185 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 538/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geändert wird (21. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter im Sinne des § 1 Abs. 1 soll es dieser Berufsgruppe ermöglichen, Anträge auf Zuschüsse, die einem Unternehmern auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 Z 7 des ABBAG-Gesetzes gewährt werden, einzubringen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Michael Bernhard und Dr. Christoph Matznetter.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Es wird eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. August 2021, für die Vetretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 05 15

                              Dr. Elisabeth Götze                                                         Gabriel Obernosterer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann