1851 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 2980/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenzbetrag von 7.600 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2023 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt. Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2022: 485,85 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich.

Da die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld-Konto von 16.200 Euro auf 18.000 Euro erhöht wurde (Teuerungs-Entlastungspaket III), war auch die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil bei der Beihilfe entsprechend zu erhöhen.

Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.

Aufgrund der parallelen Umsetzung der letzten beiden Novellen zum KBGG kam es zu Doppelbezeichnungen bei den Absätzen in § 50 Abs. 29ff, diese falsche Nummerierung der Absätze ist nun zu korrigieren.

In § 50 Abs. 35 wird zusätzlich ein redaktionelles Versehen beseitigt und § 8b Abs. 2 ergänzend hinzugefügt.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Bettina Rausch die Abgeordneten Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber und Michael Bernhard.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 12 01

                           Mag. Bettina Rausch                                                            Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann