1854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 2825/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die eklatanten Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran

 

Die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aktuelle Bilder, Videos und Zahlen aus dem Iran sprechen eine eindeutige Sprache: Der Protest gegen die permanenten massiven Menschenrechtsverletzungen des Iran erfasst große Teile des Landes. Durchschnittlich wird im Iran jeden Tag ein Mensch hingerichtet. Aufkeimende Demonstrationen werden gewaltsam verhindert, jede Opposition unterdrückt. Insbesondere Frauen leben in ständiger Angst vor den brutalen Übergriffen der so genannten ‚Moralpolizei‘.

Der traurige Anlassfall der erst 22-jährigen Mahsa Amini, die am Dienstag 13. September 2022 von der ‚Moralpolizei‘ wegen Verletzung der ‚Kleiderordnung‘ in Teheran aufgehalten und brutal abgeführt wurde und kurze Zeit später am Freitag 16. September 2022 im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag, trifft in der iranischen Bevölkerung einen Nerv. Das Begräbnis der jungen Frau wurde zu einer Massendemonstration im ganzen Land, welche auch die vorherrschende Unzufriedenheit mit der theokratischen Regierung des Landes zum Ausdruck bringt.

In allen größeren Städten des Landes gehen Menschen auf die Straßen und protestieren gegen das brutale Vorgehen der Sittenwächter und gegen das Regime. Die Demonstrationen werden teilweise brutal mit Schlagstöcken und Wasserwerfern aufgelöst.

Auch international herrscht Entsetzen über das brutale Vorgehen. Die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Nada Al-Nashif, zeigt sich beunruhigt über den Tod von Masha Amini in Haft und fordert eine ‚rasche, unabhängige und effiziente Untersuchung‘ des Todes sowie der Folter- und Misshandlungsvorwürfe.

Iranische Frauen- und MenschenrechtsaktivistInnen wehren sich seit Jahren gegen Unterdrückung und Misshandlung. Viele von Ihnen müssen deswegen lange Haftstrafen absitzen oder bleiben nach ihrer Verhaftung bis heute verschollen.

Im Iran wird die Todesstrafe regelmäßig für eine Reihe von Tatbeständen verhängt, die in demokratischen Rechtsordnungen nicht einmal unter den Anwendungsbereich des Strafrechts fallen. Auch der Fall der beiden zum Tode verurteilten lesbischen Frauen Zahra Sedighi-Hamedani (31) und Elham Chudbar (24) verdeutlicht den menschenrechtlichen Notstand in der iranischen Rechtsprechung.

Die aktuellen Fälle und Zahlen aus der islamischen Republik Iran zeigen, dass dieses Regime nicht davor zurückschreckt religiöse Minderheiten, Frauen- und MenschenrechtsaktivistInnen sowie nach Demokratie strebende Menschen mit allen Mitteln der Gewalt mundtot zu machen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Mag. Martin Engelberg und Dr. Susanne Fürst sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 12 01

                         Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                               Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann