1869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2981/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes):

Zu Z 1 (Art. 151 Abs. 65) und Z 2 (Art. 151 Abs. 66):

Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Fassung der Art. 69 Abs. 3 und 117 Abs. 3 um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2023.

Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes):

Zu Z 1 (§ 9 Abs. 7) und Z 2 (§ 9 Abs. 9):

Verlängerung der Geltungsdauer des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2023.

Zu Artikel 3 (Änderung des COVID-19 Begleitgesetzes Vergabe):

Zu Z 1 (§ 7 Abs. 3):

Der zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes soll um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 verlängert werden, da die Regelungen abhängig vom weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Mag. Selma Yildirim.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Änderung dient der Behebung eines Redaktionsversehens.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, S, dagegen: F, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 12 06

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                             Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann