1853 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 3001/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Verhinderung von Hunger und Mangel als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung

 

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Immer wieder wurde von wichtigen internationalen Gremien daran erinnert, dass das Gedenken an und die Anerkennung von Verbrechen in der Geschichte Europas dazu beiträgt, die tragische Geschichte des 20. Jahrhunderts zu bewältigen und künftig ähnliche Verbrechen zu verhindern.

Im November 2022 jährt sich zum 90. Mal der sogenannte Holodomor, ein schwerer, willkürlich und systematisch gegen die Zivilbevölkerung vor allem im Großraum der Ukraine von der Sowjetunion provozierter Hungermord in den Jahren 1932 und 1933, dem nach unterschiedlichen Berechnungen 3,5 bis 7 Millionen Menschen zum Opfer fielen.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde dieses schreckliche Verbrechen von der Weltöffentlichkeit weitestgehend ignoriert. Eine der wenigen westlichen Persönlichkeiten, die in den 1930er Jahren gegen den Holodomor protestierten, war der damalige Wiener Kardinal Theodor Innitzer. Gemeinsam mit orthodoxen, jüdischen, protestantischen und armenischen Gläubigen rief er eine internationale und interkonfessionelle Hilfsaktion für die Hungeropfer ins Leben.

Am 23. Oktober 2008 anerkannte das Europäische Parlament in einer Entschließung das stalinistische Verbrechen des Holodomor als schreckliches Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

[Das Europäische Parlament] erklärt gegenüber den Bürgern der Ukraine und insbesondere den letzten Überlebenden des Holodomor und den Familien und Verwandten der Opfer, dass es den Holodomor (die wissentlich herbeigeführte Hungersnot von 1932/1933 in der Ukraine) als schreckliches Verbrechen am ukrainischen Volk und gegen die Menschlichkeit anerkennt.[1]

Die unterfertigten Abgeordneten anerkennen das schreckliche Verbrechen des Holodomor und unterstreichen den Beitrag einer solchen Anerkennung zur Aufarbeitung der Verbrechen des 20. Jahrhunderts als zentrales Element der Geschichtsbewältigung.

Auch im aktuellen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erleben wir den Einsatz von Hunger als Kriegswaffe. Die Ukraine spielt in der Versorgung vieler Länder eine tragende Rolle, die durch die aktuellen Kriegshandlungen gefährdet wird. Als neutrales Land kann Österreich insbesondere durch Dialog und Mediation für Frieden und Versorgungssicherheit eintreten.

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Susanne Fürst und Dr. Harald Troch sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 12 01

                             Dr. Gudrun Kugler                                                   Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Europäisches Parlament, P6_TA(2008)0523, 23. Oktober 2008, Abs. 1a.