1801 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 – Reihe BUND 2021/19 (III-319 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 16. Sitzung am 29. Juni 2021 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Andreas Kühberger die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 29. November 2022 behandelt.

 

26. Sitzung am 29. November 2022

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Kainz, Hermann Gahr, Mag. Yannick Shetty, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Karin Greiner sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA, und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 – Reihe BUND 2021/19 (III-319 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 11 29

                            Andreas Kühberger                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann