1836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1791 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden

Mit dem vorliegendem Gesetzentwurf sollen

-       die Grundlage für die stufenweise Ausrollung der Individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) – eines Instruments der pädagogischen Diagnostik – geschaffen werden,

-       die Möglichkeit des Austausches schülerbezogener Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule geschaffen werden,

-       die Abfrage des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen (§ 5 BilDokG) zu Zwecken der Prüfung der Berechtigung zum Bezug der Familienbeihilfe legitimiert werden,

-       eine Erweiterung der bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen um den Abschluss des „Hochschullehrganges Quereinstieg Elementarpädagogik“ an den PH, sowie

-       eine Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Lehrpersonen als Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG sowie eine Abgeltung der Mitwirkung der Mitglieder der Zertifizierungskommission gemäß § 38 Abs. 5 VBG und § 3 Abs. 5 LVG am Eignungsfeststellungsverfahren zum Quereinstieg in den Lehrberuf im Bereich der Allgemeinbildung erfolgen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Mag. Martina Künsberg Sarre, Petra Tanzler und MMMag. Gertraud Salzmann sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, F, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1791 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 11 30

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann