1831 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1792/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische Fotoimplementierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben einen Anspruch auf einen Behindertenpass (1). Der Behindertenpass kann für Steuervergünstigungen, Erlangung eines Parkausweises und bei vielen Firmen für Ermäßigungen verwendet werden. Je nach Behinderung sind dann die Mitnahme eines Assistenzhundes erlaubt oder es gibt vergünstigte/gratis Angebote für eine Begleitperson (2). Das Sozialministeriumsservice bietet die Möglichkeit, den Behindertenpass online mittels eines Formulars zu beantragen. Wenn diese Variante gewählt wird, muss ein aktuelles Passfoto hochgeladen werden (3). Für die Menschen mit Behinderungen ist aber, je nach Beeinträchtigung, der Gang zum Fotografen umständlich und mühsam. Es wäre daher zu überlegen, ob nicht ein Foto aus den nationalen Fotodatenbanken verwendet werden könnte. Ähnlich wie bei der E-Card, könnte in einem ersten Schritt überprüft werden, ob ein österreichischer Pass oder Personalausweis verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte überprüft werden, ob ein Foto aus einem Scheckkartenführerschein verfügbar ist (3).
Quellen:
(1):https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html
(2):https://www.bizeps.or.at/wissenswertes/behindertenpass/
(3):https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html
(4): https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835056&portal=ecardportal“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd die Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Mag. Verena Nussbaum und Dr. Dagmar Belakowitsch.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2022 11 29
Fiona Fiedler, BEd Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann