung für den Impfbrief übernimmt, bleibt offen.

Drittens: Über die möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung wird nicht berichtet und auch nicht darüber, dass es tatsächlich ein gentechnisches Experiment im Versuchsstadium ist.

Viertens fehlt noch dazu das Datum am Impfbrief.

Fünftens: Auf der Rückseite des Impfbriefs wird eines Impfmythen gehuldigt, dass Schwangere keine Gesundheitsschäden zu befürchten hätten. Aber was wenn doch? Wer zahlt die Schäden? Was passiert, wenn die schwangere Frau oder ihr Baby stirbt?

(Exkurs: Ein Brief ans Christkind ist informativer.)

Der wahre Skandal aber ist, dass die höchst-persönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher – wie z.B. der Impfstatus – offensichtlich von der ELGA GmbH an die Sozialversicherungen weitergegeben wurden.

PS: Eine Abmeldung von ELGA (der elektronischen Gesundheitsakte) hat – in Bezug auf den Impfstatus – auch nichts geholfen.

15.   Tests oder Impfung von nur einer Virus-Variante schützt jedenfalls nicht vor Erkrankung oder Ausbreitung einer anderen Variante:

Was man alles testen könnte und wogegen man sich impfen lassen könnte: Coronagrippe, Delta-Variante, Wuhan-Variante, Südafrika-Variante, Omikron-Variante, 30-Coronavirus-Mutationen, Vogelgrippe, Schweinegrippe, Herpes, HIV, Hepatitis, Gelbfieber, Diphtherie, Malaria, Meningokokken, Typhus, Cholera, Dengue, Japan B-Encephalitis oder Tollwut. ...

Wenn sie gegen den falschen Virus oder die falsche Variante geimpft sind, dann ist die „Impfung“ klarerweise mehr oder weniger sinnlos. Gegen alle Viren und Varianten kann man sich aber nicht impfen lassen und würde das vermutlich auch nicht lange überleben.

16.   Positive Tests sind keine „Inzidenz“

„Das, was die „Experten“ der Ärztekammer als „Inzidenz“ bezeichnen, ist nicht die Häufigkeit einer Erkrankung, sondern die Häufigkeit eines positiven Corona-Tests. Der Nachweis eines Erregers ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer Infektion oder Erkrankung verbunden.“

Qu: OTS-Presseaussendung Ärztegruppe zerlegt „Faktencheck“ ihres Kammerpräsidenten Szekeres vom 25.1.2022

17.   PCR-Tests sind nicht zur Diagnose geeignet,

da erstens fehleranfällig und zweitens mit einer geringen Aussagekraft über die Krankheit und den eventuellen Krankheitsverlauf.

Dr. Anthony Fauci (oberster Chef der Gesundheitsbehörde, Krisenstab und Berater des Präsidenten der USA) erklärt am 30.12.2021 auf MSNBC die Untauglichkeit des PCR-TESTS zum Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus: „Covid-PCR Tests bewirken nicht das, was man denkt“. „Die einzige Art und Weise, ob es (das Virus) übertragbar ist, ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass ein lebendes vermehrbares Virus in dir ist. Und der PCR‑Test kann dies nicht feststellen. Der PCR‑Test stellt nicht das Vorliegen oder Fehlen des Virus fest. Das Virus kann tot sein oder inaktiv und folglich nicht übertragbar. Deshalb ist es vollkommen verständlich, warum die Menschen darüber in Verwirrung geraten können.“

Neuerliche Strafanzeige von Konstantin Haslauer, wohnhaft in 1110 Wien, gegen die gesamte österr. Bundesregierung eingebracht. Der Fall Fauci deckt alles auf. Auf 54 Seiten wurde der Betrug der PCR & Antigentest durch Hilfe der CDC „Centers for Disease Control and Prevention“ und als Repräsentant der USA Regierung Jo Biden, Herr Dr. Anthony Fauci, aufgedeckt. Weder PCR noch Antigentest können feststellen, ob jemand ansteckend ist. Niemand kann bei einem positiven Fall sagen – wie lange die Testperson schon positiv war!

Damit sind alle Grundlagen der sogenannten Pandemie hinfällig. Der PCR Test war das einzige Indiz für eine Pandemie. Ohne PCR‑TEST keine Pandemie. Dies ist der letzte Schlüssel, der ultimative Beweis, dass die Maßnahmen alle sofort aufgehoben werden müssen.

(Exkurs: Im November 2021 ist das Testsystem „Österreich testet“ zusammengebrochen. Nicht nur bei der Anmeldung zu den PCR-Tests gibt es Probleme, sondern auch mit der Lieferung der Ergebnisse. Testauswertungen dauern in manchen Bundesländern 30 Stunden oder länger. Die Auswertungen gilt aber nur 72 Stunden ab Probenabnahme, in Wien sogar nur 48 Stunden);

„...“ Die WHO hat ebenfalls erkannt, dass sich ein positiver PCR-Test nicht zur Diagnose einer Infektion eignet und hat daher im Januar 2021 ihre diesbezüglichen Richtlinien geändert. Wir berichteten im vorigen Link. Die WHO fordert, dass positiv Getestete erst dann als Infizierte gelten, wenn sie neben einem positiven Test noch weitere Kriterien erfüllen: Sie müssen zuallererst einmal Symptome aufweisen und mit einem an Covid-19 Erkrankten Kontakt gehabt haben. Darüber hinaus müsse laut WHO die Art der Probe berücksichtigt werden, der Zeitpunkt der Probenentnahme und die Spezifikationen des jeweiligen Tests. ...“

Qu. zentrum-der-gesundheit.de vom 11. Nov. 2021

 

Rechtsgutachten der Fachanwältin für Medizinrecht, Rechtsanwältin Beate Bahner:

„Der PCR-Test ist ein geniales und nobelpreisgekröntes Diagnose- instrument.

Er ist allerdings nicht imstande, ein vermehrungsfähiges Virus nachzuweisen, weil er nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Agens im Sinne des § 2 Nr. 1 Infektions- schutzgesetz (im Folgenden IfSG) unterscheidet. Der PCR-Test ist lediglich geeignet für den Nachweis winzigster Viruspartikel oder toter Virusreste, nicht jedoch für den zuverlässigen und alleinigen Nachweis eines vermehrungs- fähigen, also lebenden Virus und damit einer akuten Infektion i.S.d. § 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 5 IfSG. ...

Der Begriff „Infektion“ ist in § 2 Nr. 2 IfSG definiert: Danach ist eine Infektion „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung und Vermehrung im menschlichen Körper“.

Der Begriff „Krankheitserreger“ ist in § 2 Nr. 1 IfSG definiert:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Krankheitserreger: ein vermehrungs- fähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, ...

Der Begriff „übertragbare Krankheit“ ist in § 2 Nr. 3 IfSG definiert: Danach ist eine übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger verursachte Krankheit. ...

Der PCR-Test ist im Übrigen bei gesunden Menschen nur für Forschungszwecke und gerade nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. Es ist also bereits unzulässig, Millionen gesunde Bürgerinnen und Bürger überhaupt einem PCR-Test zu unterziehen. ...

Tatsächlich gibt es keinen einzigen Test, der das SARS-CoV2 Virus und eine Infektion mit diesem Virus nachweisen kann!“

S. 25: Ein PCR-Test kann keine Viruslast nachweisen.

S. 34: „Damit wird der PCR-Test seit April 2020 in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die nichts mit der Corona-Krankheit und auch nichts mit Gesundheitsschutz zu tun haben.“

Qu.: Rechtsanwältin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg, BRD

18.   Mund-Nasen-Schutzmasken filtern nur wenige Viren aus der Atemluft,

sind dafür aber gesundheitsschädlich. Die Maske ist ein Symbol der Unterdrückung und steht für „Klappe halten“;

Artikel:

*      Kein Infektionsschutz durch Masken – schon gar nicht bei Kindern!

*      FFP2-Maskenpflicht gefährdet mehr als dass sie nützt.

*      Doktorarbeit der TU München: Schon eine einfache OP-Maske führt zu vermehrter CO2-Rückatmung und erhöht den CO2 Partialdruck bei gesunden Nichtrauchern um ca. 5.6 mmHg (ca. 14%).

Qu.: Webseite Dr. Wolfgang Wodarg, (Arzt, Ex-SPD-Bundestags- abgeordneter, jetzt DieBasis)

19.   Der 1-Meter- bzw 2-Meter-Abstand gilt auch im Freien, aber nicht in Bussen.

Der 1-Meter bzw 2-Meter-Abstand (= Babyelefant bzw. doppelter Babyelefant) gilt auch im Freien, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Krankheit im Freien sehr gering ist.

Hingegen gilt der Mindestabstand nicht in öffentlichen Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen, wo sich die Menschen in den Stoßzeiten zusammenquetschen müssen, weil zuwenig Platz ist. In Flugzeugen gibt es keinen Mindestabstand zwischen den Passagieren, da ja die „Freiheit über den Wolken grenzenlos“ sein soll. Die COVID-Maßnahmen der Regierung sind daher widersprüchlich und sinnlos.

Unser Vorschlag wäre (wenn schon), dass ein empfohlener Mindestabstand dort gelten sollte, wo die Übertragungs- wahrscheinlichkeit am Größten ist, nämlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Denn dort atmen alle Menschen die gleiche Luft vom Fahrgastraum.

20.   Die 3G-Regel sowie der „Grüne Pass“ sind aus Datenschutzgründen abzulehnen

und bringen ohnedies nur wenig. Das „Contact-Tracing“, also die Kontaktpersonenverfolgung der Kontakt 1- und Kontakt 2‑Personen, ist ein besonders gravierender Eingriff in die Privatsphäre – somit in die Grundrechte – und daher abzulehnen.

Außerdem ist nichts GRÜN am „Grünen Pass“ (Der Impfpass ist nämlich gelb);

21.   Die 2G-Regel wurde im Non-Food-Handel viel zu spät aufgehoben.

Die 2G-Regel wurde am 12. Feb. 2022 im Non-Food-Handel aufgehoben. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer: Der Handel werde „nicht mehr Polizei spielen müssen“. Für viele Handelsbetriebe ist das aber zu spät. Sie haben bereits ihren Betrieb für immer geschlossen.

22.   Schulschließungen passen nicht mit der Ausbildungspflicht zusammen.

Sie sind auch nicht sinnvoll, da Kinder und Jugendliche nur selten an COVID erkranken und wenn dann nur milde Verläufe haben. Die Kinder verlieren aber durch das Betretungsverbot der Schule unwiederbringlich wertvolle Unterrichtszeit und viele soziale Kontakte;

23.   Kinder:

Die Tagesstruktur der Kinder ist mit den Schulschließungen zusammengebrochen. Die Kinder wurden oft nicht nur von den Kinderschutzeinrichtungen im Stich gelassen, sondern oftmals auch von ihren Eltern. Die Kinder konnten und können kein Sozialverhalten mehr lernen und waren suizidgefährdet. Die psychischen Störungen und die Traumatisierung der Kinder hätten vermieden werden können.

Familien, die schon in normalen Zeiten sehr belastet sind, sind nun komplett unter die Räder gekommen. Die Kinder- und Jugendhilfe war größtenteils im Home-office. Der Schaden, den man den Kindern mit den Corona-Maßnahmen zufügt, ist größer, als mit einer Viursinfektion.

Die Regierungskoalition von ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) plante dennoch die verpflichtende Kinderimpfung für alle Kinder ab 14 Jahren und zwar ab 1.2.2022. Dies war überraschend, da Kinder nur selten an COVID / Corona erkranken und selbst dann nur einen leichten Verlauf der Krankheit haben. Wozu also die Kinder dem enormen Gesundheitsrisiko eines gentechnischen Experiments aussetzen? Wieso entscheidet der Staat über die Körper der minderjährigen Kinder? Die Impfpflicht für Kinder wurde am 16.1.2022 von ÖVP-Grünen abgesagt.

PS: In der EMA-Datenbank gibt es bereits 64 (!) Kinder, die zeitnah zur Covid-19-Injektion verstorben sind. Waren die Corona-Impfungen grob fahrlässig? Wurde ihr Tod bewußt in Kauf genommen?

24.   Amtsvorstand + 2 Stellvertreter in Innsbruck legten ihren Ämter zurück.

„Der Amtsvorstand des Amtes Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, quasi der Bezirkshauptmann Innsbrucks, legte „mit sofortiger Wirkung“ sein Amt zurück. Auch seine Stellvertreter sagten dankend ab. Grund: Permanenter Personalmangel. Und nun steht auch noch die Impfpflicht vor der Tür! ... Denn nicht nur Asen trat zurück, sondern eine Stunde später auch seine Stellvertreterin, die per Gesetz seine Agenden hätte übernehmen sollen. Nach ihrer Absage wäre als nächstes Thomas Jenny zum Zug gekommen, der langjährige Leiter des Innsbrucker Strafamtes. Doch auch er sagte schriftlich ab. Drei Rücktritte in der hohen Stadtverwaltung binnen drei Stunden – auch das gab es in Innsbruck noch nie. ...“

Qu.: Kronenzeitung vom 28.1.2022

PS: Bravo!

Die Nationalratsabgeordneten und Bürgermeister sollten sich ein Beispiel an Innsbruck nehmen und ebenfalls zurücktreten.

25.   Ministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP) fordert die „Impfpflicht“:

Die EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP), die (z.B. am 30.11.2021) eine Impfpflicht des österreichischen Volkes forderte, hat weder Artikel 1 der Bundesverfassung, noch das Wesen der Demokratie (= Volksherrschaft) verstanden. In einer Demokratie entscheidet das Volk und nicht ein Minister der Staatsverwaltung („Regierung“).

Das gilt auch für die ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos im Nationalrat, mit deren Stimmen die Impfpflicht ab 5. Feb. 2022 in Österreich gesetzlich eingeführt wurde.

26.   „Virologen wollen die Leute am liebsten in ein Zimmer sperren,

da können sie sich nicht infizieren und niemanden anstecken. Aber dann werden die Leute halt an Depressionen sterben oder verhungern oder verdursten. Wir können nicht nur die virologische Seite berücksichtigen.“

Der Spruch stammt vom Salzburger Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 10. Nov. 2021. Alle Leute in ein Zimmer einzusperren, mag für Virologen die Lösung sein. Diese geht aber vollkommen an der Lebensrealität vorbei.

27.   Der Corona-Panikmodus in Österreich läuft seit März 2020.

Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken. Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute irsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen lassen.

Schon alleine deshalb entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus.

28.   Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)

hat bereits über 28 COVID-Verordnungen oder VO‑Bestandteile aufgehoben (z.B. die maximale Teilnehmerzahl bei Begräbnissen). D.h. die Bundesregierung hat bislang mit vielen rechtswidrigen Verordnungen agiert und ist immer noch im Amt.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun am 26. Jänner 2022 im Verfahren V11/2022 viele detaillierte Fragen zur COVID-Krankheit an Gesundheitsminister Mückstein gestellt, z.B. „Aufschlüsselung nach Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.“

oder „Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?“

oder „Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw. an COVID-19 zu versterben?“.

Die Klage wurde vom VfGH abgewiesen mit der Begründung, der Gesundheitsminister habe es zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht besser gewußt und er habe sich auf die Leute verlassen können (die von ihm selbst eingesetzt wurden). Bei der mündlichen Verhandlung am VfGH wurden übrigens Ungeimpfte – die nicht genesen oder getestet waren – nicht als Zuschauer zugelassen (siehe => mobbing-konkret vom 13.3.2022). Dabei sind die hoffentlich 3‑fach gegen COVID gespritzten VfGH‑Richter doch hoffentlich vor COVID geschützt oder?

29.   Tiefe Spaltung der Gesellschaft:

Mit der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird das österreichische Volk seit 15. Nov. 2021 in Geimpfte und Ungeimpfte – mit oder ohne 2G‑Nachweis – gespaltet. Gesunde Ungeimpfte ohne 2G‑Nachweis dürfen nicht einmal mehr einen Christkindlmarkt im Freien besuchen und oftmals auch nicht mehr den eigenen Arbeitsplatz betreten. Sie werden mehr oder weniger zu Hause eingesperrt („Lockdown“). Die Grund- und Freiheitsrechte gelten in Österreich offensichtlich nicht mehr.

Österreich ist übrigens das bislang einzige Land in Europa, das einen Lockdown nur für Ungeimpfte eingeführt hat.

30.   Fristlose Entlassung der 14 Mitarbeiter der Klink Hietzing aufgehoben:

Die halbstündige Pausen-Feier zur Verabschiedung eine pensionierten Mitarbeiterin war keine Party und fand jedenfalls ohne Alkoholgetränke statt. Jene 14 Mitarbeiterinnen des Krankenhauses Wien-Lainz (jetzt „Klinik Hietzing“), die wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln im Zuge einer Pensionierungsfeier im heurigen Februar fristlos entlassen worden waren, müssen wieder eingestellt werden bzw. haben Anspruch auf Schadenersatz. Ein entsprechendes Urteil fällte nun ein Senat des Arbeits- und Sozialgerichts.

Die Stadt Wien muss alle 14 wieder einstellen und ihnen für die Zeit der ungerechtfertigten Entlassung Entgeltersatz bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt Wien überlegt noch in Berufung zu gehen.

PS: Jedenfalls wird man die angebliche Pandemie nicht besser bewältigen, indem Mitarbeiter von Spitäler entlassen werden.

31.   Apres-Ski Lokal „Kitzloch“ in Ischgl & das Corona-Glück:

März 2020:Das „Kitzloch“ und Ischgl waren zu Beginn der Pandemie international in die Schlagzeilen geraten, nachdem sich dort zahlreiche Gäste und Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert hatten.“ Qu. KURIER vom 30.12.2021

27.12.2021: „Im Ischgler Corona-Superspreader-Hotspot „Kitzloch“ schert man sich offenbar einen Dreck um die vorgeschriebene Gästeregistrierung. ...“ Qu. Facebook-Posting des Kabarettisten Markus Koschuh

30.12.2021: 3 weitere Mitarbeiter sind Corona-positiv

1.1.2022: Fünfter Corona-Fall eines „Kitzloch“-Mitarbeiters. Qu. Die Presse vom 1.1.2022

13.1.2022: Wirtschaftshilfen: ... „Die Gesellschaft hinter dem Hotel, zu dem das berüchtigte Ischgler Kitzloch gehört, erhielt immerhin 1,03 Millionen Euro an Staatshilfen für 2021 und 2020.“

Qu.: Der Standard vom 13.1.2022

Anmerkung Red.: Lieber Steuerzahler & Steuerzahlerinnen!

Nur damit Sie wissen, warum Sie soviel Steuern zahlen und wie sinnlos das ist. Da gibt es Profiteure, die mit der Corona-Krise und den Staats- subventionen noch gute Geschäfte machen. Und unser Ex‑Finanz- minister Gernot Blümel (ÖVP) sagte dazu: „Koste es was es wolle.“ Naja, ist ja nicht sein Geld, das hier verpraßt wird.

32.   Kein Steuergeld mehr für die gentechnischen Experimente des Staates!

Alleine für 2022 und 2023 hat der Staat Österreich 910 Millionen Euro (= 12,5 Milliarden Schilling) für den Kauf von Impfdosen geplant, sehr zur Freude der Pharmabranche. Bezahlen müssen das alles die österreichischen Steuerzahler, obwohl sie bisher keine Zustimmung dazu gaben. Es gab nämlich keine Volksabstimmung.

Die Staatsverschuldung Österreichs stieg bereits um 35 Mrd. € im Jahr 2020 an und wird um ca. 30 Mrd. € im Jahr 2021 weiter ansteigen. Die Staatsverschuldung Österreichs wird 2021 auf 90% vom BIP steigen. (Die EU erlaubt eigentlich nur 60% vom BIP).

Die Staatsbürger heißen deshalb so, weil sie für den Staat „bürgen“, ob sie wollen oder nicht;

33.   Regierungsparty im ORF-Zentrum nach „Licht ins Dunkel – Gala“ am 24.11.2021:

Die Bundesregierung – mit dem damaligen Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Elisabeth Köstinger, Arbeitsminister Martin Kocher (3‑fach geimpft), Europaministerin Karoline Edtstadler (3‑fach geimpft), der Bundespräsident Alexander Van der Bellen (1‑fach geimpft) und einige Promis mehr feierten am 24.11.2021 ohne Maske und ohne Abstand eine Aftershow-Party nach der „Licht ins Dunkel – Spendengala“-Sendung . Die Videos zeigen, wie sie alle zum Opus-Lied „Live is Life“ im ORF-Zentrum klatschten und tanzten. Die Bundesregierung wurde bereits mehrfach angezeigt, darunter auch von einem ÖVP-Gemeinderat und Rechtsanwalt aus Sollenau (NÖ).

Der ORF rechtfertigt sich so: „Die 'Licht ins Dunkel'-Gala ist – wie alle ORF-Studiosendungen – eine TV‑Produktion und keine Veranstaltung.“ Und weiter: "Es dauerte ungefähr 35 Minuten, bis die letzten anwesenden Politikerinnen und Politiker sowie Prominente, die an den Spendentelefonen saßen (Erg.: und bei der Sause tanzten), den ORF verlassen hatten.“

PS: Die österreichische Bevölkerung bleibt laut Corona-Maßnahmenschutz-Verordnung der Bundesregierung von 22.11. bis mindestens 12.12.2021 zu Hause eingesperrt.

34.   Hugo Portisch war Impf-Testimonial.

         Er starb kurze Zeit nach der Impfung.

Hugo Portisch sollte eine Gallionsfigur der Impfbefürworter in Österreich sein. Portisch setzte sich leidenschaftlich für COVID-Impfungen ein. In Fernsehspots war zu sehen, wie er sich im Feburuar 2021 impfen ließ.

Hugo Portisch starb am 1.4.2021, 5 Wochen und 6 Tage nach seiner 2. BIONTECH/Pfizer Impfung.

1. Impfung: 25.1.2021 (?), 2. Impfung: 19.2.2021 (sein 94. Geburtstag). (Danach sucht man auf wikipedia vergeblich.)

Nach seinem Tod wurden alle Impfspots mit Hugo Portisch gelöscht.

35.   Dompfarrer des Wiener Stephansdoms hat kein Mitleid mit Ungeimpften:

„Der Dompfarrer (Pfarrer des Wiener Stephansdomes) Toni Faber hat öffentlich und per Video dokumentiert (Youtube) gesagt, dass „er mit Ungeimpften kein Mitleid habe.“ Gemeint ist offenbar, Menschen die sich der sogenannten „Coronaimpfung“ verweigern (sie können ja gegen Pocken, Masern, Kinderlähmung, Tuberkolose, FSME geimpft sein).

Der Dompfarrer übt ein Kirchenamt gemäß Canones 146 ff aus. Er ist Priester und somit Kleriker gem. CIC. Aus den in der Folge zitierten Canones gehen folgende Klerikerpflichten heraus, gegen die er mit dieser öffentlichen Äußerung verstossen hat.

ad Can. 276 — § 1. und 2: ... Die pauschale Verweigerung des „Mitleids“ gegenüber einer bestimmten Personengruppe verstößt ganz allgemein gegen das Vierte Gebot.

ad Can. 287 — § 1. ... Es ist einem Kleriker zuzumuten und auch seine Pflicht, Propaganda und Demagogie seitens politischer Organe und der Massenmedien kritisch zu hinterfragen und diesen zu widerstehen.

Im Wesen (siehe Thomas von Aquin „De ente et de essentia“) ist der Dompfarrer mit dieser seiner Äußerung öffentlich vom katholischen Glauben abgefallen.

Nach Canon 194, Paragraph 1, Punkt 2 ist strafbar, „wer vom katholischen Glauben oder der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen ist.“

Kirchenrechtlich ist es wenig erheblich ob die „Ungeimpften“ katholisch oder akatholisch sind. Auszugehen ist, dass sicherlich ein guter Teil dieser Gruppe katholisch getauft sind. Eine Verweigerung des Mitleids Getauften gegenüber ist besonders strafverschärfend. Es liegt daher zumindest die Strafe der Suspension gem Canon 1333 nahe, wenn nicht sogar der Exkommunikation oder einer Sühnestrafe gem Canon 1336, Punkt 2 (Amtsentzug). ...“

Qu.: Unser Mitteleuropa, Dr. Harald Sitta von 21.11.2021

36.   Kirchenaustritte in Österreich stiegen 2021 um 22,7% gegenüber dem Vorjahr, wegen Corona!

Insgesamt traten im vergangenen Jahr 72.055 Personen aus der römisch-katholischen Kirche in Österreich aus.

Paul Zulehner: Die Kirche hat viele Impfgegener irritiert. ... Impfgegner hat gestört, dass man sich im Stephansdom impfen hat lassen können und dass sich der Papst impfen hat lassen. Impfgegener können nicht aus der Republik austreten, aber aus der Kirche. In der Pandemiezeit sind viele wegen der Position der Kirche ausgetreten.

Qu.: Ö1-Mittagsjournal vom 12. Jän. 2022

PS: Die Kirche kann sich entscheiden, entweder weiterhin sich von Kirchenbeiträgen finanzieren oder über Staatssubventionen.

37.   Die Gewerkschaft (ÖGB) schaut der Quälerei am Arbeitspaltz zu:

Die Gewerkschaft (ÖGB) schaut der Quälerei der Arbeitnehmer mit Maske und Tests, der Arbeitsplatzvernichtung und der Kurzarbeit in der Coronakrise mehr oder weniger tatenlos zu. Bislang gab es noch keinen einzigen Streik gegen die Corona-Betriebsschließungen, 3G- oder 2G‑Regel, die FFP2‑Maskentragepflicht am Arbeitsplatz, usw. in Österreich. Die Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in Österreich steigt und steigt.

Man hat fast den Eindruck, dass sich der ÖGB von seiner schweren Krise aufgrund des Finanz-Spekulationsskandals im Jahr 2006 noch nicht erholt hat. Der ÖGB hat damals hohe Geldbeträge –angeblich 2 Milliarden Euro an Streikgeldern – dafür verwendet, um die BAWAG P.S.K. zu retten. Seitdem dürfte die Streikkassa des ÖGBs ziemlich leer sein. Das hilft den arbeitslosen Arbeitnehmern aber auch nicht weiter.

38.   Die internationalen Medien stellen Österreich bereits an den Pranger.

CNN: „Austria plans to become the first country in Europe to make Covid-19 vaccinations mandatory for all eligible people. ... The move comes only days after Austria took the step, unprecedented in Europe, of imposing lockdown measures for all those age 12 and older who are not fully vaccinated against Covid‑19. Under those measures, which came into force on November 15, the unvaccinated were ordered to stay at home except for a few limited reasons, with the rules policed by officers carrying out spot checks on those who were out and about. ... Once it goes into effect in February, Austria's Covid‑19 vaccination mandate will be the most stringent measure to control the coronavirus through vaccination yet seen in Europe. ... Qu. CNN, 19. Nov. 2021

New York Times: „Austria Announces Covid Vaccine Mandate, Crossing a Threshold for Europe. The extraordinary step shows that governments desperate to safeguard public health and economic recoveries are increasingly willing to push for once unthinkable measures. ... But it also showed that increasingly desperate governments are losing their patience with vaccine skeptics and shifting from voluntary to obligatory measures to promote vaccinations and beat back a virus that shows no sign of waning, rattling global markets at the prospect that still tentative economic recoveries will be undone. ... With its latest move, Austria significantly moved ahead of other European countries that have inched up to, but not crossed, a threshold that once seemed unthinkable. The announcement drew an immediate threat of violent protest this weekend by leaders of anti-vaccine movements and the far-right Freedom Party, which compared the government’s latest mandates with those of a dictatorship. ...“ NY Times, 19. Nov. 2021

The Guardian: „Austria plans compulsory Covid vaccination for all. ... Those refusing to be vaccinated are likely to face administrative fines, which can be converted into a prison sentence if the fine cannot be recovered. ... The country has the lowest vaccination rate in western Europe, with 66% of its population fully vaccinated. ... Those who have got their second jab will in the future only be considered fully immunised for seven rather than nine months, and can get their booster shot after four months. ... The former chancellor Kurz, who resigned amid a corruption inquiry in mid-October, had assured the public in July that “for everyone who is vaccinated, the pandemic is now over”. “No one wants a lockdown, it is a crude instrument,” said Austria’s Green health minister, Wolfgang Mückstein, on Friday. “But it is the most effective instrument that we have available”. ...“ Qu. Guardian, 19 .Nov. 2021

Aljazeera: „Austria imposes full COVID lockdown, makes vaccination mandatory . ... Austria will become the first country in Western Europe to reimpose a full coronavirus lockdown to tackle a new wave of infections and will require its whole population to be vaccinated by February, its government has said. ... But the chancellor said on Friday that those who refused to be vaccinated would now face fines, adding the details would be finalised in the coming weeks. “For a long time, the consensus in this country was that we didn’t want mandatory vaccination,” Schallenberg said. “For a long time, perhaps too long.” ...“ Qu. Aljazeera, 19. Nov. 2021

Politico: „Austria becomes first Western country to resort to mandatory coronavirus vaccination. ... Chancellor Alexander Schallenberg announced Friday that COVID‑19 vaccination would be mandatory in the Alpine republic from February 2022. That makes Austria the first European country – and one of the first in the world – to impose compulsory coronavirus vaccination. ... The decision by Schallenberg, who has only been in the job for just over a month after predecessor Sebastian Kurz stepped down amid a sleaze investigation, marks a dramatic escalation in Vienna’s policy response after Austria’s fourth coronavirus wave went ballistic.“ Qu.: Politico, 10. Nov. 2021

Anm. der Red.: Naja, nach solch vernichtenden internationalen Medienberichten, hat die Tourismuswirtschaft Österreichs jetzt ordentlich etwas zu tun und sie wird den Absturz der Touristenzahlen im Wintertourismus dennoch nicht verhindern können. Das paßt der Regierung offensichtlich ins Kozept, den maximalen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden für Österreich anzurichten.

Hier nun die Zahlen:

„„Coronabedingte Betriebsschließungen und internationale Reisebeschränkungen haben dem Tourismus in Österreich auch im Jahr 2021 stark zugesetzt“, fasste Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas am Mittwoch zusammen. ... Der heimische Tourismus hat auch im zweiten Coronajahr 2021 massive Einbußen erlitten. Das verdeutlichen die vorläufigen Daten der Statistik Austria. Demnach brachen die Nächtigungen gegenüber 2020 nochmals um fast 19 Prozent auf 79,57 Millionen ein. Das war um 48 Prozent weniger als im Jahr vor der Pandemie (2019). ...“

Qu.: oe24.at vom 27.1.2022

39.   Die Silvester-Sperrstunde 2021-2022 war schon um 22 Uhr!

Scherz oder?

Nein. Die ÖVP-GRÜNE-Regierungskoslition meint das ernst.

Mit der Silvester-Regelung sollen sich Gäste nur bis 22 Uhr anstecken können und nicht bis 1 Uhr nachts. Der Unterschied liegt auch darin, dass die Urlauber, Hotel-, Wirtshaus- und Partygäste in der Silvesternacht nicht zuviel Freude entwickeln sollen.

Die Hoteliers sind sehr erbost, da sie allein in der Silvesternacht einen Umsatzverlust von bis zu 100.000 Euro erwarten. Vielen Wirtsleuten stehen die Tränen in den Augen. (Die Wirtschaftskammer sagt jetzt lieber nichts.)

Ab 5. Feb. 2021 wird die Sperrstunde in der Gastronomie In Österreich – mit der Ausnahme Wien – von 22 Uhr auf 24 Uhr verlegt.

40.   Selbstbehalte & Abgaben für Ungeimpfte werden diskutiert.

Da wäre dann als nächster Schritt die Einführung von Selbstbehalten für Raucher, Alkoholiker, Handytelefonierer, Extremsportler, usw.. Das würde zu einer kompletten Entsolidarisierung der Gesellschaft führen.

Die NÖ‑Ärztekammer schlägt eine Pandemie-Abgabe für Ungeimpfte vor, mit einem ähnlichen Ergebnis der Entsolidarisierung der Gesellschaft. Der Vizepräsident der niederösterreichischen Ärztekammer, Gerrit Loibl, schlägt 90 - 100 € pro Monat pro Person vor. (Abgesehen davon, sollte sich die Ärztekammer für eine offene Diskussion zur Heilung der Corona‑Krankheit einsetzen und nicht für Steuer- und Abgabenpolitik.)

41.   Unter dem jetzigen Corona‑Regime ist keine Planbarkeit der Zukunft möglich:

Konnte man früher 10-20 Jahre vorausplanen, so hat sich der Planungshorizont zur Zeit auf die nächsten 2 Wochen reduziert. Man weiß ja leider nicht, welche Verordnungen der Gesundheitsminister dann herausgibt, ob man noch ins Ausland auf Urlaub fahren kann, ob man Oma und Opa im Altersheim besuchen kann, mit wievielen Freunden man sich zu Hause treffen kann, ob man beim Wirten ein Bier trinken kann und sein Lokal überhaupt betreten darf, ob man seine geplanten Behandlungen und Operationen erhalten wird, usw.;

Die Wirtschaft reagiert auf diese Unsicherheiten mit einem Investitionsstopp.

Die Menschen reagieren auf Unsicherheiten mit Sorgen, Ängsten und Frustrationen.

Wir sind hingegen für viel mehr Planungssicherheit für Wirtschaft und Menschen und daher für ein Ende der Corona‑Maßnahmen.

42.   Ab 5. März 2022 beginnen große Lockerungen:

*      Die 2G- und 3G‑Regel werden – außer bei Pflegeheimen und Krankenhäusern – aufgehoben.

*      KEINE FFP2‑Maskenpflicht mehr, außer in öffentlichen Verkehrsmittel, Supermärkten, Apotheken und Krankenhäuser.

*      Für Nachtgastronomie gilt wieder die normale Sperrstunde.

*      Veranstaltungen dürfen wieder uneingeschränkt stattfinden.

*      In Schulen fiel die Maskenpflicht erst per 25. April 2022.

Aber ACHTUNG:

1.     Das bis 31. Mai 2022 ausgesetzte Impfpflichtgesetz gilt ab 1. Juni 2022 wieder voll!

         Der Druck aus der Gesellschaft (z.B. Demonstrationen, Auto-Korsos, diverser Volksbegehren und Klagen) ist so groß, dass mit einer Aufhebung des Impfpflichtgesetzes per 15.3.2022 gerechnet wurde. Immerhin kam eine Aussetzung des Gesetzes zunächst bis 31.5.2022.

2.     Wien ist anders: Im Bundesland Wien gelten meist strengere Regeln.

3.     Nur bis Ende März 2022 bleiben die Tests gratis.

4.     Die Pandemie ist – laut Koalition – nach 2 Jahren immer noch nicht vorbei. Die Maßnahmen werden derzeit nur auf „stand-by“ geschaltet, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

5.     Das CoV‑Maßnahmengesetz wird voraussichtlich Ende April 2022 bis Mitte 2023 verlängert werden.

43.   Der Gesamtschaden für Österreich liegt vermutlich bei ca. 100 Milliarden €:

*      Davon wurden vom Staat bereits 43 Milliarden € an Subventionen ausbezahlt.

*      Die Kredite an die Gastronomie und Hotelerie sind für den Staat schwer eintreibbar, weil viele Betriebe vor der Pleite stehen. Also werden noch einige Milliarden an Schadensvolumen dazukommen.

*      Auch wurde ca 1 Milliarde € für die Impflotterie geplant, die aber nun doch nicht kommt. Das Steuergeld will die Koalition an Polizei und Bundesheer ausschütten, aber leider nicht als Haftentschädigung für die Ungeimpften im Lockdown.

*      Dadurch, dass viele Betriebe derzeit Verluste schreiben, wird auch das Steueraufkommen des Staates deutlich sinken.

*      Die hohen Arbeitslosenzahlen werden noch längere Zeit bestehen bleiben.

44.   Eine Abwahl der demokratieverhindernden Parteien ist dringend geboten.

Alle Parlamentsparteien – also ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS – haben dem

1. COVID-Maßnahmengesetz

(=> https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00396/index.shtml)

im März 2020 zugestimmt. Die ebenso fragwürdige Verlängerung wurde ohne gesundheitliche Notwendigkeit von der Parlamentsmehrheit durchgewunken.

Wir fordern echte demokratische Entscheidungen durch das Volk mittels Volksabstimmungen und wir fordern die Einhaltung der Grundrechte.

Was kann und soll jeder Bürger nun tun? Die Bürger sollten bei der kommenden Bundespräsidentschaftswahl 2022 (=> http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/) einem tatsächlich demokratischen Kandidaten ihre Stimme geben. Das würde sehr viel in Richtung Volksherrschaft verändern. Nur so kommen wir weg von der internationalen Konzernwirtschaftsdiktatur, hin zu einer österreichischen Volksherrschaft, zu einer Demokratie, die ihren Namen auch verdient.

Die Gesundheit jedes einzelnen hat – wie man sieht – sehr viel mit ECHTER-Demokratie (siehe => http://www.echte-demokratie.at/) zu tun.

Mag. Robert Marschall,

Bevollmächtigter des „COVID-Maßnahmen abschaffen“ – Volksbegehrens,

Website: www.covid-volksbegehren.at

ENDE.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Robert Marschall

1. Stellvertreter(in)

Gerlinde Wolz

2. Stellvertreter(in)

Ing. Andre Hutter

3. Stellvertreter(in)

Ing. Michael Fichtenbauer

4. Stellvertreter(in)

Alexandra Pichler-Geritz

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.724.472

Volksbegehren „COVID-Maßnahmen abschaffen“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „COVID-Maßnahmen abschaffen“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.292

6.414

2,75

Kärnten

434.057

16.184

3,73

Niederösterreich

1.293.587

50.275

3,89

Oberösterreich

1.099.371

46.919

4,27

Salzburg

392.320

14.781

3,77

Steiermark

954.863

32.994

3,46

Tirol

540.198

16.862

3,12

Vorarlberg

274.970

9.462

3,44

Wien

1.136.200

24.909

2,19

Österreich

6.358.858

218.800

3,44

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.292

6.414

2,75 %

2.978

3.436

Kärnten

434.057

16.184

3,73 %

7.925

8.259

Niederösterreich

1.293.587

50.275

3,89 %

24.936

25.339

Oberösterreich

1.099.371

46.919

4,27 %

25.756

21.163

Salzburg

392.320

14.781

3,77 %

6.694

8.087

Steiermark

954.863

32.994

3,46 %

16.512

16.482

Tirol

540.198

16.862

3,12 %

8.697

8.165

Vorarlberg

274.970

9.462

3,44 %

5.209

4.253

Wien

1.136.200

24.909

2,19 %

12.243

12.666

Österreich

6.358.858

218.800

3,44 %

110.950

107.850