186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 536/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes geändert wird (20. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds):

Durch die COVID-19 Krise sind insbesondere auch gemeinnützige Organisationen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit existenzbedrohenden Einnahmenausfällen konfrontiert. Der NPO-Fonds stellt sicher, dass die betroffenen Organisationen ihre gemeinnützige Tätigkeit aufrechterhalten können und so einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19 Krise leisten können.

Der Fonds wird beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet, in dessen Wirkungsbereich eine große Anzahl von gemeinnützigen Organisationen von Einnahmeausfällen betroffen ist. Von Fonds umfasst sind allerdings jedenfalls gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, wie etwa aus den Bereichen, Sport, Kunst, Kultur usw.

Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung aus dem NPO-Fonds ist, dass sich aus der rechtlichen Grundlage der Organisation (Statut, Satzung, Stiftungserklärung etc.) ergibt, dass die Organisation gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff. BAO ist. Hierfür kommen verschiedene Bescheinigungsmittel in Betracht, etwa die Spendenbegünstigung nach § 4a EStG, eine bereits erfolgte Prüfung durch Abgabenbehörden oder Sozialversicherungsträger, ein Spendengütesiegel oder eine Bestätigung eines Dachverbandes oder eines Wirtschaftsprüfers.

Ausgeschlossen von einem Zuschuss sind Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen und für die eine Gebietskörperschaft entsprechende Finanzierungspflichten hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind politische Parteien.

Die Tätigkeit von NPOs erstreckt sich in Feldern, die den Wirkungsbereich nahezu aller Bundesministerien berühren. Deshalb ist es zweckmäßig, die Abwicklung der Unterstützung bei einer Stelle zu zentralisieren, die in der Lage ist, rasch ein System zur Abwicklung zu organisieren und Erfahrung in diesem Feld aufweist. Diese Stelle soll die AWS sein, die sich zur Erfüllung der Abwicklung auch anderer Rechtsträger bedienen kann. Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat über die Abwicklung eine Vereinbarung mit der AWS abzuschließen.

Die Richtlinien hat der Bundesminister für Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) zu erlassen.

Zur Sicherstellung einer rechtskonformen Abwicklung benötigt die abwickelnde Stelle Information von anderen Organen der Gebietskörperschaften und der Abgabenbehörden. Um die Effizienz der Abwicklung zu gewährleiten ist insbesondere auch die Errichtung elektronischer Schnittstellen vorzusehen.

Zu Artikel 2 (Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes):

Es soll die nachträgliche Prüfung von Förderungen aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds durch die Finanzverwaltung ermöglicht werden.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Thomas Drozda, Maria Großbauer, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Katharina Kucharowits, Christoph Zarits, Henrike Brandstötter, Christian Lausch sowie der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 05 19

                            Mag. Sibylle Hamann                                                        Mag. Eva Blimlinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau