1833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-785 der Beilagen)
Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) sieht in § 24 vor, dass dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen ist. Dieser Bericht hat insbesondere Angaben über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission zu enthalten. Vorliegender Bericht wird von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft vorgelegt.
Jeder zweite dem Nationalrat vorgelegte Bericht hat überdies Beiträge der Interessenvertretungen zu enthalten, was erst im nächsten Bericht 2022 – 2023 wieder erfolgen wird.
Der Bericht besteht aus zwei Teilen:
Teil I
beinhaltet den Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission und den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft betreffend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW-Gesetzes, Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen zur Gleichbehandlung im EU-Recht.
Da gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAW-Gesetz die Einzelfallprüfungsergebnisse der Senate der Gleichbehandlungskommission in anonymisierter Form in vollem Wortlaut auf der Website des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen sind, sind in diesem Bericht nur einige der von den Senaten mit einem Prüfungsergebnis abgeschlossenen Fälle im Bericht der drei Senate auszugsweise dargestellt. Die übrigen von den Senaten mit Prüfungsergebnis im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verfahren sind mittels des in der einleitenden Darstellung zu jedem Senat enthaltenen Verweises in Tabellenform (GBK-Zahl und Themenbereich) angeführt und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes in anonymisierter Form im Volltext auffindbar und abrufbar.
Damit soll – neben der leichteren Lesbarkeit des Berichts ohne Verlust der wesentlichen Informationen – nicht zuletzt auch dem Gedanken der Einsparung von Papier bei den Druckexemplaren und somit dem Gedanken des Umweltschutzes sowie der Digitalisierung Rechnung getragen werden.
Link: Gleichbehandlungskommission [https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleich-stellung/gleichbehandlungskommissionen/gleichbehandlungskommission.html]
Die anonymisierten Prüfungsergebnisse können im Volltext unter den Senaten I bis III beim jeweiligen Senat unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ unter der im Bericht genannten GBK-Zahl bei den dort aufgeführten Diskriminierungsgründen oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter der Rubrik „Judikatur“ abgerufen werden.
Teil II
beinhaltet den Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Dieser Berichtsteil umfasst eine Darstellung der Wirkung und die wichtigsten Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Informationen über die Beratung und Unterstützung, Informations- und Bildungsarbeit sowie Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. November 2022 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig, Frau Mag.a Claudia Hillebrand und Frau Mag.a Sandra Konstatzky als Auskunftspersonen beizuziehen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 GOG-NR einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und den Auskunftspersonen Mag.a Claudia Hillebrand und Mag.a Sandra Konstatzky die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Sabine Schatz, Rosa Ecker, MBA, Mag. Meri Disoski, Heike Grebien, Henrike Brandstötter, Mag. Yannick Shetty, Mario Lindner, Mag. Faika El-Nagashi und Norbert Sieber sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher und die Ausschussobfrau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-785 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 11 30
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller Eva Maria Holzleitner, BSc
Berichterstattung Obfrau