1837 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (1788 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das OeAD-Gesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der OeAD-GmbH ermöglicht werden, und es soll die Eingliederung des Vereins „erinnern.at (Nationalsozialismus und Holocaust: Gedächtnis und Gegenwart)“ gesetzlich per Gesamtrechtsnachfolge regeln. Damit soll der Verwaltungsaufwand möglichst geringgehalten werden, weil bei der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der Abschluss einer Vielzahl von Einzelverträgen entfallen kann.
Die OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung wurde mit der Umsetzung der EU-Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps im Zeitraum 2021 – 2027 sowie mit dem Abschluss der Vorgängerprogramme beauftragt. Aufgrund der neuen Verantwortungsbereiche wird der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler als derzeit für die Angelegenheiten der Jugend zuständigem Regierungsmitglied das Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied zugewiesen, weil hier anders als im Bereich Sport bereits substantielle nationale Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen Redaktionsversehen behoben sowie legistische Anpassungen durchgeführt werden, um zum einen Grundlagen für die Bereitstellung und Nutzung von Daten der Kooperationspartner zu schaffen, und zum anderen die Les- und Handhabbarkeit des OeAD-Gesetzes weiter zu erhöhen.
Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nico Marchetti die Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Katharina Kucharowits, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Martina Künsberg Sarre und Nurten Yılmaz sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1788 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 11 30
Nico Marchetti Mag. Dr. Rudolf Taschner
Berichterstattung Obmann