1830 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2424/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen in Pflege- und Betreuungsberufen versorgen und kümmern sich um unsere kranken, alten oder behinderten Angehörigen. In der Pandemie haben sie die Intensivstationen am Laufen gehalten und dafür gesorgt, dass die Gesundheitsversorgung auch unter großem Druck weiter funktioniert hat. Personalknappheit und schwierige Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen fordern aber ihren Tribut: Mitarbeiter*innen in Pflege- und Betreuungsberufen sind schon seit Jahren massiv überlastet.

Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit und somit besonders belastende Arbeit; das ist durch Studien vielfach belegt und nachgewiesen. Es gibt eine Reihe von Umständen, die Pflege und Betreuung zu Schwerarbeit machen:

•       Die direkte Arbeit mit kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen bzw. Menschen mit Behinderung.

•       Unregelmäßige Dienste, Stress, Nachtdienste, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen. Die Mitarbeiter*innen arbeiten am Wochenende und an Feiertagen - 24h pro Tag und 7 Tage die Woche sorgen sie für unsere Gesundheit; das schafft auch eine hohe familiäre Belastung durch fehlenden Planung von Freizeit.

•       Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände, laufender Umgang mit Desinfektions-/Reinigungsmitteln, die Verwendung von Schutzausrüstung, Strahlenbelastung in entsprechenden Stationen usw.

•       Und nicht zuletzt psychische Belastungen, insbesondere der Umgang mit schwierigen zwischenmenschlichen Situationen, wie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Demenz, Menschen unter Alkohol-/Drogeneinfluss, schwer erkrankten und sterbenden Menschen, Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, Menschen mit aggressiven Verhaltensweisen, Angehörigengespräche etc.

Diese Berufe müssen daher den Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten.

Ausbildungszeiten zu Pflege- und Betreuungsberufen beinhalten einen großen Anteil an Praxisausbildung. Daher sollen diese Zeiten auch als Versicherungszeiten anerkannt werden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass das Erfordernis der 540 Versicherungsmonate leichter erreichbar wird, da der Zugang zur Pflegeausbildung grundsätzlich erst ab dem 17. Lebensjahr möglich ist.

Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen es aber viele Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegewesen gar nicht schaffen, ihren Beruf bis zum regulären Pensionsalter auszuüben und schon vorher eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Anspruch nehmen müssen. Dieses Problem trifft aber nicht nur Pflege- und Betreuungsberufe, sondern alle Tätigkeiten, bei denen Schwerarbeit verrichtet wird.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer*innen, die zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben, nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit max. 9 % Abschlägen in Pension gehen. Arbeitnehmer*innen, die aber bereits vorher z.B. mit dem 59. Lebensjahr wegen der schweren Arbeit in lnvaliditätspension gehen müssen, haben bis zu 13,8 % Abschläge auf ihre Pension. Viele Versicherte, die jahre- bzw. jahrzehntelang Schwerarbeit leisten, haben dadurch massive gesundheitliche Einschränkungen und können daher diese Tätigkeit gar nicht bis zur Vollendung des 60.Lebensjahres verrichten. Sie sind so krank, dass die lnvaliditätspension beantragen müssen. In diesem Fall wird derzeit die jahrelange Schwerarbeit nicht durch einen geringeren Abschlag bewertet.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Ralph Schallmeiner und Alois Stöger, diplômé sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Mag. Gerhard Kaniak, Fiona Fiedler, BEd, Philip Kucher, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. Die Verhandlungen wurden neuerlich vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. November 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Bettina Zopf, Mag. Christian Drobits, Fiona Fiedler, BEd und Bedrana Ribo, MA sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. Die Verhandlungen wurden abermals vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Bedrana Ribo, MA, Mag. Markus Koza und Fiona Fiedler, BEd, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bedrana Ribo, MA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 11 29

                             Bedrana Ribo, MA                                                             Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann