1804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency – Reihe BUND 2021/40 (III-479 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency

getroffen hat.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 20. Sitzung am 18. Jänner 2022 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hans Stefan Hintner die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 29. November 2022 behandelt.

26. Sitzung am 29. November 2022

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Yannick Shetty, David Stögmüller, Philip Kucher sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA, und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: DI Franz Angerer, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency – Reihe BUND 2021/40 (III-479 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 11 29

                            Hans Stefan Hintner                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann